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Digitaler Binnenmarkt: Geoblocking abschaffen und Internethandel fördern

Verbrauchern darf der Zugang zu Waren und Dienstleistungen nicht aufgrund der IP-Adresse, der Postanschrift oder des Ausstellungslands der Kreditkarte gesperrt werden – ein solches „Geoblocking“ müsse abgeschafft werden. Das fordert das Parlament in einer am Dienstag verabschiedeten Entschließung. Die Abgeordneten verlangen auch Vorstöße für eine bessere Nutzung der Möglichkeiten, die neue Technologien wie etwa Massendaten, Cloud-Computing, das Internet der Dinge oder 3D-Druck bieten.

Sie fordern ebenfalls die Fortsetzung der innovationsfreundlichen Politik gegenüber Online-Plattformen.

„Wir haben sichergestellt, dass diese Entschließung zur Digitalisierung der Wirtschaft, Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltungen gesetzgeberische und andere Maßnahmen nach sich zieht, von denen letztendlich die Verbraucher profitieren und die zum Erhalt der wettbewerbsorientierten sozialen Marktwirtschaften in der EU beitragen werden“, sagte die Berichterstatterin für den Binnenmarkt-Ausschuss Evelyne Gebhardt (S&D, DE).

„Europa hat bereits zwei Innovationsschübe verpasst. Erst die sozialen Netzwerke, dann die Wirtschaft des Teilens. Wenn wir den nächsten Trend nicht verschlafen wollen, müssen wir uns jetzt auf das Internet der Dinge, Big Data und die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation konzentrieren. All dies kann unsere Wirtschaft radikal verändern, und unsere Gesetzgebung muss dem Rechnung tragen“, sagte die Berichterstatterin für den Industrieausschuss Kaja Kallas (ALDE, ET).

 

Eine größere Auswahl für den Verbraucher, Beseitigung von Hindernissen für innovative Jungunternehmen

Die Empfehlungen des Parlaments zur Förderung des digitalen Binnenmarkts wurden mit 551 Stimmen verabschiedet, bei 88 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen. Die Abgeordneten verlangen Vorschläge der Kommission, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Abschaffung ungerechtfertigter Praktiken des Geoblockings, um den Zugang zu Waren und Dienstleistungen für die Verbraucher zu verbessern. Sie begrüßen die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten als „einen ersten Schritt“ in diese Richtung;
  • ein angemessenes und zukunftssicheres Schutzniveau für Verbraucher, unabhängig davon, ob sie digitalen Inhalt online oder offline kaufen,
  • innovative Lösungen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Postzustellung und zur Senkung der Kosten;
  • Beseitigung von Hindernissen für KMU, Jungunternehmen und expandierende Unternehmen; Nutzung der Möglichkeiten, die neue IKT-Technologien wie etwa Massendaten, Cloud-Computing, das Internet der Dinge oder 3D-Druck bieten; Fortsetzung der innovationsfreundlichen Politik gegenüber Online-Plattformen wie Suchmaschinen und App-Stores, durch die der Markteintritt erleichtert wird;
  • Überarbeitung der e-Datenschutz-Richtlinie  und deren Anpassung an die einschlägigen Bestimmungen des neuen Datenschutzpakets

 

„Sharing economy“ – Wirtschaft des Teilens

Das Parlament ist besorgt darüber, dass die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Regulierung des Internets und der Wirtschaft des Teilens bislang unterschiedliche Ansätze verfolgen, wobei die Sharing economy neue Geschäftsmodelle für den Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen bietet (zum Beispiel Uber, eBay oder Airbnb). Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, zu analysieren, inwiefern die Verbraucher im Bereich der Sharing economy geschützt werden müssen und – sofern eine Klarstellung erforderlich ist – dafür zu sorgen, dass das Verbraucherrecht im digitalen Raum angemessen ist.

Andere in der Entschließung angesprochene Themen sind: Urheberrecht, Telekommunikation, Mehrwertsteuervorschriften, audiovisuelle Medien, IKT-Kompetenzen, Elektronische Behördendienste und elektronische Verwaltung und Arbeitnehmerrechte.

 

Die nächsten Schritte

Diese Entschließung ist der Beitrag des Parlaments zu den von der Kommission vorgeschlagenen 16 Initiativen, die die Kommission in diesem Jahr umsetzen will, wie in der Mitteilung der Kommission „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ angekündigt. Das Parlament ist zusammen mit dem Rat der EU gleichberechtigter Gesetzgeber im Bereich digitaler Binnenmarkt.

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