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Was bedeutet Netzneutralität?

Unter Netzneutralität versteht man die wertneutrale Datenübertragung im Internet, unabhängig vom Inhalt der Datenpakete sowie den genutzten Plattformen. Am Dienstag (27.10.) diskutieren und stimmen die EU-Abgeordneten in Straßburg über einen Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Netzneutralität ab, nachdem nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen eine Einigung mit den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde. Doch was steckt eigentlich hinter dem Begriff?

 

Was heißt Netzneutralität?

Netzneutralität bedeutet die gleichberechtigte (neutrale) Übertragung von Daten im Internet. Netzneutrale Internetdienstanbieter behandeln alle Online-Inhalte, Websites und Plattformen gleich, ohne Qualitätsverluste. Dies bedeutet, dass bestimmte Websites oder Services nicht vorsätzlich geblockt oder Ladezeiten erhöht werden.

Kritiker führen jedoch an, der Begriff werde in der Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation, über die das EU-Parlament in der kommenden Woche abstimmt, nicht ausreichend definiert.

Im Juni haben das EU-Parlament und der Ministerrat eine informelle Einigung über das sogenannte Telekom-Paket erzielt. Dieses beinhaltet Garantien für die Netzneutralität.

 

Spezialdienste

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass neben dem „offenen Internet“ auch Spezialdienste sowohl für Endnutzer als auch Unternehmen angeboten werden. Diese „Pay-for-Priority“-Spezialdienste werden gegen Bezahlung prioritär durchs Netz geleitet.

Gemäß der Verordnung sollen diese Spezialdienste zwar prinzipiell erlaubt sein, allerdings darf die Qualität der Internetverbindung (Bandbreite und Geschwindigkeit) für reguläre Nutzer nicht darunter leiden.

Priorität im Datenverkehr erhalten Daten zur Prävention von Terroranschlägen, sensible Gesundheitsdaten, Telemedizin und automatisiertes Fahren.

 

„Zero-Rating“

Unter Zero-Rating versteht man die von Telekommunikationsnetzbetreibern und insbesondere Mobilfunkbetreibern angebotene Praxis, ihren Endkunden das Datenvolumen für spezifische Dienste über ihr Netz kostenfrei anzubieten. Diese Websites und Dienste stehen den Nutzern somit gratis zur Verfügung. Das EU-Parlament beabsichtigt, hier die nationalen Regulierungsstellen, die die Umsetzung der Verordnung kontrollieren werden, entscheiden zu lassen, ob „Zero-Rating“ angeboten werden soll oder nicht.


Weitere Schritte

Wird der Entwurf in der kommenden Woche gebilligt, so tritt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft.

Während der nachfolgenden sechs Monate wird das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) allgemeine Richtlinien für die nationalen Regulierungsstellen formulieren. Deren Aufgabe ist, die Umsetzung der Verordnung zu überwachen.

über dieter

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Ein Kommentar

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