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Online-Marktplätze: EP-Ausschuss für mehr Transparenz bei Rankings und Rezensionen

  • Parameter für Rankings und Produktrezensionen offenlegen
  • Schwarze Liste für unlautere Gescäftspraktiken
  • Strafen bis zu 10 Mio. Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes des Händlers
Der Binnenmarktausschuss des EP hat am Dienstag für neue Regeln beim EU-Verbraucherschutz gestimmt. Sie sollen irreführende Rankings und Rezensionen auf Online-Marktplätzen bekämpfen.
Online-Marktplätze und Vergleichsdienste wie Amazon, eBay, Airbnb oder Skyscanner müssen transparenter werden. Die Unternehmen sollen Parameter offenlegen, die bestimmen, wie Angebote, die sich aus einer Suchanfrage ergeben, bewertet werden. Außerdem sollen sie erläutern, ob die Echtheit von Produktbewertungen überprüft wird. Dies schreibt ein Gesetzesentwurf des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vor, der am Dienstag angenommen wurde.

 

Verbraucher sollten auch erfahren können, wer das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich verkauft, und vor dem Kauf klare Informationen erhalten.

 

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben in die „schwarze Liste“ der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unter anderem folgendes aufgenommen:

 

  • Irreführung der Verbraucher durch die Behauptung, dass eine Rezension echt ist, wenn der Händler keine angemessenen und verhältnismäßigen Schritte unternimmt, um dies sicherzustellen.
  • Ergebnisse für Suchanfragen anzeigen, die durch bezahlte Produktplatzierung beeinflusst werden, ohne dies den Verbrauchern mitzuteilen.

 

Zweierlei Qualität von Produkten

 

Der Gesetzesentwurf befasst sich auch mit Produkten zweierlei Qualität, also mit solchen Produkten, die zwar unter derselben Marke vertrieben werden, sich aber in ihrer Zusammensetzung oder in ihren Eigenschaften unterscheiden:

 

Produkte, die durch ihr Aussehen oder ihre Beschreibung den Eindruck erwecken, dass sie scheinbar identisch mit einem anderen Produkt sind, das in einem anderen Mitgliedstaat vermarktet wird, gehören laut den EU-Abgeordneten ebenfalls auf die schwarze Liste. Die Abgeordneten sind sich einig, dass Waren nur „aufgrund klarer und nachweisbarer regionaler Verbraucherpräferenzen, der Beschaffung lokaler Zutaten oder der Anforderungen des nationalen Rechts unterschieden werden dürfen, solange diese Unterscheidung klar und umfassend und für den Verbraucher unmittelbar sichtbar ist“.

 

Verschärfte Sanktionen

 

Bei grenzüberschreitenden Verstößen (d.h. solchen, die den Verbrauchern in mindestens drei EU-Ländern oder zwei anderen Ländern als dem des Gewerbetreibenden schaden) muss der Höchstbetrag der Geldbußen auf 10 Millionen Euro oder mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des Gewerbetreibenden im vorangegangenen Geschäftsjahr in dem/den betreffenden Mitgliedstaat(en) festgelegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

 

Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt

 

Die Abgeordneten lehnten die Pläne der Kommission ab, das Recht der Verbraucher auf Rückgabe von Waren einzuschränken. Sie haben das sogenannte Widerrufsrecht wieder in den Gesetzesentwurf aufgenommen, also die 14-tägige Frist, innerhalb derer online gekaufte Waren zurückgegeben werden können.

 

Zitat

 

Daniel Dalton (EKR, UK), der die Gesetzgebung durch das Parlament steuert, sagte: „Wir haben neue Regeln aufgenommen, die Sanktionen im Falle unlauterer Geschäftspraktiken vorsehen. Ich habe darauf bestanden, dass diese Strafen dazu verwendet werden, den Verbrauchern direkt zu helfen, und nicht nur in die Staatskasse fließen. Das ist, was die die Verbraucher als Reaktion auf den Volkswagen-Skandal brauchen. Ich freue mich auch sehr, dass der Ausschuss meine Idee zur Schaffung einer Europäischen Verbraucherrechts-App unterstützt hat. Mit dieser App werden die Verbraucher ihre Rechte überall kennen und nutzen können – egal, ob sie gerade auf Europas Einkaufsstraßen oder am Flughafen unterwegs sind“.

 

Nächste Schritte

 

Der geänderte Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss mit 37 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung und dem Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem EU-Rat mit 36 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Text muss noch vom Plenum des Europäischen Parlaments in einer der nächsten Plenarsitzungen grünes Licht bekommen, bevor die Verhandlungen mit dem Rat beginnen können.“

 

Dieser Gesetzesentwurf, der Teil des im April 2018 vorgelegten Pakets „New Deal for Consumers“ ist, ändert vier Richtlinien zu Verbraucherrechten, nämlich jene zu unlauteren Geschäftspraktiken, zu Verbraucherrechten, zu unlauteren Vertragsbedingungen und zur Preisangabe.

über red

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