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Schengen: Neue Regeln für befristete Kontrollen an den Binnengrenzen

  • Anfängliche Frist für vorübergehende Grenzkontrollen von sechs auf zwei Monate gesenkt
  • Höchstdauer für Verlängerung von zwei Jahren auf ein Jahr gekürzt
  • Mehr Verfahrensgarantien nötig im Falle einer Verlängerung

Die Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums sollten auf maximal ein Jahr begrenzt werden, so die Abgeordneten. Derzeit sind es zwei Jahre.

Der Schengener Grenzkodex, der derzeit überarbeitet wird, ermöglicht es den Mitgliedstaaten, im Falle einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums durchzuführen.

Am Donnerstag hat das Parlament seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit den EU-Ministern angenommen. Die Abgeordneten waren sich über folgendes einig:

  • Der anfängliche Zeitraum für vorübergehende Grenzkontrollen sollte auf zwei Monate anstelle der derzeitigen sechs begrenzt werden und
  • die Grenzkontrollen könnten nicht über ein Jahr hinaus verlängert werden. Die derzeitige Höchstgrenze liegt bei zwei Jahren.

Die Abgeordneten betonen, dass die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen nur im Falle außergewöhnlicher Umstände und als letztes Mittel vorgenommen werden sollte, da dadurch die Freizügigkeit von Personen beeinträchtigt wird.

Neue Schutzbestimmungen für Verlängerungen

Die Schengen-Länder sollten eine detaillierte Risikobewertung vorlegen, wenn die vorübergehenden Grenzkontrollen über die ursprünglichen zwei Monate hinaus verlängert werden. Zudem müsste die Kommission bei einer weiteren, anschließenden Verlängerung der Grenzkontrollen über sechs Monate hinaus feststellen, ob die Verlängerung den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder nicht. Außerdem müsste der EU-Ministerrat zustimmen. Die Abgeordneten wünschen sich auch, dass das Parlament besser informiert und in das Verfahren einbezogen wird.

Zitat

Berichterstatterin Tanja Fajon (S&D, SI): „Schengen ist eine der größten Errungenschaften der EU und ernsthaft gefährdet aufgrund der anhaltenden illegalen Kontrollen an den Binnengrenzen durch sechs EU-Länder seit mehr als drei Jahren, obwohl die Höchstdauer zwei Jahre beträgt. Dies zeigt, wie unklar die aktuellen Regeln sind und wie Staaten sie missbrauchen und falsch interpretieren. Wenn wir Schengen retten wollen, müssen wir dem ein Ende setzen und klare Regeln festlegen.“

Die nächsten Schritte

Der Text wurde mit 319 zu 241 Stimmen bei 78 Enthaltungen angenommen. Die Gespräche mit den EU-Ministern können sofort beginnen, da sich der Rat bereits im Juni auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt hat.

Hintergrund

Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen führen derzeit Kontrollen an den Binnengrenzen durch, die aufgrund der außergewöhnlichen Umstände infolge der Migrationskrise seit 2015 eingeführt wurden. Darüber hinaus hat Frankreich aufgrund einer anhaltenden terroristischen Bedrohung ebenfalls Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt.

über red

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