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Kommission genehmigt unter Auflagen Übernahme von Aer Lingus durch IAG

Die Europäische Kommission hat die von der International Consolidated Airlines Group (IAG) geplante Übernahme von Aer Lingus nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. IAG ist die Holdinggesellschaft von British Airways, Iberia und Vueling. Die Freigabe der Übernahme ist an Verpflichtungszusagen der Zusammenschlussparteien gekoppelt, mit denen die Wettbewerbsbedenken der Kommission bezüglich des angemeldeten Rechtsgeschäfts ausgeräumt wurden.

Nach Auffassung der Kommission hatte die Gefahr bestanden, dass auf mehreren Strecken kein ausreichender Wettbewerbsdruck mehr auf das zusammengeschlossene Unternehmen ausgeübt worden wäre. Ferner hatte die Kommission festgestellt, dass das zusammengeschlossene Unternehmen Aer Lingus darin hätte hindern können, auf mehreren Strecken den Zubringerverkehr zu den Langstreckenflügen konkurrierender Fluggesellschaften zu gewährleisten.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Auch nach der Übernahme von Aer Lingus durch IAG ist sichergestellt, dass Flugpassagiere eine ausreichende Auswahl an Flugverbindungen zu konkurrenzfähigen Preisen haben, denn die Kommission hat erhebliche Zugeständnisse von den beteiligten Fluggesellschaften erwirkt. Fünf Millionen Passagiere fliegen jedes Jahr von Dublin und Belfast nach London. Sie werden weiterhin zwischen mehreren großen Luftfahrtunternehmen wählen können. Darüber hinaus haben wir auch die Interessen der Passagiere schützen können, die auf Zubringerflüge zwischen Irland und dem Rest der Welt angewiesen sind.“

Der Beschluss zur Freigabe der Übernahme ist an die folgenden Zusagen gebunden, mit denen die Bedenken der Kommission ausgeräumt wurden:

  • Es werden fünf Slotpaare pro Tag am Flughafen London-Gatwick abgegeben, um es konkurrierenden Fluggesellschaften zu ermöglichen, Flüge auf den Strecken London-Dublin und London-Belfast anzubieten.
  • Aer Lingus wird weiterhin Zubringerflüge für Passagiere anbieten, die bei konkurrierenden Fluggesellschaften Langstreckenflüge ab London-Heathrow, London-Gatwick, Manchester, Amsterdam, Shannon und Dublin gebucht haben.

Die Untersuchung der Kommission

Die Kommissionsuntersuchung ergab, dass der geplante Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form auf den Strecken Dublin-London, Belfast-London und Dublin-Chicago zu hohen Marktanteilen des zusammengeschlossenen Unternehmens geführt hätte. Die verbleibenden Marktbeteiligten hätten dann keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck mehr ausüben können, was letztlich zu höheren Preisen führen könnte.

Ferner hat die Kommission geprüft, ob IAG verhindern könnte, dass Passagiere von Aer-Lingus-Kurzstreckenflügen ab Dublin, Cork, Shannon, Knock und Belfast Anschluss an Langstreckenflüge haben, die von konkurrierenden Fluggesellschaften an anderen europäischen Flughäfen (einschließlich Heathrow, Gatwick, Manchester, Dublin und Amsterdam) angeboten werden.

IAG hat zugesagt, am Flughafen Gatwick fünf Slotpaare zur Verfügung zu stellen, die für die in Rede stehenden Strecken Dublin-London und Belfast-London genutzt werden können. Die Verfügbarkeit dieser Slotpaare sowie andere Anreize wie die Übernahme von angestammten Rechten (sogenanntengrandfathering rights) nach einem bestimmten Zeitraum erleichtern den Markteintritt konkurrierender Fluggesellschaften.

Ferner hat sich IAG verpflichtet, mit konkurrierenden Fluggesellschaften, die Langstreckenflüge ab London-Heathrow, London-Gatwick, Manchester, Amsterdam, Shannon und Dublin anbieten, Vereinbarungen einzugehen, mit denen sichergestellt wird, dass Aer Lingus weiterhin die entsprechenden Zubringerflüge anbieten kann. Passagiere werden somit weiterhin die Möglichkeit haben, für diese Flughäfen ihre Zubringerflüge bei anderen Fluggesellschaften als der IAG zu buchen, insbesondere für die Strecken Heathrow–New York, Gatwick–Las Vegas, Manchester–Orlando, Amsterdam–Singapore, Shannon–Chicago und Dublin–Chicago.

Da mit diesen Verpflichtungszusagen alle wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission ausgeräumt worden sind, kam die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in wesentlichen Teilen desselben nicht erheblich behindern würde.

Der Zusammenschluss wurde am 27. Mai bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte

Die im Vereinigten Königreich niedergelassene International Consolidated Airlines Group („IAG“) ist die Holdingsgesellschaft von British Airways, Iberia Líneas Aéreas de España S.A. und Vueling Airlines S.A.

Die irische Fluggesellschaft Aer Lingus steht mehrheitlich im Eigentum der Republik Irland und ihres Konkurrenten Ryanair. Ein weiterer wichtiger Anteilseigner ist Etihad Airways.

Sowohl IAG als auch Aer Lingus sind im Passagierluftverkehr und Luftfrachtverkehr tätig und erbringen Bodenabfertigungs- sowie landseitige Frachtumschlagsdienste.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt, und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

über dubi

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