Startseite / WIRTSCHAFT / Kommission genehmigt Beihilfen in Höhe von mehr als 750 Mio. EUR für Gasleitungen in Polen

Kommission genehmigt Beihilfen in Höhe von mehr als 750 Mio. EUR für Gasleitungen in Polen

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass die Pläne Polens zur Gewährung von Beihilfen in Höhe von 3 131,5 Mio. PLN (758 Mio. EUR) für neun Gasprojekte in Polen mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar sind. Die Projekte werden zum Aufbau einer echten Energieunion beitragen, indem die Gasfernleitungskapazitäten zwischen Polen und den Nachbarländern gestärkt, Engpässe beseitigt und die bestehenden polnischen Gasfernleitungsnetze ausgebaut werden. Nach Ansicht der Kommission werden mit den öffentlichen Finanzmitteln für die neun Projekte Ziele von gemeinsamem Interesse verfolgt, und zwar unter Einhaltung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere der Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie aus dem Jahr 2014.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: Die Genehmigung dieser umfangreichen öffentlichen Investition in Polens Gasleitungen zeigt, wie Vorschriften über staatliche Beihilfen dazu beitragen können, dass öffentliche Mittel umsichtig eingesetzt werden. Sie können dazu beitragen, dass eine echte Energieunion aufgebaut wird. Leitungen ermöglichen den Fluss der Energieströme zwischen Ländern, verbessern grenzüberschreitende Verbindungen und erlauben eine Diversifizierung der Gasversorgungsquellen.“

Fünf der neun Gasinfrastrukturprojekte werden europäische Gasversorgungsquellen in der Ostsee, der Adria und dem Schwarzen Meer über Polen mit dem restlichen Europa verbinden (als Teil des „vorrangigen Korridors des Nord-Süd-Gasverbundnetzes“). Dadurch werden sie für eine stärkere Diversifizierung der Gasversorgung in Polen sorgen. Die übrigen Projekte werden zu einem Anstieg des Gesamtniveaus der Versorgungssicherheit in Polen beitragen, indem Engpässe beseitigt und die bestehenden Gasnetze mit zusätzlichen Kapazitäten ausgestattet werden.

Die Gesamtinvestitionskosten für die Durchführung der neun Gasinfrastrukturprojekte belaufen sich schätzungsweise auf 4 909,4 Mio. PLN (1 191,6 Mio. EUR). Die staatlichen Beihilfen in Höhe von 3 131,5 Mio. PLN (758 Mio. EUR) werden 64 % der gesamten Investitionskosten decken. Diese Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des operationellen Programms „Infrastruktur und Umwelt“ 2014 – 2020 finanziert. Der verbleibende Teil der Investitionskosten wird aus Eigenmitteln des Netzbetreibers Gazociągów Przesyłowych Gaz-System S.A. (Gaz-System) finanziert. Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gelten als staatliche Mittel (d. h. staatliche Beihilfen), da die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen über die jeweilige Verwendung entscheiden.

Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Fördermaßnahmen mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang stehen. Insbesondere ergab die Untersuchung der Kommission, dass eine Umsetzung der Projekte ohne öffentliche Finanzierung nicht möglich gewesen wäre. Eine eingehende Finanzanalyse ergab, dass die von Gaz-System erwarteten Einnahmen aus der Nutzung der neuen Erdgasinfrastruktur nicht zur Deckung der Investitionskosten für die neun Gasinfrastrukturvorhaben über einen Zeitraum von 25 Jahren ausreichen würden. Hätte Gaz-System zur Finanzierung des Gesamtbetrags der Investitionskosten ausschließlich seine eigenen finanziellen Mittel eingesetzt, so wären die durchschnittlichen Übertragungsentgelte um 22,34 % angestiegen; dies wäre nicht nachhaltig gewesen.

Hintergrund

Im Rahmen der Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie aus dem Jahr 2014 können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Energieinfrastrukturprojekte unterstützen. Zusätzlich zu der Tatsache, dass die Beihilfe zur Umsetzung der Projekte notwendig und auf das erforderliche Minimum beschränkt sein muss, wird mit diesen Vorschriften auch sichergestellt, dass die Projekte keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel haben, d. h. keine Verdrängung privater Investoren und Gewährleistung eines offenen Zugangs zur neuen Gasinfrastruktur durch Dritte.

Weitere Informationen über die Leitlinien sind auch dem Informationsblatt der Kommission „Verbesserung der staatlichen Beihilfen in den Bereichen Energie und Umwelt“ zu entnehmen.

Folgende neun Gasinfrastrukturprojekte sollen zwischen 2016 und 2022 in Polen durchgeführt werden:

1. Gasleitung Zdzieszowice – Kędzierzyn Koźle – Tworóg

2. Gasleitung Pogórska Wola – Tworzeń

3. Gasleitung Tworóg – Tworzeń

4.   Gasleitung Leśniewice – Łódź

5.   Gasleitung Rembelszczyzna – Mory – Wola Karczewska

6.   Gasleitung Wronów – Rembelszczyzna

7.   Gasleitung Wronów – Kozienice

8.   Gasleitung Szczecin – Gdańsk, Stufe V Goleniów – Płoty

9.   Gasleitung Lewin Brzeski – Nysa

über dubi

Siehe auch

Leistungsbericht zu Forschung und Innovation: Europa zum Vorreiter beim ökologischen und digitalen Wandel machen

Die Kommission hat heute ihren jüngsten Bericht über die Leistung der EU in den Bereichen …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.