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Parlament fordert Sofortmaßnahmen zum Schutz religiöser Minderheiten vor dem IS

Das Parlament fordert die internationale Gemeinschaft auf, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um den vom sogenannten IS verübten systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten zu bekämpfen. So steht es in einer am Donnerstag verabschiedeten Entschließung, die den Schlusspunkt der entsprechenden Debatte mit der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini vom 20. Januar bildet und in der viele Abgeordnete Maßnahmen zum Schutz aller religiösen Minderheiten vor Angriffen durch den IS forderten.

Die Abgeordneten bekräftigen, dass sie den sogenannten IS und seine „ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen“, bei denen es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Sinn des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) handelt, scharf verurteilen, und betonen, dass darauf hingewirkt werden sollte, dass der Sicherheitsrat der VN sie zu Völkermord erklärt.

Sie äußern zudem ihre Besorgnis über die gezielten Angriffe dieser terroristischen Gruppe gegen Christen (chaldäische, syrische, assyrische, melkitische und armenische Christen), Jesiden, Turkmenen, Schiiten, Schabak, Sabier, Kakai und Sunniten, die nicht mit ihrer Auslegung des Islam einverstanden sind, „als Teil ihrer Versuche, alle religiösen Minderheiten in den von ihr beherrschten Gebieten zu vernichten“.

Die Entschließung, die per Handzeichen angenommen wurde, fordert die Union auf, das Amt eines ständigen Sonderbeauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu schaffen und drängt alle Länder der internationalen Gemeinschaft dazu, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord auf ihrem Gebiet zu verhindern.

Das Parlament fordert in dem Text zudem die gesamte Staatengemeinschaft, auch die Mitgliedstaaten der Union, auf, konkrete Maßnahmen gegen die Radikalisierung zu treffen und ihre jeweilige Rechtsordnung und Rechtsprechung zu verbessern, um ihre Staatsangehörigen und Gebietsansässigen daran zu hindern, auszureisen, um sich dem sogenannten IS anzuschließen und an Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts mitzuwirken, und sicherzustellen, dass sie in diesem Fall möglichst zügig strafrechtlich verfolgt werden, was auch für die Tatbestände gelten sollte, bei denen im Internet zu diesen Straftaten angestiftet oder Beihilfe geleistet wird.

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