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Energiebinnenmarkt: Kommission gibt 550 Mio. EUR für grenzüberschreitende europäische Netze frei

Die Kommission veröffentlicht eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zur Förderung wichtiger Projekte im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastrukturen. Bis zu 550 Mio. EUR werden für Projekte zur Verfügung gestellt, die einen Beitrag zur Entwicklung einer krisenfesten Energieunion leisten sollen.

Nach ihrer Realisierung werden diese Projekte dazu beitragen, die Isolation von Gebieten im Energiebereich zu beenden und Energieengpässe zu beseitigen, die der Vollendung des europäischen Energiebinnenmarkts entgegenstehen. Diese Investitionen sollen als Katalysator für die Mobilisierung zusätzlicher Mittel privater und öffentlicher Investoren dienen. Mit insgesamt 650 Mio. EUR für 2015 zu vergebende Finanzhilfen ist dies die zweite der beiden für 2015 geplanten Aufforderungen.Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 30. September 2015. Eine Entscheidung über die Auswahl der zu finanzierenden Vorschläge wird für Ende dieses Jahres erwartet.

Miguel Arias Cañete, für Klimapolitik und Energie zuständiger EU-Kommissar, erklärte: Gut miteinander verbundene und zuverlässige Energienetze sind für die Schaffung einer krisenfesten Energieunion von entscheidender Bedeutung. Sie leisten einen Beitrag zu einer sicheren und erschwinglichen Energieversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle Unternehmen in der EU. Da dies eine der Hauptprioritäten der Juncker-Kommission ist, müssen wir dafür sorgen, dass die europäischen öffentlichen Gelder für gezielte und sinnvolle Investitionen eingesetzt werden.“

Um eine Finanzhilfe beantragen zu können, muss ein Projekt auf der Liste der „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ stehen. Eine erste Liste wurde von der Europäischen Kommission im Oktober 2013 angenommen. Sie umfasst 248 zentrale Energieinfrastruktur-Projekte, die nach ihrem Abschluss erhebliche Vorteile für mindestens die beiden beteiligten Mitgliedstaaten haben, die Versorgungssicherheit erhöhen und zur Marktintegration, einem intensiveren Wettbewerb sowie zur Nachhaltigkeit beitragen würden. Die Liste wird zum Ende dieses Jahres aktualisiert.

Die EU-Mittel für Energieinfrastrukturen im Rahmen der CEF belaufen sich für den Zeitraum 2014-2020 auf insgesamt 5,35 Mrd. EUR. Der Großteil dieser Mittel wird für Finanzhilfen eingesetzt; ein Teil davon soll jedoch für die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten für die Infrastrukturentwicklung verwendet werden. Die Finanzhilfen werden für Studien und Bauarbeiten vergeben. Vorschläge für Bauarbeiten können jedoch nur dann eine Finanzhilfe erhalten, wenn das Projekt erheblichen Nutzen in einem makroregionalen Kontext bringt, z. B. in Bezug auf die Versorgungssicherheit, die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten oder die Innovation, und gleichzeitig wirtschaftlich nicht tragfähig ist.

Grundsätzlich beträgt die Unterstützung der EU nicht mehr als 50% der förderfähigen Kosten für Studien und Arbeiten. In Ausnahmefällen, in denen ein Projekt einen signifikanten Beitrag zur Versorgungssicherheit oder zur Solidarität zwischen Mitgliedstaaten leistet oder hoch innovative Lösungen bietet, kann die EU-Unterstützung auf maximal 75% der Kosten der Bauarbeiten erhöht werden.

Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2015 im Rahmen der CEF für den Energiebereich endete am 29. April. Für Infrastrukturprojekte wurde ein vorläufiger Betrag von 100 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Bis Mitte Juli wird bekannt sein, welche Vorschläge für eine Förderung ausgewählt wurden.

Hintergrund

Die Rechtsgrundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Verordnung zur Fazilität „Connecting Europe“ (Verordnung 1316/2013). Die Bedingungen, unter denen Projekte für eine finanzielle Unterstützung in Betracht kommen, sind der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (Verordnung 347/2013) zu entnehmen.

Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der CEF für den Energiebereich wurde 2014 veröffentlicht. Die ersten Finanzhilfen sind jetzt angelaufen. Mit ihnen werden insgesamt 647 Mio. EUR des EU-Budgets in zentrale Energieinfrastrukturprojekte investiert werden.

Die Vollendung des Energiebinnenmarkts und die Verbesserung der europäischen Energieinfrastruktur sind wichtige Bausteine der Strategie für die Energieunion, die von der Juncker-Kommission im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde.

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