Startseite / WIRTSCHAFT / Fusionskontrolle: Kommission gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme von Freescale durch NXP

Fusionskontrolle: Kommission gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme von Freescale durch NXP

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Freescale durch NXP unter der Auflage genehmigt, dass die Hochfrequenztransistoren-Sparte veräußert wird, da die Übernahme in diesem Bereich zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen und Preisanstiegen hätte führen können.

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Freescale (Bermuda) durch NXP (Niederlande) nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Beide Unternehmen sind weltweit in der Herstellung von Halbleitern tätig. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass NXP seine Hochfrequenztransistoren-Sparte veräußert, um die Bedenken der Kommission auszuräumen, dass die Übernahme in diesem Bereich ansonsten zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen und Preisanstiegen hätte führen können.

Halbleiter werden in verschiedenen Elektronikbauteilen zur Stromsteuerung (wie Dioden oder Transistoren) verwendet. Sie kommen in einer sehr breiten Produktpalette zum Einsatz, die von Kraftfahrzeugen über Smartphones bis hin zu Computern reicht.

Im Rahmen ihrer Untersuchungen stellte die Kommission fest, dass die Halbleiter-Produktportfolios der beiden Unternehmen einander weitgehend ergänzen, außer im Bereich der Hochfrequenztransistoren. Hochfrequenztechnik dient der Übertragung von Informationen mittels elektromagnetischer Wellen. Dabei werden spezielle Hochfrequenztransistoren verwendet, um die Funksignale zu verstärken. Solche Hochfrequenztransistoren kommen vorwiegend in Basisstationen für Mobilfunknetze (3G, 4G (LTE), aber auch bei der Rundfunk- und Fernsehübertragung, in Mikrowellengeräten, Funkgeräten und Ausrüstungen für die Flugsicherung zum Einsatz.

Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass NXP und Freescale die beiden größten Marktteilnehmer und enge Wettbewerber im Bereich der Hochfrequenztransistoren sind, insbesondere in Bezug auf Transistoren für Mobilfunk-Basisstationen. Die Kommission hatte Bedenken, dass die nach dem Zusammenschluss in seiner ursprünglich angemeldeten Form auf dem Markt verbleibenden Unternehmen nicht in der Lage gewesen wären, ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das zusammengeschlossene Unternehmen auszuüben. In der Folge hätte es zu Preissteigerungen und einer geringeren Auswahl für die Verbraucher kommen können.

Verpflichtungen

Um diese Bedenken auszuräumen, bot NXP folgende Abhilfemaßnahmen an:

– Verkauf seiner Hochfrequenztransistoren-Sparte einschließlich der wesentlichen Vermögenswerte und Mitarbeiter, mit Ausnahme der sogenannten Front-End-Fertigung (Ausstattung der Siliziumscheiben (Wafer) mit Schaltungen für Halbleiter);

– Abschluss einer Produktionsvereinbarung mit einem dritten Hersteller zur Abwicklung der Front-End-Fertigung für das zu veräußernde Geschäft;

– Abschluss befristeter Produktions- und Dienstleistungsvereinbarungen mit der Unternehmenseinheit für Hochfrequenztransistoren, um die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

Durch diese von NXP eingegangenen Verpflichtungen ist gewährleistet, dass der Käufer des zu veräußernden Geschäfts die bisherige Rolle von NXP im Bereich der Hochfrequenztransistoren einnehmen kann, so dass der wirksame Wettbewerb aufrechterhalten wird. Somit sorgen die Verpflichtungen dafür, dass die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von NXP und Freescale im Bereich der Hochfrequenztransistoren vollständig beseitigt werden, so dass die von der Kommission geäußerten Wettbewerbsbedenken ausgeräumt werden.

Der Genehmigungsbeschluss ist an die Auflage gebunden, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung ), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

über dubi

Siehe auch

Leistungsbericht zu Forschung und Innovation: Europa zum Vorreiter beim ökologischen und digitalen Wandel machen

Die Kommission hat heute ihren jüngsten Bericht über die Leistung der EU in den Bereichen …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.