Das Parlament hat am Dienstag die Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern vor krebserregenden und erbgutverändernden Stoffen verschärft. Auch Dieselabgase wurden in die Liste aufgenommen. |
Den Abgeordneten ist es gelungen, Abgasemissionen von Dieselmotoren in die neue Richtlinie aufzunehmen und einen zulässigen Höchstwert festzulegen. Damit schützt das Europäische Parlament die rund 3,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU, die am Arbeitsplatz potenziell Dieselabgasen ausgesetzt sind.
Die neuen Bestimmungen fordern für sieben weitere krebserregende Stoffe Expositionsgrenzwerte (maximale Menge des in der Luft am Arbeitsplatz zulässigen Stoffes) und Hauthinweise (Warnungen vor schädlichen Stoffen, die über die Haut aufgenommen werden können). Die Vorschriften sollten das Krebsrisiko für Arbeitnehmer weiter senken. Krebs ist nach wie vor die Hauptursache für arbeitsbedingte Todesfälle in der gesamten EU.
Stoffe, die in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen wurden:
Zitat Berichterstatter Claude Rolin (EVP, BE): „Diese Abstimmung ist ein Erfolg. Es ist uns nach monatelangen Verhandlungen gelungen, einen Grenzwert für die Abgasemissionen von Dieselmotoren einzuführen. In der Europäischen Union sind Millionen von Arbeitnehmern diesen Emissionen ausgesetzt. Diese zweite Überarbeitung der Richtlinie sendet ein klares Signal: Das Messen der Belastung mit schädlichen Stoffen schützt Arbeitnehmer. Krebs ist die Hauptursache für arbeitsbedingte Todesfälle in der EU. Es ist inakzeptabel, dass Menschen sterben, während sie versuchen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.“
Der endgültige Gesetzestext wurde vom Plenum des Europäischen Parlaments am 11. Dezember 2018 mit 585 Stimmen angenommen. Es gab 46 Gegenstimmen und 35 Enthaltungen. |
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