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Vom Bauernhof zum Supermarkt: Neue Regeln zur Bekämpfung des unfairen Handels

  • Unterstützung der Lebensmittelhersteller bei der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken großer Käufer
  • Verbot von verspäteten Zahlungen und kurzfristigen Stornierungen von Aufträgen
  • Lebensmittelhersteller bekommen Recht auf schriftlichen Liefervertrag
Am Dienstag wurden neue EU-Vorschriften zum Schutz der Landwirte vor unlauteren Handelspraktiken von Käufern wie Supermarktketten verabschiedet.
Die neuen Vorschriften, die mit 589 Stimmen bei 72 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen wurden, führen eine schwarze Liste verbotener unlauterer Handelspraktiken ein, wie zum Beispiel verspätete Zahlungen für gelieferte Produkte, späte einseitige Stornierungen oder rückwirkende Auftragsänderungen, die Weigerung des Käufers, einen schriftlichen Vertrag mit einem Lieferanten abzuschließen, und den Missbrauch vertraulicher Informationen. Auch Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art, oder deren Androhung, gegen Lieferanten, wie z.B. die Herausnahme von Produkten aus dem Sortiment oder Zahlungsverzögerungen, um sie für die Einreichung von Beschwerden zu bestrafen, werden künftig verboten sein.
Käufer dürfen Lieferanten auch keine Qualitätsminderung oder Verlust von Erzeugnissen in den Räumlichkeiten der Käufer in Rechnung stellen, es sei denn, sie sind durch Fahrlässigkeit der Lieferanten verursacht worden. Die Lieferanten können auch nicht mehr für die Kosten der Bearbeitung von Kundenbeschwerden belangt werden.
Andere Praktiken, wie die Rückgabe unverkaufter Produkte an einen Lieferanten, ohne für die Waren zu zahlen, die Verpflichtung der Lieferanten, für die Werbung für Produkte oder für deren Lagerung zu zahlen, oder die Abwälzung von Rabattkosten auf den Lieferanten, wären ebenfalls verboten, es sei denn, sie werden im Liefervertrag vorher vereinbart.
Klares Beschwerdeverfahren
Der Lieferant kann Beschwerden bei der Durchsetzungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, oder bei der Durchsetzungsbehörde des Mitgliedstaats einreichen, in dem der Käufer niedergelassen ist, der im Verdacht steht, an einer verbotenen Handelspraktik beteiligt zu sein. Die nationalen Durchsetzungsbehörden müssen Beschwerden nachgehen, Untersuchungen durchführen und gegebenenfalls vom Käufer verlangen, die verbotene Handelspraktik einzustellen.
Weitere Informationen zum Verordnungsentwurf finden Sie hier.
Zitate
„David hat Goliath endlich besiegt. Fairness, gesündere Lebensmittel und soziale Rechte haben sich endlich gegen die unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette durchgesetzt. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU werden Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher nicht mehr von den großen Käufern tyrannisiert“, sagte Berichterstatter Paolo De Castro (S&D, IT).
Die nächsten Schritte
Die Richtlinie muss noch vom Rat formell gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Die EU-Staaten haben dann 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Neue Vorschriften sollten 30 Monate nach Inkrafttreten angewandt werden.
Hintergrundinformationen
Das Europäische Parlament hat wiederholt Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette gefordert, und zwar seit 2010, nachdem es die Entschließung „Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ angenommen hatte.
Nach Schätzungen der Kommission verlieren KMU in der Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung in der EU jährlich etwa 2,5 bis 8 Milliarden Euro (1% – 2% ihres Umsatzes) durch unlautere Handelspraktiken.

über red

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