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Interparliamentary Committee Meeting in cooperation with the European network of ombudsmen - Empowering Parliaments And Enforcing Citizens Rights In The Implementation And Application Of Union Law - The role of compliants to Ombusdsmen and petitiions to Parliaments as instruments to detect breaches of Union law

Abgeordnete für Laura Codruţa Kövesi als EU-Generalstaatsanwältin

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hat Laura Codruţa Kövesi in geheimer Abstimmung zu seiner Spitzenkandidatin für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts gewählt.
Die Rangfolge der drei in die engere Wahl gekommenen Kandidaten wurde am Mittwoch in einer Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten festgelegt:
Laura Codruţa Kövesi aus Rumänien wurde mit 26 Stimmen zur Spitzenkandidatin gewählt, Jean-François Bohnert aus Frankreich erhielt 22 Stimmen und Andrés Ritter aus Deutschland 1 Stimme.
Am gestrigen Dienstag wurden die Kandidaten von den Abgeordneten in einer Anhörung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten unter Teilnahme der Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle befragt.
Die nächsten Schritte
Der Europäische Generalstaatsanwalt steht der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) vor und wird vom Europäischen Parlament und vom Rat in gegenseitigem Einvernehmen ernannt.
Das Ergebnis der Abstimmung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten sowie die Empfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle, dessen Mitglieder ebenfalls Laura Codruţa Kövesi den Vorzug gaben (Abstimmung am Dienstag), wird der Konferenz der Präsidenten (Präsident des Europäischen Parlaments und Fraktionsvorsitzende) übermittelt. Diese wird am 7. März über die nächsten Schritte entscheiden, bevor den Verhandlungen mit dem Rat beginnen.
Hintergrundinformationen zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wird als unabhängige, dezentrale Einrichtung der EU ab Ende 2020 zuständig sein für die Ermittlung und Verfolgung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten wie Betrug, Korruption oder grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro.
Die Liste der Straftaten könnte künftig erweitert werden, z.B. um den Terrorismus.
Bisher sind der EUStA 22 EU-Mitgliedstaaten beigetreten. Die fünf Länder, die derzeit nicht teilnehmen – Schweden, Ungarn, Polen, Irland und Dänemark – können dies jederzeit tun.
Die EUStA wird ihren Sitz in Luxemburg haben, mit dem Generalstaatsanwalt und einem Kollegium von Staatsanwälten aus allen teilnehmenden Ländern. Sie werden die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen leiten, die von delegierten Staatsanwälten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

über red

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Ein Kommentar

  1. Neacsu Razvan

    Wir werden uns sehr freuen, wenn die Frau Covesi gewahlt wird und die Moglichkeit haben wird Ihre starke zu zeigen. Sie war und ist in Rumanien sehr beliebt. Sie ist hartnäckig und strebt nach der Wahrheit.

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