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Parlament verabschiedet CO2-Marktstabilisierungsreserve

Am Mittwoch hat das Parlament die Reform des EU-Emissionshandelssystem (ETS) verabschiedet, so wie sie mit der lettischen Ratspräsidentschaft informell vereinbart wurde. Mit der Reform soll der Überschuss von CO2-Gutschriften abgebaut werden, um den Preis der Emissionsrechte zu unterstützen. Das Programm würde 2019 beginnen.

 

Das vorgeschlagene Gesetz schafft ein System, das automatisch einen Teil der ETS-Gutschriften vom Markt nimmt und in eine Reserve einstellt, wenn der Überschuss eine bestimmte Schwelle überschreitet. Andersherum können die Gutschriften dann wieder auf den Markt gebracht werden. Schätzungen zufolge beläuft sich dieser Überschuss derzeit auf über 2 Milliarden, wobei die Zertifikate sich seit 2009 im System angesammelt haben.

 

„Die  Marktstabilisierungsreserve, kurz MSR, ist ein wirksames, marktorientiertes Instrument, das unser ETS-System stabilisieren und so die zentrale Säule der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik der EU aufrechterhalten wird. Die MSR trägt entscheidend dazu bei, dass die CO2-Preise ein Anreiz für Innovationen im Bereich der Energieeffizienz bleiben. Diese Reform bringt Europa auf den richtigen Weg, um das Ziel zu erreichen, bis 2030 den CO2-Ausstoss um 40% zu verringern“, sagte der Berichterstatter Ivo Belet (EVP, BE). Der Text, auf den sich das Parlament mit dem Rat geeinigt hatte, wurde mit 495 Stimmen angenommen, bei 158 Gegenstimmen und 49 Enthaltungen.

 

„Einbehaltene“ und „nicht zugeteilte“ Zertifikate 

Nach der Vereinbarung werden „einbehaltene“ Zertifikate (900 Millionen Zertifikate, die mindestens bis 2019 vom Markt genommen werden) in die Reserve eingestellt.

Alle restlichen Zertifikate, die bis Ende des laufenden Handelszeitraums nicht zugeteilt sind, werden ebenfalls in die Reserve gestellt, vorbehaltlich einer allgemeinen Überprüfung der ETS-Richtlinie, die die Kommission in diesem Jahr vorlegen wird.

 

Früherer Start: 2019

Die Marktstabilitätsreserve wird früher als bisher geplant zur Anwendung kommen, und zwar am 1. Januar 2019 anstatt wie von der EU-Kommission vorgeschlagen 2021.

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Ein Kommentar

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