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Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser: Kommission zeigt wenig Ehrgeiz

Der Antwort der Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser – die erste Initiative dieser Art – mangelt es an Ehrgeiz, und sie trägt den vorgebrachten Forderungen nicht Rechnung. So steht es in einer Entschließung, die die Abgeordneten am Dienstag verabschiedet haben.

Durch eine Europäische Bürgerinitiative können Bürger die Europäische Kommission auffordern, in Bereichen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen, Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Voraussetzung: Mehr als eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten müssen sich beteiligen.

 

„Die Bürgerinitiative ‚Right2Water‘ war das erste erfolgreiche Beispiel für dieses demokratische Instrument. Das öffentliche Eigentum und Management der Wasserversorger gehören klar zu den Hauptanliegen der Verbraucher, und können nicht ignoriert werden“, sagte die Berichterstatterin Lynn Boylan (GUE/NGL, IE), deren Bericht mit 363 Stimmen bei 96 Gegenstimmen und 261 Enthaltungen angenommen wurde. „Es ist bedauerlich, dass die Kommission keine Gesetzesvorschläge vorgelegt hat, mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt und dementsprechende rechtliche Vorgaben für die gesamte EU gemacht werden“, so Boylan, die abschließend hinzufügte: „Öffentliche Güter wie Wasser sollten nicht zur Quelle finanzieller Gewinne werden“.

 

EU-Kommission beschränkt sich darauf, “bestehende Zusagen zu bekräftigen”

Die Abgeordneten bedauern, dass die Mitteilung der EU-Kommission über die ‚Right2Water‘-Bürgerinitiative und eine entsprechenden Anhörung im Europäischen Parlament im Februar 2014 „nicht wirklich ehrgeizig ist, den in der Bürgerinitiative vorgebrachten konkreten Forderungen nicht Rechnung trägt und die Kommission sich darauf beschränkt, bestehende Zusagen zu bekräftigen.“

Sie weisen darauf hin, „dass die EU generell in den Augen der Bürgerinnen und Bürger an Glaubwürdigkeit verlieren dürfte, wenn die Kommission erfolgreichen und von vielen unterstützten Europäischen Bürgerinitiativen, die mithilfe des demokratischen, mit dem Vertrag von Lissabon geschaffenen Mechanismus eingeleitet werden können, keine Beachtung schenkt“.

Das Parlament fordert die Kommission auf, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen, gegebenenfalls über eine mögliche Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR), mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt werden.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass alle Bürger unabhängig vom Wasserversorgungsunternehmen Zugang zu Wasser haben, und zu diesem Zweck dafür sorgen müssen, dass die Unternehmen sicheres Trinkwasser und eine verbesserte Abwasserentsorgung bereitstellen.

 

Wasserversorgung soll von Handelsabkommen ausgenommen werden

Zudem unterstreicht das Parlament, dass die Dienstleistungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Bereichen Produktion, Verteilung und Aufbereitung bei jeder künftigen Überarbeitung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe von deren Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen. Es betont, dass die Besonderheit dieser Dienstleistungen es zwingend erforderlich macht, dass sie von allen Handelsabkommen ausgenommen werden sollten, die die EU zurzeit aushandelt oder deren Aushandlung sie plant.

 

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7 Kommentare

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