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Plenary session - EU flag and half Great Britain flag are displayed at the EP in Strasbourg

Brexit: Neues EP bekräftigt uneingeschränkte Unterstützung für EU-Position

Kein Austrittsabkommen ohne Backstop-Lösung
Großbritannien allein verantwortlich für einen eventuellen Austritt ohne Abkommen
Weitere Verlängerung der Frist nach Artikel 50 möglich, auf Antrag des Vereinigten Königreichs
Das Austrittsabkommen ist fair, ausgewogen und bietet Rechtssicherheit, so die Entschließung, in der das Parlament seine Unterstützung für einen „geordneten Brexit“ bekräftigt.
Das Europäische Parlament unterstützt weiterhin einen „geordneten Austritt“ des Vereinigten Königreichs aus der EU auf der Grundlage des bereits ausgehandelten Austrittsabkommens, wie die Abgeordneten in der heute angenommenen Entschließung mit 544 Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen bekräftigten.

In dem Text wird auch betont, dass das bestehende Austrittsabkommen „fair und ausgewogen“ ist, da darin sowohl die „roten Linien“ des Vereinigten Königreichs als auch die Grundsätze der EU uneingeschränkt geachtet werden.

Rechtssicherheit

Das Parlament betont, dass das Abkommen die Wahrung der Rechte und Lebensentwürfe von EU-Bürgern und britischen Bürgern gewährleistet, eine Finanzregelung mit dem Vereinigten Königreich vorsieht, die alle Verbindlichkeiten umfasst, und wie vom Vereinigten Königreich gefordert eine Übergangszeit vorsieht. Darüber hinaus sieht das Austrittsabkommen eine Backstop-Lösung für die Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland vor, die den Status quo auf der Insel garantiert, das Karfreitagsabkommen schützt und die Zusammenarbeit zwischen dem Norden und dem Süden fördert.

In der Entschließung bestätigen die Abgeordneten, dass sie bereit sind, auf den ursprünglichen Vorschlag der EU für eine auf Nordirland beschränkte Backstop-Lösung zurückzukommen. Sie seien aber auch offen für die Prüfung von „alternativen Regelungen“, wenn sie rechtlich umsetzbar und voll funktionsfähig sind und den EU-Grundsätzen entsprechen. Die Abgeordneten unterstreichen jedoch, dass sie einem Austrittsabkommen ohne Backstop-Lösung nicht zustimmen werden.

Großbritannien allein verantwortlich für einen eventuellen Austritt ohne Abkommen

Hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen im Vereinigten Königreich weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Verantwortung für einen eventuellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Abkommen vollständig bei der Regierung des Vereinigten Königreichs läge, und das Land die damit verbundenen schwerwiegenden Folgen selbst tragen müsste.

Die Abgeordneten betonen auch, dass die finanziellen und sonstigen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs im Falle eines Austritts ohne Abkommen weiterbestehen und deren Erfüllung Voraussetzung für eine Zustimmung des Europäischen Parlaments zu einem Abkommen oder zu Übereinkünften zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist.

In diesem Zusammenhang begrüßen die Abgeordneten, dass die EU-Organe zwischenzeitlich Maßnahmen zur Vorbereitung und Notfallplanung für ein Austrittsszenario ohne Abkommen beschlossen haben.

Rechte und Lebensentwürfe der Bürger oberste Priorität des Parlaments

Die Wahrung der Rechte und Lebensentwürfe von EU-Bürgern mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich und von britischen Bürgern mit Wohnsitz in der EU-27 ist nach wie vor die oberste Priorität des Parlaments, heißt es in der Entschließung, wobei die Abgeordneten ihre Besorgnis über die Umsetzung der Regelung des Vereinigten Königreichs für EU-Bürger zur Beantragung eines Rechts auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich zum Ausdruck bringen.

Sie fordern auch die anderen 27 EU-Mitgliedstaaten auf, beim Schutz der Rechte der in diesen Mitgliedstaaten ansässigen britischen Bürger einen konsequenten und großzügigen Ansatz zu verfolgen.

Eine begründete Verlängerung wäre möglich

Das Parlament unterstreicht, dass es eine Verlängerung der Frist nach Artikel 50 unterstützen würde, wenn es Gründe für eine solche Verlängerung gibt und sie einen Zweck hat (beispielsweise, einen Austritt ohne Abkommen zu verhindern, eine Parlamentswahl oder ein Referendum abzuhalten, die Erklärung des Austritts nach Artikel 50 zurückzuziehen oder ein Austrittsabkommen zu billigen) und wenn sie die Arbeit und das Funktionieren der EU-Organe nicht beeinträchtigt.

Nach einem Beschluss des Sondergipfels des Europäischen Rates vom 10. April 2019, dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Verlängerung der Frist nach Artikel 50 nachzukommen, wird das Vereinigte Königreich die EU bis spätestens 31. Oktober verlassen.

Die nächsten Schritte

Die Entschließung bestätigt die Unterstützung des neuen Parlaments für die derzeitige Position der EU im Vorfeld des entscheidenden Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs im Oktober. Jedes Austrittsabkommen und jedes künftige Assoziierungs- oder internationale Abkommen mit dem Vereinigten Königreich bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments.

über red

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