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Babynahrung: Parlament lehnt großzügige Zucker-Grenzwerte ab

Das Parlament hat am Mittwoch (20.1.2016) einen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, nach dem Säuglings- und Kleinkindernahrung bis zu drei Mal mehr Zucker enthalten darf, als von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. So können Säuglinge und Kleinkinder nicht vor Fettleibigkeit geschützt werden, sagen die Abgeordneten und fordern, dass der zulässige Zuckerhöchstgehalt in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der WHO deutlich gesenkt werden sollte.

„Das heutige Abstimmungsergebnis ist ein wichtiger Schritt dahin, die Gesundheit als absolute Priorität bei den Vorschriften für Säuglings- und Kleinkindernahrung festzuschreiben. Der Vorschlag der Kommission hätte zur Folge gehabt, dass Babynahrung viel mehr Zucker als von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen enthalten könnte. So früh schon so viel Zucker in Lebensmitteln zuzulassen, trägt zur zunehmenden Fettleibigkeit bei Kindern bei und könnte auch die Geschmacksvorlieben beeinflussen. Für Säuglinge und Kleinkinder sollte der Zuckergehalt so gering wie möglich gehalten werden“, sagte der Berichterstatter Keith Taylor (Grüne/EFA, UK).

Die Abgeordneten heben hervor, dass die Bestimmungen des Kommissionsvorschlags „allen Gesundheitsempfehlungen der WHO und der wissenschaftlichen Ausschüsse in den Mitgliedstaaten widersprechen, die eine deutliche Verringerung der Zuckeraufnahme insgesamt empfohlen haben.“

Die WHO empfiehlt eine Begrenzung der Aufnahme von freiem Zucker auf weniger als 10% der gesamten Energiezufuhr. Laut Kommissionsvorschlag darf 30 % der Energie in Beikost für Säuglinge aus Zucker stammen (7,5 g Zucker pro 100 kcal entspricht 30 kcal aus Zucker in 100 kcal Energie).

Das Parlament weist darauf hin, „dass eine mangelhafte Ernährung inzwischen die bei Weitem häufigste Ursache für Erkrankungen und Todesfälle weltweit ist – sogar noch vor Tabak- und Alkoholkonsum sowie Bewegungsmangel zusammen.“ Der zulässige Zuckerhöchstgehalt sollte in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der WHO deutlich gesenkt werden, so die Abgeordneten im Text der Entschließung.

Die Abgeordneten sind außerdem der Ansicht, dass der Rückgriff auf aufstrebende Technologien wie GVO und Nanotechnologien, deren langfristige Risiken nicht bekannt sind, gemäß dem Vorsorgeprinzip bei der Herstellung dieser Nahrungsmittel verboten sein sollte.

 

Kennzeichnung

Das Parlament verlangt, dass die Kennzeichnung und Vermarktung von verarbeiteter Säuglings- und Kleinkindernahrung klarstellen sollte, dass diese Produkte nicht für Säuglinge geeignet sind, die jünger als sechs Monate sind, und die Empfehlung des ausschließlichen Stillens während der ersten sechs Monate nicht untergraben werden sollte.

 

Die nächsten Schritte

Der Einspruch gegen den Kommissionsvorschlag wurde mit 393 Stimmen bei 305 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen gebilligt. Die Kommission muss nun einen neuen Vorschlag vorlegen.

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