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Kommission schreibt zentrales Clearing für Zinsderivate vor

Die Europäische Kommission hat heute eine Neuregelung beschlossen, wonach bestimmte außerbörslich gehandelte („OTC“-) Zinsderivatekontrakte künftig über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssten. Die Pflicht zum zentralen Clearing ist wesentlicher Bestandteil der in Reaktion auf die Finanzkrise getroffenen Maßnahmen; mit ihrer Einführung wird die Zusage der Staats- und Regierungschefs vom G20-Gipfel 2009 in Pittsburgh eingelöst, die Transparenz zu erhöhen und die Risiken zu verringern.

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Wir haben heute einen wichtigen Schritt unternommen, um unsere G20-Zusagen einzulösen, d. h. die Finanzstabilität zu erhöhen und das Marktvertrauen zu stärken. Damit sind wir auch unserem Ziel fairer, offener und transparenter Märkte erheblich nähergekommen.“

Der heutige Beschluss besteht in einer delegierten Verordnung — dem ersten Rechtsakt dieser Art zur Umsetzung der Clearingpflicht im Rahmen der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen („EMIR“). Die delegierte Verordnung erstreckt sich auf Zinsswaps in Euro, Pfund Sterling, Yen und US-Dollar, die bestimmte Merkmale aufweisen, beispielsweise einen bestimmten Bezugsindex, eine bestimmte Laufzeit oder einen bestimmten Nennwert (d. h. Nominalwert, auf dessen Grundlage die für das Derivat geleisteten Zahlungen berechnet werden).

Die betreffenden Kontrakte sind:

–         Fixed-to-Float-Zinsswaps (IRS), bekannt auch als „Plain-Vanilla“-Zinsderivate,

–         Float-to-Float-Swaps, bekannt als „Basis-Swaps“,

–         Forward-Rate-Agreements und

–         Overnight-Index-Swaps.

Jüngsten Statistiken zufolge bilden Zinsderivate das größte Segment der OTC-Derivatemärkte und machten im Dezember 2014 rund 80 % aller Derivate weltweit aus. Im April 2013 belief sich der tägliche Umsatz an OTC-Zinsderivatekontrakten in G4-Währungen EU-weit auf über 1,5 Billionen EUR.

Die Clearingpflicht wird vorbehaltlich der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft treten und über einen Zeitraum von drei Jahren schrittweise eingeführt, damit kleinere Marktteilnehmer mehr Zeit für die Umsetzung der Anforderungen haben.

Hintergrund

Eine „zentrale Gegenpartei“ (CCP) rechnet Geschäfte zwischen zwei Parteien ab und trägt so dazu bei, das durch den Ausfall einer Partei mögliche Risiko zu verringern. Durch die Vorschrift, dass bestimmte Arten von Zinsderivatekontrakten bzw. „Interest Rate Swaps“ über CCPs abgerechnet werden müssen, werden die Finanzmärkte stabiler und risikoärmer. Dies verbessert die Rahmenbedingungen für Investitionen und Wirtschaftswachstum in der EU.

Die Staats- und Regierungschefs der G20 hatten sich 2009 darauf verständigt, dass standardisierte OTC-Derivatkontrakte zentral über CCPs abgerechnet werden sollten.

Die beiden gesetzgebenden Organe der EU haben diese Verpflichtungen in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) verankert. Nach Artikel 5 der EMIR sollte die Europäische Kommission auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) festlegen, welche Kategorien von OTC-Derivaten der Pflicht zum Clearing über eine zentrale Gegenpartei (CCP) unterliegen sollten. Auf der Grundlage dieses Mandats hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung zur Einführung der Clearingpflicht für OTC-Zinsswaps angenommen.

Nach der EMIR hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den Auftrag, die clearingfähigen Derivate zu überprüfen und Clearinganforderungen für Produkte vorzuschlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, das Systemrisiko zu verringern.

Die ESMA hat damit nun erstmals eine Clearingpflicht vorgeschlagen und dürfte in naher Zukunft Anforderungen für weitere Arten von OTC-Derivatekontrakten vorschlagen.

Die Pflicht zum Clearing über CCPs bringt zwar zahlreiche Vorteile, doch wachsen damit auch die systemische Bedeutung der betreffenden CCPs im Finanzsystem und das Ausmaß der möglichen Konsequenzen bei Ausfall einer CCP. Das Arbeitsprogramm 2015 der Kommission enthält auch die Zusage, einen europäischen Rechtsrahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien zu schaffen.

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