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Kommission genehmigt Investitionsbeihilfe von 117 Mio. EUR für NEXEN-Reifenwerk in der Tschechischen Republik

Die Europäische Kommission hat eine regionale Investitionsbeihilfe von insgesamt rund 117 Mio. EUR (3 207 Mio. CZK) zugunsten der Nexen Tire Corporation Czech s.r.o. für den Bau eines Reifenwerks in Žatec (Tschechische Republik) genehmigt. Die Kommission war zu dem Schluss gekommen, dass die von der Tschechischen Republik gewährte Beihilfe mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist und die regionale Entwicklung fördert, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Dieses Reifenwerk schafft mindestens 1000 neue Arbeitsplätze in Žatec und leistet einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region. Wir haben heute eine staatliche Beihilfe genehmigt, um dieses Vorhaben auf den Weg zu bringen. Die Förderung für die Investition in das Reifenwerk ist eine sinnvolle Nutzung öffentlicher Mittel, die mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.“

Die Tschechische Republik hatte Beihilfen im Gesamtwert von 116,8 Mio. EUR (3 207 Mio. CZK) zur Förderung des Baus eines neuen Reifenwerks angemeldet: einen Direktzuschuss von 39,7 Mio. EUR, eine Beschäftigungsbeihilfe von 10,1 Mio. EUR, und einen Betrag von rund 67 Mio. EUR, der durch Steuererleichterungen und den Verkauf des Werkgeländes durch den Staat zu einem niedrigeren Preis gewährt wird.

Das Vorhaben erfordert Investitionen von insgesamt 769 Mio. EUR und wird voraussichtlich mindestens 1000 neue Arbeitsplätze in Žatec schaffen. Der Standort Žatec liegt in der Region Severozápad, die als Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit und einem unter dem EU-Durchschnitt liegenden Lebensstandard nach den EU-Beihilfevorschriften für Regionalbeihilfen in Betracht kommt.

Die Kommission hat das Vorhaben nach den Regionalbeihilfeleitlinien 2007-2013 unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für große Investitionsvorhaben geprüft. Auch nach der Investition bleiben die Marktanteile von Nexen auf den relevanten Reifenmärkten (die Umsätze seiner Muttergesellschaft miteingerechnet) und seine Produktionskapazitäten unter den maßgeblichen Obergrenzen. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass der positive Beitrag dieser Maßnahmen zur regionalen Entwicklung stärker ins Gewicht fällt als eine etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung.

Hintergrund

Nach den in dieser Sache anwendbaren Regionalbeihilfeleitlinien können Mitgliedstaaten Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten fördern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.Beihilfen für große Investitionsvorhaben kann die Kommission nur dann ohne ein förmliches Prüfverfahren genehmigen, wenn der Marktanteil des Beihilfeempfängers und der mit der Investition geschaffene Kapazitätszuwachs gewisse Obergrenzen nicht überschreiten. So darf der Marktanteil auch nach der Investition nicht über 25 % liegen. Ferner muss der Zuwachs der Produktionskapazität auf einem sich unterdurchschnittlich entwickelnden Markt weiterhin weniger als 5 % betragen.

Grund hierfür ist, dass diese Vorhaben den Wettbewerb stärker verfälschen können als kleine Investitionsvorhaben und die Kommission daher im Einzelfall prüfen muss, ob wirklich staatliche Beihilfen erforderlich sind, um sie auf den Weg zu bringen.

Im Falle der Investitionsbeihilfe für das Nexen-Werk stellte die Kommission fest, dass die Obergrenzen nicht überschritten werden und alle einschlägigen Kriterien erfüllt sind, so dass keine eingehende Prüfung durchgeführt werden musste.

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