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Ab 30. April werden Roaming-Gebühren gesenkt

Die Abschaffung der Roaming-Gebühren rückt einen Schritt näher. Bereits ab Samstag (30.4.) werden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU gesenkt. Ab dem 15. Juni 2017 ist mit den Roamingtarifen dann endgültig Schluss. Ab dann soll es keinen kostentechnischen Unterschied mehr geben, ob ein Anruf oder das Versenden einer E-Mail über das Mobilfunknetz im Heimatland oder im EU-Ausland erfolgt. Zudem treten am 30.4. nichtdiskriminierende Regeln betreffend der Netzneutralität in Kraft.

Ab dem 15. Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU auslaufen. Zuvor werden ab dem 30. April 2016 und bis zum 14. Juni 2017 die Auslandsgebühren in einem Zwischenschritt nochmals gesenkt. Mobilfunkbetreiber dürfen ihren Kunden bei Reisen innerhalb der EU dann nur mehr einen geringen Aufpreis in Rechnung stellen – zusätzlich zu den nationalen Tarifen. (Weitere Informationen in der unten stehenden Tabelle)

Die spanische Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera (EVP) bezeichnet den 30. April als „großen Tag für die Konsumenten“. Sie erklärt: „Konsumenten profitieren auf ihren Reisen in der EU dann von bis zu viermal geringeren Kosten wie bisher – für Telefonie, SMS und Datennutzung. Das ist der letzte Schritt vor der endgültigen Abschaffung der Roaming-Gebühren im Juni 2017.“

Die EU hat die Roaming-Gebühren seit 2007 kontinuierlich gesenkt, wobei das EU-Parlament stets für die komplette Abschaffung der Gebühren eingetreten ist.

„Telekom-Paket“

Das Auslaufen der Roaming-Gebühren ist Bestandteil des sogenannten „Telekom-Pakets“, welches zugleich die ersten EU-weiten Bestimmungen zur Netzneutralität enthält. Das neue Gesetz verpflichtet die Anbieter von Internetzugangsdiensten, den gesamten Verkehr bei der Erbringung solcher Dienstleistungen gleich zu behandeln, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, Inhalten, Anwendungen, Diensten oder Endgeräten. Die Regeln treten ebenfalls am 30. April in Kraft.

Im Juni 2015 hatten sich die Vertreter des EU-Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf einen Kompromiss zum Telekom-Paket geeinigt. Das EU-Parlament hat den Kompromiss im Oktober 2016 formal gebilligt.

Preisobergrenzen für Roaming (in Euro, exkl. MwSt.)

Derzeit Von 30. April 2016 bis 14. Juni 2017 Ab 15. Juni 2017
Anruf / pro Minute, ausgehend 0,19 Kosten im Heimatland + Aufpreis von bis zu 0,05 Kosten für die Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland = Kosten im Heimatland
1 SMS, versendet 0,06 Kosten im Heimatland + Aufpreis von bis zu 0,02
1 Megabyte genutztes Datenvolumen 0,20 Kosten im Heimatland + Aufpreis von bis zu 0,05
1 SMS, erhalten Kostenlos
Anruf / pro Minute, eingehend 0,05 Soll einen EU-weit festgelegten Höchstbetrag für das sogenannte Mobilfunkterminierungsentgelt nicht überschreiten. Darunter versteht man den Betrag, den der Mobilfunkbetreiber der angerufenen Person an den Mobilfunkbetreiber der Person, die den Anruf tätigt, entrichten muss.*

*Übergangsregelung. Die Kommission muss hierzu noch einen Vorschlag präsentieren.

über dieter

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