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EU-Grundrechte in mehreren Mitgliedstaaten gefährdet

  • Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen kommen in der EU weiterhin vor
  • EU-Organe schützen Rechtsstaatlichkeit und europäische Werte nicht wirkungsvoll genug
  • Parlament verurteilt das Aufkommen rechtsextremer Bewegungen und die Trivialisierung von Hassreden
  • In einigen EU-Ländern wurden die Grundrechte von Migranten und Asylsuchenden verletzt
Das Parlament verurteilt geschlechtsbezogene Gewalt und Diskriminierung, Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit und Hassreden in seiner Bewertung der Grundrechte in der EU im Jahr 2017.
In einer nichtlegislativen Entschließung, die am Mittwoch mit 390 Stimmen bei 153 Gegenstimmen und 63 Enthaltungen angenommen wurde, fordern die Abgeordneten die EU-Institutionen auf, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit durch die Mitgliedstaaten konkret und wirksam zu bewerten und Beschränkungen der Meinungsfreiheit sowie Verletzungen der Grundrechte von Migranten und Asylbewerbern in bestimmten EU-Ländern zu verurteilen.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen

Der Text verurteilt alle Formen von Gewalt gegen Frauen und fordert die säumigen Mitgliedstaaten und den Rat auf, den Prozess des Beitritts der EU zu dem Übereinkommen von Istanbul unverzüglich abzuschließen. Es unterstützt die Demonstrationen, die 2017 in mehreren Mitgliedstaaten infolge von Rückschritten bei den Rechten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie der breiten Medienberichterstattung über Fälle sexueller Belästigung stattgefunden haben

Rechtsstaatlichkeit

Die Abgeordneten verurteilen mit Nachdruck die Bestrebungen der Regierungen einiger Mitgliedstaaten, die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz zu schwächen, sowie „das Unvermögen der EU, den schwerwiegenden und anhaltenden Verstößen“ gegen die Grundwerte der EU in bestimmten Mitgliedstaaten Einhalt zu gebieten. Sie weisen zudem darauf hin, dass in allen Mitgliedstaaten eine regelmäßige und überparteiliche Bewertung der Lage der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte durchgeführt werden muss.

Redefreiheit

ist besorgt über die Behinderung der Tätigkeit von Menschenrechtsaktivisten, u. a. von Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Bereich Grundrechte und Demokratie tätig sind, einschließlich ernsthafter Einschränkungen der Versammlungs- und Redefreiheit der betreffenden Organisationen und Bürger sowie der Beschränkungen der Finanzierung;

Das Parlament verurteilt die zunehmenden Einschränkungen der Rede- und Versammlungsfreiheit in der EU und betont, dass die Meldung von Missständen („Whistleblowing“) ein wesentlicher Bestandteil des investigativen Journalismus und der Medienfreiheit ist. Es ist besorgt darüber, dass Journalisten und Medienbeschäftigte in der EU Gewalt, Bedrohung und Einschüchterung ausgesetzt sind.

Hassrede und Migration

Die Abgeordneten warnen vor der Trivialisierung von Hassreden und verurteilen das Aufkommen rechtsextremer Bewegungen aufs Schärfste. Sie betonen auch, dass das Anwachsen von Antisemitismus und Islamfeindlichkeit sowie die anhaltende Diskriminierung und Stigmatisierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Menschen (LGBTI) in der EU bekämpft werden muss. Das Parlament bedauert auch, dass im Jahr 2017 „keine wesentlichen Verbesserungen“ bei der Umsetzung der Ziele der nationalen Strategien zur Integration der Roma erzielt wurden.

Das Parlament fordert zudem den Rat auf, rasch mit der Reform der Dublin-Verordnung fortzufahren, die er derzeit blockiert. Es regt an, dass die Mitgliedstaaten die Erteilung von humanitären Visa erleichtern, für Menschen, die internationalen Schutz benötigen. Es beklagt nachdrücklich, dass einige Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der EU im Bereich Asyl und Rückführung nicht einhalten und die Rechte von Migranten und Asylsuchenden verletzen, indem sie unter anderem keinen effektiven Zugang zum Asylverfahren bieten und nach einer Entscheidung zur Rückführung keine klaren Informationen zu Rechtsbehelfen geben,

Zitat

Berichterstatter Josep-Maria Terricabras (Grüne/EFA, ES): „Das Recht auf Medienfreiheit, Rede- und Versammlungsfreiheit wurde 2017 in Frage gestellt. Diese Grundrechte sind heute an Orten und in Ländern bedroht, von denen wir nicht das nicht erwartet hätten. Künstler und führende gesellschaftliche Persönlichkeiten werden zu Opfern aufgrund dieser Entwicklungen.“

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