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Erklärung der Kommission zu Luftschadstoffemissionen von Kraftwagen

Nachdem bekannt wurde, dass der Fahrzeughersteller Volkswagen eine Software als Abschalteinrichtung benutzt hat, um Emissionsnormen für bestimmte Luftschadstoffe zu umgehen, fordert die Europäische Kommission Sofortmaßnahmen, um die strikte Einhaltung der EU-Schadstoffemissionsnormen sicherzustellen.

ElżbietaBieńkowska, Kommissionsmitglied für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte hierzu: „Unsere Botschaft ist ganz klar: Betrug wird nicht geduldet, und die EU-Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Wir brauchen vollständige Aufklärung und wirksame Abgasprüfungen.”

Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, vor Ort entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und ihr die Ergebnisse mitzuteilen. Die Kommission könnte ihrerseits beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten behilflich sein. Wir müssen genau wissen, wie viele in der EU zugelassenen Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung ausgerüstet wurden, die die Euro-5/Euro-6-Abgasverordnung 715/2007/EG ausdrücklich verbietet.  Wir werden darüber in den kommenden Tagen mit den nationalen Typgenehmigungsbehörden ausführlich sprechen.

In der Vorausschau zählen wir auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten für eine rasche Einigung über die erforderlichen abschließenden Maßnahmen, damit die bei der Erteilung der Typgenehmigung verwendeten Ergebnisse der Messungen von Luftschadstoffemissionen den Emissionen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen und nicht durch Täuschungsmanöver verfälscht werden können. Ein neues Prüfverfahren für Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emission – RDE) wird von Anfang 2016 an schrittweise eingeführt. Es wird die gegenwärtigen Prüfungen im Labor ergänzen. Wir müssen uns aber noch darüber einigen, was zu tun ist, wenn die Ergebnisse der Prüfungen im Labor und im praktischen Fahrbetrieb erheblich voneinander abweichen. Mit der Einigung über dieses Paket erhält die EU zusätzlich zu den bereits angenommen RDE-Prüfverfahren ein anspruchsvolles und belastbares Verfahren für Prüfungen und Emissionen im praktischen Fahrbetrieb an die Hand.

Über diese Maßnahmen hinaus wird die Kommission die Ansichten über weitere möglicherweise erforderliche Reformen aufmerksam zur Kenntnis nehmen.

KommissionsmitgliedBieńkowskahat den luxemburgischen Vorsitz der EU aufgefordert, dieses Thema auf die Tagesordnung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) am 1. Oktober zu setzen.

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