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Bewältigung der Flüchtlingskrise: Unmittelbare, operative, budgetäre und rechtliche Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Der plötzliche Anstieg der Zahl der Flüchtlinge, die ihre Heimat verlassen müssen, um der Gewalt zu entgehen und woanders Zuflucht zu suchen, ist ein Prüfstein für die Europäische Union. Mit der Europäischen Migrationsagenda vom Mai hat die Kommission dargelegt, dass es eines Gesamtkonzepts für die Migrationssteuerung bedarf. Seither wurden etliche Maßnahmen eingeleitet, darunter die Annahme zweier Notfallregelungen zur Umverteilung von 160 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen, aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der EU. Angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise besteht jedoch weiterer dringender Handlungsbedarf. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat heute eine Reihe vorrangiger Maßnahmen festgelegt, die in den kommenden sechs Monaten ergriffen werden sollen. Präsident Juncker wird diese Maßnahmen heute Abend auf einem informellen Gipfeltreffen den europäischen Staats- und Regierungschefs präsentieren.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, erklärte:Es ist gerade dieses Europa, das heute – trotz unserer Unsicherheit und unserer subjektiv wahrgenommenen Schwächen – als Ort der Zuflucht und des Exils angesteuert wird. Das ist etwas, auf das wir stolz sein sollten, auch wenn es mit Herausforderungen verbunden ist. Die Flüchtlingskrise hat und muss jetzt höchste Priorität haben. Die Entscheidung, 160 000 Menschen aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten umzuverteilen, ist ein historischer erster Ausdruck echter europäischer Solidarität, der Lob verdient. Damit ist es jedoch noch nicht getan. Es ist vielmehr an der Zeit für weiteres mutiges, entschlossenes und gemeinsames Handeln der Europäischen Union, unserer Institutionen und aller Mitgliedstaaten.“

Bisherige Maßnahmen

Europa hat in den letzten Monaten umfassend und entschlossen reagiert:

  • Wir haben unsere Präsenz auf See verdreifacht, indem wir die Ressourcen und Mittel für die gemeinsamen Frontex-Einsätze „Poseidon“ und „Triton“ auf das Dreifache aufgestockt haben. Mehr als 122 000 Menschenleben sind seitdem gerettet worden. Jedes verlorene Leben ist eines zu viel, doch wir retten jetzt wesentlich mehr Menschen als zuvor. Die Zahl der aus Seenot Geretteten hat sich um 250 % erhöht.
  • Wir haben EU-Mittel zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten mobilisiert und zusätzlich zu den 7 Mrd. EUR, die den Mitgliedstaaten im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung für den Zeitraum 2014-20 zugewiesen wurden, um ihre Anstrengungen im Bereich Migration und Grenzmanagement zu verstärken, Soforthilfe in Höhe von über 70 Mio. EUR bereitgestellt.
  • Wir haben unsere Anstrengungen verdoppelt, um gegen Menschenschmuggler vorzugehen und Menschenhändlerringe zu zerschlagen. Billige Schiffe sind jetzt schwieriger zu finden, was dazu führt, dass weniger Menschen ihr Leben in maroden, seeuntüchtigen Booten aufs Spiel setzen. In der Folge hat sich die Zahl der Menschen, die über die Mittelmeerroute gekommen sind, bei rund 115 000 im Monat August stabilisiert. Das entspricht der Zahl vom vergangenen Jahr.
  • Die Europäische Union ist auch der wichtigste Geber, wenn es im Rahmen der globalen Anstrengungen darum geht, die Folgen der syrischen Flüchtlingskrise abzumildern. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben rund 4 Mrd. EUR an humanitärer sowie an Entwicklungs-, Wirtschafts- und Stabilisierungshilfe bereitgestellt, die der syrischen Bevölkerung im eigenen Land sowie Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinden in den Nachbarstaaten Libanon, Jordanien, Irak, Türkei und Ägypten zugutekommt. Die Europäische Kommission hat außerdem 1,8 Mrd. EUR aus finanziellen Mitteln der EU für einen Nothilfe-Treuhandfonds zur Stützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration in Afrika bereitgestellt.
  • Wir haben uns gemeinsam dazu verpflichtet, mehr als 22 000 Menschen von außerhalb Europas neu anzusiedeln und Solidarität mit unseren Nachbarn zu üben.
  • Mit der gestrigen Annahme des zweiten Umverteilungsvorschlags der Kommission haben die Mitgliedstaaten Solidarität bewiesen und vereinbart, dass 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der EU umverteilt werden.

Vorrangige Maßnahmen für die kommenden sechs Monate

Am dringlichsten müssen diejenigen Mitgliedstaaten unterstützt werden, die außergewöhnlich große Flüchtlingsströme in ihrem Hoheitsgebiet zu bewältigen haben. Dazu muss sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU gehandelt werden.

1. Operative Maßnahmen

  • Vollständige Einführung von in Brennpunktgebieten tätigen Teams zur Unterstützung der Umverteilungsregelungen und der Migrationssteuerung: Die Unterstützungsteams werden unmittelbaren Einfluss auf den wichtigsten Punkt der Kette haben und dort eingreifen, wo eine wirksame Steuerung der Migration allein schon aufgrund der Zahl der ankommenden Flüchtlinge den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten unmöglich erscheint. Bedienstete und nationale Experten aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die von EU-Agenturen (Frontex, Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen [EASO] und Europol) eingesetzt werden, werden helfen, Migranten bei der Einreise in die EU zu identifizieren, zu überprüfen und zu registrieren sowie die Rückführung derjenigen, denen kein Aufenthaltsrecht zuerkannt wird, vorzubereiten und durchzuführen. Die Unterstützungsteams können nur partnerschaftlich mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten. Die einem hohen Druck ausgesetzten Mitgliedstaaten müssen nun vorrangig bis Ende dieser Woche zusammen mit der Kommission ihre Fahrpläne für die in Brennpunktgebieten einzusetzenden Unterstützungsteams fertigstellen und mit der Umsetzung dieser Fahrpläne beginnen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten bis Ende dieser Woche Verbindungsbeamte für alle relevanten lokalen und nationalen staatlichen Stellen benennen, damit die ersten Umverteilungsentscheidungen rasch umgesetzt werden können.
  • Einleitung des Katastrophenschutzverfahrens oder Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke, um die EU und andere EU-Mitgliedstaaten um unmittelbare praktische Unterstützung zu ersuchen:

o    Das EU-Katastrophenschutzverfahren kann aktiviert werden, um verschiedene Arten von Hilfe in Form von Sachleistungen einschließlich Modulen (Teams und Ausrüstung), Unterkünften, medizinischer Versorgung und sonstiger Hilfsgüter sowie Fachwissen zu mobilisieren.

o    Die Mitgliedstaaten können um Entsendung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke ersuchen, die bei plötzlichem oder außergewöhnlichem Migrationsdruck unmittelbare Unterstützung beim Grenzschutz leisten. Im Rahmen dieses Verfahrens kann während eines begrenzten Zeitraums operative Unterstützung geleistet werden. Frontex finanziert nationale technische und personelle Ressourcen der Mitgliedstaaten und sorgt für deren Bereitstellung.

  • Normalisierung des Schengen-Raums und Aufhebung der Binnengrenzkontrollen: Die in den letzten Wochen erfolgte vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch einige Mitgliedstaaten lässt sich in Krisensituationen nach dem Schengener Grenzkodex rechtfertigen. Dabei kann es sich aber immer nur um eine kurzfristige Maßnahme handeln. Nun muss allerdings dafür gesorgt werden, dass der normale Prozess der Migrationssteuerung so schnell wie möglich wiederhergestellt wird. Sollten diese Maßnahmen verlängert oder zusätzliche Maßnahmen beantragt werden, wird die Kommission ihre Situationsbewertung formalisieren und eine Stellungnahme auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes abgeben.
  • Verstärkung der diplomatischen Offensive und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten: Anlässlich des Migrationsgipfels, der am 11.‑12. November 2015 in Valletta stattfindet, kann die neue Priorität der Migrationsproblematik in den Beziehungen der EU zu den afrikanischen Partnern dargelegt werden. Im Oktober 2015 kann auf der hochrangigen Konferenz zur Westbalkanroute über die gemeinsame Aufgabe gesprochen werden, die derzeitigen Belastungen in den Griff zu bekommen und die Stabilität bei der Steuerung der Migration über die Westbalkanroute wiederherzustellen. Außerdem wird die EU – in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten internationalen Organisationen wie dem UNHCR, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Roten Kreuz – ihre Anstrengungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise auf globaler Ebene fortsetzen.

2. Budgetäre Unterstützung

  • Aufstockung der Soforthilfe für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten: Die im Rahmen des EU-Haushalts verfügbare Soforthilfe in diesem Bereich wurde in diesem Jahr schon auf insgesamt 73 Mio. EUR verdoppelt und ist bereits ausgeschöpft. Die Kommission wird in der nächsten Woche vorschlagen, diesen Posten für 2015 nochmals um 100 Mio. EUR aufzustocken.
  • Aufstockung der Mittel für die drei einschlägigen EU-Agenturen um 1,3 Mio. EUR für 60 Mitarbeiter von Frontex, 30 Mitarbeiter des EASO und 30 Mitarbeiter von Europol für das Jahr 2015: Zudem werden die Soforthilfe für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und die Mittel für Frontex, das EASO und Europol um 600 Mio. EUR für 2016 erhöht. Die EU-Agenturen spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Zusammenarbeit und der optimalen Nutzung des verfügbaren Fachwissens. Sie sollen nun vor Ort wesentlich aktiver sein als ursprünglich geplant. Die in migrationsbezogenen Bereichen tätigen EU-Agenturen benötigen daher weitere umfangreiche Ressourcen.
  • Wiederherstellung der Finanzierung der Nahrungsmittelhilfe über das Welternährungsprogramm auf dem Niveau von 2014: Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben ihre Beiträge zum Welternährungsprogramm verringert, einige von ihnen um bis zu 99 % (Anhang 3). Die Kommission wird die humanitäre Soforthilfe und die Katastrophenschutzressourcen für das Jahr 2015 um 200 Mio. EUR für Anfragen des UNHCR und des Welternährungsprogramms sowie anderer einschlägiger Organisationen aufstocken, um Flüchtlingen sofortige Hilfe zu leisten.
  • Aufstockung der humanitären Hilfe um 300 Mio. EUR bis 2016 für lebenswichtige Bedürfnisse von Flüchtlingen wie Nahrung und Unterkunft.
  •  Aufstockung der Unterstützung für syrische Flüchtlinge: Die Kommission wird nächste Woche vorschlagen, das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) 2015 um 300 Mio. EUR aufzustocken, um die Mittel des Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise zu erhöhen und Drittländern zu helfen, die Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen. Zusammen mit einer Neuausrichtung des Heranführungsinstruments werden die Mittel auf EU-Ebene für den Treuhandfonds in dieser Phase insgesamt mehr als 500 Mio. EUR erreichen. Von den Mitgliedstaaten wird ein Beitrag in gleicher Höhe erwartet. Die Mittelausstattung des Fonds würde sich somit auf insgesamt mindestens 1 Mrd. EUR belaufen. Dies wäre ein wichtiges, weltweit sichtbares Zeichen für das Engagement der EU, syrischen Flüchtlingen zu helfen.
  • Aufstockung der unzureichenden Mittel für die Krise in Syrien: Lediglich 38 % der benötigten Mittel stehen zur Verfügung, was dramatische Auswirkungen hat. UNICEF-Berichten zufolge waren in den letzten Monaten bis zu fünf Millionen Menschen – davon die Hälfte Kinder – erheblichen Engpässen bei der Wasserversorgung und somit einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten sich dazu verpflichten, die Hälfte der noch fehlenden Mittel bereitzustellen.
  • Zusammenarbeit mit unseren unmittelbaren Nachbarn: Seit vielen Jahren hat sich Druck auf die Türkei, den Libanon und Jordanien aufgebaut, da Millionen von Menschen aus Syrien geflohen sind. Die Bewältigung der politischen Wirren ist eine komplexe Aufgabe, doch müssen wir unsere Anstrengungen vervielfachen: Die EU ist bereit, 1 Mrd. EUR für die Türkei und 17 Mio. EUR für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu mobilisieren, um unseren Nachbarn zu helfen, die mit der Migration verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.
  • Hilfe für Afrika: Die Einrichtung des Nothilfefonds mit einem Startkapital in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd. EUR hat bereits spürbar zum Ausdruck gebracht, welchen Beitrag die EU leisten wird. Die Mitgliedstaaten müssen einen entsprechenden Beitrag leisten.

3. Anwendung des EU-Rechts

  • Fortschritte werden dadurch gehemmt, dass die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Asyl mangelhaft angewandt werden. Die Europäische Kommission hat heute 40 Beschlüsse in Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 Mitgliedstaaten erlassen.
  • Insbesondere wird die Kommission mit den griechischen Behörden vorrangig auf eine Normalisierung der Situation hinarbeiten, da die Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung seit 2010 ausgesetzt sind. Griechenland muss vor allem dafür sorgen, dass ausreichend Personal für Asylanträge und Erstaufnahme bereitgestellt wird, ein wirksames Rückführungssystem eingerichtet wird, die EU-Gelder besser eingesetzt und die Aufnahmebedingungen angesichts der wachsenden Migrationsströme verbessert werden.

4. Das Ziel für die Zukunft: Ein langfristig widerstandsfähiges System

  • Schutz der EU-Grenzen: Dies bedeutet eine Stärkung von Frontex und ihres Mandats sowie erste Schritte zur Verwirklichung des ehrgeizigen Vorhabens eines europäischen Grenz- und Küstenschutzsystems. Die Kommission wird hierzu im Dezember 2015 einen Vorschlag vorlegen.
  • Ein langfristiges EU-weites System für Neuansiedlung und Umsiedlung: Die Kommission wird im März 2016 eine dauerhafte Neuansiedlungsregelung vorschlagen. Ein Vorschlag für einen dauerhaften Umsiedlungsmechanismus liegt bereits auf dem Tisch. Die Kommission wird im März 2016 zudem eine Reform der Dublin-Verordnung vorschlagen.
  • Eine glaubwürdige und wirksame Rückkehrpolitik: Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen, die im neuen Aktionsplan der Kommission für die Rückkehr aufgeführt sind, würde die Glaubwürdigkeit des Rückkehrsystems der EU wiederherstellen. Hierzu bedarf es eines besseren Informationsaustauschs, einer Aufstockung der Ressourcen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, einer Stärkung von Frontex und einer neuen Betonung der Rückübernahme in unseren Beziehungen zu Drittstaaten.
  • Öffnung legaler Migrationskanäle: Die Kommission wird im März 2016 ein Maßnahmenpaket zur legalen Migration vorlegen, das auch eine Überarbeitung der Blue-Card-Richtlinie einschließt.

Hintergrund

Am 23. April 2014 legte Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner Bewerbung um das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission einen Fünf-Punkte-Plan zur Einwanderungspolitik vor, in dem er mehr Solidarität in der Migrationspolitik der EU forderte.

Bei Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Juncker einem Kommissar die Verantwortung für den Bereich Migration und beauftragte ihn mit der Ausarbeitung einer neuen Migrationspolitik, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien gehört, auf deren Grundlage die Kommission vom Europäischen Parlament gewählt wurde.

Am 13. Mai 2015 legte die Europäische Kommission ihre Europäische Migrationsagenda vor, die eine umfassende Strategie für eine bessere Steuerung der Migration in all ihren Aspekten enthält.

Bereits am 27. Mai 2015 folgte ein erstes Paket mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda, darunter Umsiedlungs- und Neuansiedlungsvorschläge und ein EU-Aktionsplan gegen Schleuser.

Am 25./26. Juni verständigte sich der Europäische Rat darauf, die Vorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen der Migrationsagenda mit Schwerpunkt auf Umsiedlung und Neuansiedlung, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern voranzubringen.

Am 20. Juli vereinbarte der Rat (Justiz und Inneres), die in der Europäischen Migrationsagenda vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und in einem ersten Schritt 32 256 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, in den nächsten zwei Jahren aus Italien und Griechenland umzusiedeln. Darüber hinaus sollen 22 504 Vertriebene, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Regionen außerhalb der EU in der Union neu angesiedelt werden.

Am 9. September 2015 schlug die Kommission ein neues Maßnahmenpaket vor, das unter anderem einen Notfallmechanismus für die Umsiedlung von 120 000 Flüchtlingen sowie konkrete Instrumente zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Anträgen, der Rückführung von Wirtschaftsmigranten und der Bekämpfung der wahren Ursachen der Flüchtlingskrise vorsieht.

Am 14. September 2015 nahmen die Mitgliedstaaten einen Beschluss an, wonach 40 000 Flüchtlinge, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland umgesiedelt werden können.

Am 23. September 2015 beschlossen die Mitgliedstaaten, 120 000 Flüchtlinge, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien, Griechenland und anderen von der Flüchtlingskrise direkt betroffenen Mitgliedstaaten umzusiedeln.

über dubi

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …

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