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Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika

Die Europäische Kommission hat einen „Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika“ eingerichtet.

Die Europäische Kommission hat einen „Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika“ eingerichtet, für den aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) 1,8 Mrd. EUR bereitgestellt werden. Zusätzlich steuern EU-Mitgliedstaten und andere Geber weitere Mittel bei. Bislang belaufen sich die Beiträge der EU-Mitgliedstaaten auf rund 81,3 Mio. EUR. Die EU geht davon aus, dass weitere Beiträge folgen.

Was ist ein Treuhandfonds?

Ein Treuhandfonds ist ein in der EU-Haushaltsordnung vorgesehener innovativer Mechanismus der Entwicklungszusammenarbeit, mit dem umfangreiche Mittel verschiedener Geber gebündelt werden können. Dies ermöglicht den Gebern, in Ergänzung zu anderen Hilfen gemeinsam rasch und flexibel auf die verschiedenen Dimensionen einer Notsituation zu reagieren.

Wem kommt der Treuhandfonds zugute?

Der Treuhandfonds richtet sich an eine Vielzahl von Ländern in verschiedenen Teilen Afrikas, durch die die Hauptmigrationsrouten von Afrika nach Europa verlaufen. Dabei handelt es sich um besonders fragile Länder, die überaus stark vom Phänomen der Migration betroffen sind und die daher in hohem Maß von der finanziellen Unterstützung der EU profitieren werden. Einbezogen werden die folgenden Länder und Regionen:

  • In der Sahelzone und im Tschadseebecken: Burkina Faso, Kamerun, Tschad, Gambia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Senegal.
  • Am Horn von Afrika: Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania und Uganda.
  • Im Norden Afrikas: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten.
  • Zur Bewältigung regionaler Migrationsströme und der damit verbundenen grenzübergreifenden Herausforderungen können Nachbarländer der förderfähigen Länder im Einzelfall ebenfalls in regional angelegte Treuhandfonds-Projekte einbezogen werden.

 

Welche Ziele hat der Treuhandfonds?

Der Treuhandfonds soll die Stabilität in diesen Regionen fördern und die Migrationssteuerung verbessern. Insbesondere soll er die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration durch die Förderung von wirtschaftlichen Möglichkeiten, Chancengleichheit, Sicherheit und Entwicklung zu bekämpfen. Er ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des auf dem Gipfel von Valletta verabschiedeten Aktionsplans.

 

Welchen Beitrag kann diese Unterstützung zur Bewältigung der irregulären Migration und der Flüchtlingsproblematik leisten?

Die Europäische Migrationsagenda soll den Verlust weiterer Menschenleben auf See verhindern und die Zusammenarbeit mit wichtigen Transit- und Herkunftsländern stärken. Darüber hinaus soll sie helfen, gegen die Ursachen der irregulären Migration und Zwangsvertreibung in Herkunfts- und Transitländern vorzugehen, und zwar durch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Schaffung von wirtschaftlichen Möglichkeiten und Bildungsangeboten, den Aufbau einer besseren Regierungsführung und die wirksame und dauerhafte Rückführung, Rückübernahme und Wiedereingliederung irregulärer Migranten, die kein Anrecht auf Schutz haben. Dies erfordert ein nachdrückliches Engagement für den Kapazitätsaufbau in Drittländern in den Bereichen Migration und Grenzmanagement sowie für die Stabilisierung und Entwicklung in diesen Regionen Afrikas.

 

Welche Arten von Projekten können durch den Treuhandfonds finanziert werden? 

  • Wirtschaftsprogramme, die Arbeitsplätze schaffen, insbesondere für junge Menschen und Frauen, mit dem Schwerpunkt Berufsbildung und Gründung von Kleinst- und Kleinunternehmen. Dies könnte insbesondere Maßnahmen einschließen, die speziell die Wiedereingliederung von Rückkehrern in ihre Gemeinschaften unterstützen.
  • Projekte, die die Grundversorgung der lokalen Bevölkerung unterstützen, wie etwa in den Bereichen Ernährungssicherheit und Sicherheit der Nährstoffversorgung, Gesundheit, Bildung und sozialer Schutz, sowie Projekte zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit.
  • Projekte zur Verbesserung der Migrationssteuerung, u. a. in den Bereichen Eindämmung und Verhinderung irregulärer Migration, wirksame Rückführung und Rückübernahme, internationaler Schutz und Asylgewährung sowie legale Migration und Mobilität. Diese Projekte sollen auch größere Synergien zwischen Migration und Entwicklung fördern.
  • Unterstützung zur Verbesserung der allgemeinen Regierungsführung, insbesondere durch die Förderung der Konfliktprävention und die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit. Dies umfasst den Aufbau von Kapazitäten für Sicherheit und Entwicklung sowie für den Gesetzesvollzug, einschließlich im Grenzmanagement und im Hinblick auf migrationsbezogene Aspekte. Dies könnte auch Maßnahmen in den Bereichen Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus einschließen.

 

Wie wird der Treuhandfonds gesteuert und welche Partizipationsmöglichkeiten sind vorgesehen?

Der Treuhandfonds beruht auf einer innovativen Form der Entscheidungsfindung. Die allgemeine Strategie wird von dem mit Strategiefragen befassten Vorstand des Treuhandfonds festgelegt, dem Vertreter von EU-Mitgliedstaaten und der anderen Geldgeber angehören und in dem die Kommission den Vorsitz führt. Für die Projektauswahl ist der Exekutivausschuss zuständig, der sich aus Vertretern der Kommission und der einen Beitrag leistenden Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Die Partnerländer und die für sie relevanten Regionalorganisationen werden auf beiden Ebenen in die Treuhandfonds-Steuerung einbezogen. Es gehört zu den Grundsätzen des Treuhandfonds, dass ein politischer Dialog mit den afrikanischen Partnern geführt wird, um strategisch wirkungsvolle und effiziente Maßnahmen auszuarbeiten. Daher werden nationale und lokale Behörden vorab zu den Prioritäten und Projekten konsultiert, die anschließend dem mit Strategiefragen befassten Vorstand und dem Exekutivausschuss vorgelegt werden. Auf diese Weise wird die lokale Eigenverantwortung sichergestellt. Alle Partner werden angemessen an Fragen der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung beteiligt und können ihre Auffassungen im Vorstand und im Exekutivausschuss vorbringen.

 

Woher stammen die Gelder des Treuhandfonds und inwiefern ergänzen sie andere EU-Mittel?

Im Treuhandfonds werden aus dem EU-Haushalt stammende Gelder verschiedener Finanzierungsinstrumente der Europäischen Kommission gebündelt. In diesem Rahmen werden auch umfangreiche neue Mittel bereitgestellt, so u. a. aus der Reserve des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Hinzu kommen Mittel aus den Regionalen Richtprogrammen für West-, Zentral- und Ostafrika und Finanzbeiträge aus den Nationalen Richtprogrammen für das Horn von Afrika. Zur Bewältigung der Krisen in den betreffenden Regionen werden zudem Mittel umgewidmet, die im Rahmen anderer Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen, wie etwa dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI). Die von der Kommission verwalteten Instrumente haben ein Finanzierungsvolumen von 1,8 Mrd. EUR. Zusätzliche steuern EU-Mitgliedstaaten und andere Geber neue Mittel bei.

Der EU-Treuhandfonds ergänzt die von der EU und ihren Mitgliedstaaten geleistete sonstige Entwicklungshilfe für Afrika, die sich jährlich auf über 20 Mrd. EUR beläuft und ein inklusives und   nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern soll. Die jetzt vorgesehene EU-Hilfe ist auf die Bedürfnisse der Menschen in der Region zugeschnitten, denn sie geht die Beweggründe für die freiwillige Migration aus wirtschaftlichen Gründen ebenso wie die Ursachen von Zwangsmigration und Vertreibung an.

über dieter

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …

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