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Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Prüfung zu mutmaßlichen Beihilfen für zwei Containerterminal-Betreiber im Hafen von Antwerpen ein

Die Kommission wird eingehend prüfen, ob zwei Containerterminal-Betreibern ein ungerechtfertigter Vorteil verschafft wurde durch Ermäßigungen von Ausgleichszahlungen, die ihnen vom Antwerpener Hafen gewährt wurden, sodass ein Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften vorläge.

Der Hafen von Antwerpen, Belgien, wird von der Antwerpener Hafenbehörde, einer im Eigentum der Stadt Antwerpen stehenden öffentlichen Einrichtung, verwaltet. Die Behörde stellt Unternehmen auf der Grundlage von Konzessionsverträgen Betriebsflächen im Hafengebiet zur Verfügung.

Die Konzessionsverträge der im Hafen tätigen Containerterminal-Betreiber PSA Antwerp NV und Antwerp Gateway NV sahen vor, dass diese jedes Jahr eine Mindestzahl an Containern im Hafen umschlagen mussten (vorgeschriebene Mindesttonnage). Von 2009 bis 2012 haben PSA Antwerp NV und Antwerp Gateway NV diese vorgeschriebene Mindesttonnage nicht erreicht. Auf der Grundlage der Verträge mussten sie deshalb eine Ausgleichszahlung an die Behörde leisten. Anstatt von den beiden Unternehmen den fälligen Ausgleich zu erheben, hat die Antwerpener Hafenbehörde die verlangte Mindesttonnage im März 2013 jedoch rückwirkend gesenkt. Dies hatte eine erhebliche Verringerung des von PSA Antwerp und Antwerp Gateway zu zahlenden Ausgleichs (um rund 80 %) zur Folge.

Aufgrund der Beschwerde eines Wettbewerbers hat die Kommission eine eingehende Prüfung eingeleitet, um zu untersuchen, ob ein privater Kapitalgeber zu einer vergleichbaren Ermäßigung seines Ausgleichs bereit gewesen wäre. Wenn die Ermäßigung nicht den Marktbedingungen entspricht, könnte sie eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellen. Die Kommission würde dann prüfen, ob eine derartige Beihilfe nach den einschlägigen Vorschriften, denen zufolge die Mitgliedstaaten für bestimmte im öffentlichen Interesse liegende Ziele staatliche Beihilfen gewähren dürfen, genehmigt werden könnte.

Mit der Einleitung einer eingehenden Untersuchung erhalten Beteiligte die Möglichkeit, zu den fraglichen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

 

Hintergrund

Im Jahr 2004 schloss die Antwerpener Hafenbehörde mit den Unternehmen PSA Antwerp NV und Antwerp Gateway NV Konzessionsverträge für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Umladen von Containern im Deurganck-Dock des Antwerpener Hafens. Die Verträge haben eine Laufzeit von 42 Jahren und gelten somit bis 2046.

Die Antwerpener Hafenbehörde ist eine öffentliche Einrichtung, so dass die Ermäßigung der Ausgleichsleistung, die sie den Unternehmen PSA Antwerp NV und Antwerp Gateway NV gewährt hat, eine staatliche Maßnahme ist.

Nach den EU-Beihilfevorschriften können staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen als beihilfefrei angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Marktteilnehmer annehmbar wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Wird dieser Grundsatz nicht beachtet, so beinhalten die staatlichen Maßnahmen eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da dem begünstigten Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wird.

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