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Kommission genehmigt Beihilfe für ersten LNG-Terminal in Finnland

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften grünes Licht gegeben für eine geplante Beihilfe Finnlands in Höhe von 23 Mio. EUR für den Bau eines kleinen LNG-Terminals in Pori an der finnischen Westküste.

Die Europäische Kommission hat das Vorhaben Finnlands, öffentliche Mittel im Umfang von 23 Mio. EUR für den Bau eines kleinen LNG-Terminals in Pori in der Region Satakunta an der finnischen Westküste zu gewähren, als mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbar bewertet. Das Projekt soll die Verwendung von LNG als Kraftstoff für Schiffe anstelle von Schweröl und LPG fördern. Die Kommission hat befunden, dass das Vorhaben einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Sicherheit der Erdgasversorgung in Finnland leistet und der Wettbewerb im Binnenmarkt erhalten bleibt. Das Ziel, die Isolation des Ostseeraums im Energiebereich zu beenden und diese Region vollständig in die EU‑Energiemärkte zu integrieren, gehört zu den zentralen Bestandteilen der EU‑Strategie für die Energieunion, die eine der obersten Prioritäten der Juncker‑Kommission darstellt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Der LNG-Terminal in Pori ist der erste seiner Art in Finnland. So entsteht eine neue Quelle für saubereren Kraftstoff für den Seeverkehr und kann die Erdgasversorgung in Finnland diversifiziert werden. Das Vorhaben ist ein gutes Beispiel dafür, wie die EUVorschriften über staatliche Beihilfen solide öffentliche Investitionen fördern, die dazu beitragen, dass die EU ihre Ziele in den Bereichen Energiesicherheit und Umweltschutz erreicht.“

Bisher gibt es keine LNG-Terminals in Finnland. Das Pori-Projekt ist Teil eines Netzes von kleinen LNG‑Terminals, das Finnland plant, um der Schifffahrtsbranche mit LNG‑Tankstellen eine alternative Kraftstoff-Infrastruktur zu bieten. Wenn im Seeverkehr saubererer Kraftstoff verwendet wird, dürfte der CO2‑Ausstoß erheblich zurückgehen. Gleichzeitig wird die Versorgungssicherheit in Finnland zunehmen, indem die in der Region ansässigen Unternehmen Zugang zu LNG erhalten. Die Speicherkapazität des Pori‑Terminals wird sich auf 30 000 m³ belaufen. Die öffentlichen Mittel in Höhe von 23 441 500 EUR werden weniger als 30 % der Gesamtinvestitionskosten ausmachen; den Großteil der Kosten übernimmt der Bauträger und künftige Eigentümer des Terminals.

Die Kommission hat das Vorhaben sowohl nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige erlaubt, als auch nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz‑ und Energiebeihilfen von 2014 geprüft. Sie gelangte insbesondere zu dem Ergebnis, dass eine Verwirklichung des Projekts ohne öffentliche Finanzierung nicht möglich gewesen wäre. Da es in Finnland bisher keine LNG‑Infrastruktur gibt, zögern potenzielle LNG‑Kunden, die erforderlichen langfristigen und kostspieligen Investitionen für eine Umstellung auf LNG durchzuführen. Mangels Nachfrage fehlt für private Investoren wiederum der Anreiz, eine LNG‑Infrastruktur überhaupt erst aufzubauen.

Der Betreiber der Infrastruktur wird verpflichtet sein, interessierten Nutzern Zugang zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu gewähren. So wird gewährleistet, dass die Beihilfe nicht höher ist als erforderlich, um die Investition auszulösen, und dass Verfälschungen von Wettbewerb und Handel so gering wie möglich bleiben.

Hintergrund

Im Rahmen der Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie aus dem Jahr 2014 können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Energieinfrastrukturprojekte unterstützen. Die Vorschriften gewährleisten zum einen, dass die Beihilfe zur Umsetzung der Projekte notwendig und auf das erforderliche Minimum beschränkt ist, und sorgen zum anderen dafür, dass die Projekte keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel haben, d. h. in diesem Fall private Investoren nicht verdrängen und den offenen Zugang Dritter zu der neuen LNG‑Infrastruktur gewährleisten.

Weitere Informationen über die Leitlinien sind dem Informationsblatt der Kommission „Verbesserung der staatlichen Beihilfen in den Bereichen Energie und Umwelt“ zu entnehmen.

Die Maßnahme wird auch dazu beitragen, die Ziele der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu erreichen. Die Richtlinie bezweckt den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Rahmen einer Strategie für nachhaltige Kraftstoffe und die Umsetzung entsprechender einheitlicher technischer Spezifikationen in der Union. In der Präambel der Richtlinie wird die Bedeutung von LNG besonders im Seeverkehr als alternativer Kraftstoff mit geringem Schwefelgehalt anerkannt. Das Projekt wird, wie in der Richtlinie 2012/33/EU gefordert, zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Schwefeloxide (SOx) in Emissions-Überwachungsgebieten in der EU beitragen, was die Hälfte der Schiffe im europäischen Kurzstreckenseeverkehr betrifft. Ferner sieht die Richtlinie 2014/94/EU die Entwicklung eines Netzes von LNG-Tankstellen für den Seeverkehr und die Beförderung auf dem Landweg vor.

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