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Europäische Kommission begrüßt neue UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Die Agenda 2030, ein universaler Rahmen zur Unterstützung aller Länder bei der Beseitigung der Armut und der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung bis 2030, enthält 17 ehrgeizige Ziele für nachhaltige Entwicklung. Sie wird heute auf einem Sondergipfel in New York verabschiedet.

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die heute von den Vereinten Nationen verabschiedet werden soll, wird aufbauend auf den Millenniumsentwicklungszielen (Millennium Development Goals – MDG) aus dem Jahr 2000 ein globaler Rahmen zur Beseitigung der Armut und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung bis 2030 abgesteckt. Die Agenda 2030 – die erste weltweite Vereinbarung mit einem allgemeingültigen, umfassenden Aktionsplan – enthält 17 ehrgeizige Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) und 169 damit verbundene Zielvorgaben. Alle Länder und Akteure sollen sich an der Verwirklichung dieser Ziele beteiligen, die auch Eingang in die Politik der Länder finden sollen. Darüber hinaus umfasst die Agenda 2030 den von den Vereinten Nationen im Juli beschlossenen Aktionsplan von Addis Abeba, in dem dargelegt wird, mit welchen Mitteln die Agenda 2030 umgesetzt werden soll, etwa mit Hilfe landeseigener Ressourcen, privater Finanzmittel und öffentlicher Entwicklungshilfe (Official Development Assistance – ODA).

 

Die EU hat in diesem Prozess von Anfang an eine Führungsrolle übernommen und will nun die Agenda weiter voranbringen, und zwar sowohl innerhalb der EU (z. B. über künftige EU-Initiativen wie etwa die Strategie zur Kreislaufwirtschaft, die auf nachhaltigere Produktions- und Konsummuster setzt) als auch im Rahmen der Außenpolitik der EU durch Unterstützung der Anstrengungen anderer Länder – insbesondere der ärmsten unter ihnen – zur Umsetzung der Agenda.

 

Der Erste Vizepräsident der Kommission Frans Timmermans, der für nachhaltige Entwicklung zuständig ist und die Kommissionsdelegation in Vertretung von Präsident Juncker leitet, erklärte: „Diese Vereinbarung ist ein historisches Ereignis und ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur gemeinsamen weltweiten Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Ich bin stolz, sagen zu können, dass die EU sich von Anfang an mit Nachdruck für ein ehrgeiziges Ergebnis eingesetzt hat, für eine universale Agenda für alle Länder, ob reich oder arm, die die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit uneingeschränkt berücksichtigt. Mit dem weltweiten Schulterschluss zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele für eine nachhaltigere Zukunft haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wir sind fest entschlossen, die Agenda 2030 umzusetzen, indem wir unsere Politik sowohl innerhalb der EU als auch gegenüber der restlichen Welt daran ausrichten und damit unseren vollen Beitrag leisten.

Das UN-Gipfeltreffen, auf dem die neue Agenda 2030 angenommen werden soll, findet vom 25.‑27. September am Sitz der Vereinten Nationen in New York statt. Mehr als 150 Staats- und Regierungschefs aus aller Welt nehmen daran teil. Die Europäische Kommission wird durch ihren Ersten Vizepräsidenten, Frans Timmermans, die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, sowie den Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, vertreten.

 

Hintergrund

Millenniumsentwicklungsziele

Die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) haben gezeigt, dass mit Hilfe konkreter Ziele beispiellose Fortschritte in der ganzen Welt und bemerkenswerte Ergebnisse erreicht werden können. Die MDG waren 15 Jahre lang Richtschnur für die Entwicklungspolitik der EU und die EU hat maßgeblich zur Verwirklichung der Ziele beigetragen. Zusammen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Abstand weltweit größter Geber von Entwicklungshilfe: Im Jahr 2014 stellten sie 58 Mrd. EUR bereit.

 

Die neue Agenda 2030

Die Agenda 2030 („Transforming our World: the 2030 Agenda for Sustainable Development“) wurde im August dieses Jahres von den Vereinten Nationen bereits inoffiziell einvernehmlich gebilligt und an die Generalversammlung zur offiziellen Annahme auf dem jetzigen Sondergipfel weitergeleitet. Der im Juli vereinbarte Aktionsplan von Addis Abeba, in dem aufgeführt wird, welche Instrumente, politischen Maßnahmen und Ressourcen für die Umsetzung der Agenda 2030 benötigt werden, ist ebenfalls Bestandteil der Agenda 2030.

Der Verabschiedung der Agenda 2030 ging ein offener dreijähriger Prozess (die sogenannte „Post-2015-Entwicklungsagenda“) voraus, in den zivilgesellschaftliche und andere Akteure in noch nie dagewesenem Maße eingebunden waren. Die Agenda folgt auf die Millenniumsentwicklungsziele (MDG), die Rio+20-Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung und die Konferenzen zur Entwicklungsfinanzierung. Sie wird auch die laufenden Verhandlungen über ein neues Weltklimaübereinkommen beeinflussen, das im Dezember in Paris geschlossen werden soll.

Die Agenda 2030 definiert neu, wie sich die internationale Gemeinschaft zusammentun und für eine andere Zukunft für Mensch und Erde einsetzen kann, damit die Welt Kurs auf eine nachhaltige Entwicklung nimmt. Während sich die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) vor allem an die Entwicklungsländer richteten, stellt die Agenda 2030 die erste weltweite Einigung auf einen allgemeingültigen, umfassenden Aktionsplan dar, der alle Länder und alle Bereiche ihrer Politik betrifft.

Die 17 neuen Ziele für nachhaltige Entwicklung (die sogenannten „SDG“) und die dazugehörigen 169 Zielvorgaben berücksichtigen in ausgewogener Weise die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung – die ökologische, die soziale und die wirtschaftliche Dimension – in Bereichen wie Armut, Ungleichheit, Ernährungssicherheit, Gesundheit, nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Wachstum, Beschäftigung, Infrastruktur, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimawandel sowie Gleichstellung der Geschlechter, friedliche und inklusive Gesellschaften, Zugang zur Justiz und institutionelle Rechenschaftspflicht.

Die neuen Ziele sind so konzipiert, dass weiterhin an den bisherigen Millenniumsentwicklungszielen und den in Rio eingegangenen Verpflichtungen festgehalten wird, gleichzeitig aber auch Ziele in einer Reihe anderer Bereiche verfolgt werden. Die Fortschritte der Länder bei der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele waren sehr unterschiedlich und nicht alle Zielvorgaben wurden erreicht. Angesichts der geopolitischen Veränderungen der letzten 15 Jahre wurde klar, dass inzwischen allgemeinere Zielvorgaben, die integrierte Lösungen erfordern, besser geeignet sind. Daher ist die neue Agenda viel weiter gefasst und gilt für alle Länder. Sie ist in einem beispiellosen partizipativen Prozess entstanden, an dem sich Menschen aus aller Welt beteiligt haben.

Da es sich um eine universale Vereinbarung handelt, ist der Beitrag aller Länder zur Umsetzung der neuen Agenda erforderlich. Untermauert wird sie durch eine „Globale Partnerschaft“, die Maßnahmen von Regierungen und sonstigen Akteuren auf allen Ebenen vorsieht. Zu der Agenda gehört auch ein strenger Überwachungs- und Überprüfungsmechanismus, mit dessen Hilfe die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda verfolgt werden können und den Bürgern gegenüber Rechenschaft abgelegt werden kann. Eine wichtige Neuerung der Agenda 2030 ist die Erkenntnis, dass die Bemühungen um nachhaltige Entwicklung mit Fortschritten an drei Fronten Hand in Hand gehen müssen, wobei wirtschaftliche, soziale und ökologische Fragen gemeinsam angegangen werden.

Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen sämtliche Ressourcen – ob national oder international, öffentlich oder privat – mobilisiert werden. Alle Länder müssen unter Berücksichtigung ihres Entwicklungsstands, des landesspezifischen Kontexts und ihrer jeweiligen Kapazitäten einen fairen Beitrag leisten. Für den Erfolg der Agenda wird von entscheidender Bedeutung sein, dass jedes Land seiner Verantwortung und Rechenschaftspflicht nachkommt.

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Siehe auch

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