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Stockshots of the hemicycle of the EP in Strasbourg

Cum-Ex: Parlament fordert Untersuchung und Stärkung der Steuerbehörden

  • Aufsichtsbehörden sollen Cum-Ex- oder Cum-Cum-Systeme untersuchen
  • Die Täter und alle Beteiligten müssen zur Rechenschaft gezogen werden
  • EU-Vorschriften zum verpflichtenden Austausch von Steuerinformationen müssen auch für Dividendenarbitrage-Systeme gelten
  • Steuerbehörden müssen ausgebaut und grenzübergreifende Ermittlungsfähigkeiten eingerichtet werden

Die Abgeordneten forderten am Donnerstag eine Untersuchung, schärfere Regeln und stärkere Steuerbehörden als Folge des Cum-Ex-Skandals.

Der Steuerbetrug, der von einem Netzwerk von investigativen Journalisten aufgedeckt wurde, mindestens 11 EU-Mitgliedstaaten betrifft und die Steuerzahler 55 Milliarden Euro kostete, war bereits auf der Plenarsitzung im Oktober Gegenstand einer Debatte und wurde nun durch eine per Handzeichen angenommene Entschließung ergänzt.

Untersuchung erforderlich

Die Abgeordneten fordern die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde auf, eine Untersuchung hinsichtlich der Cum-Ex- oder Cum-Cum-Systeme durchzuführen, um mögliche Bedrohungen für die Finanzmärkte zu bewerten, um die Akteure bei diesen Systemen festzustellen, um zu bewerten, ob es Verstöße gegen nationales Recht oder das Unionsrecht gegeben hat und um die von den Finanzaufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu bewerten.

Die Untersuchung sollte auch ermitteln, in welchen Bereichen die Koordinierung in den Mitgliedstaaten „unzureichend war, so dass dieser systematische Steuerdiebstahl über Jahre

hinweg andauern konnte, obwohl doch bekannt war, dass er begangen wurde.“ Schließlich sollte die Untersuchung auch Empfehlungen für eine Reform und das Vorgehen der jeweils zuständigen Behörden abgeben, so die Abgeordneten.

Darüber hinaus werden die nationalen Behörden in der Entschließung aufgefordert, die „Straflosigkeit von Wirtschaftskriminalität“ zu beenden, indem strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, abschreckende Sanktionen verhängt und die „Personen, die diese Verbrechen

begangen, als auch die, die sie ermöglicht haben – darunter nicht nur Steuerberater, sondern auch Anwälte, Buchprüfer und Banken“ zur Rechenschaft gezogen werden.

Änderungen der EU-Vorschriften

Die Abgeordneten betonen, dass Änderungen an der Richtlinie über den Austausch von Steuerinformationen (DAC6) erforderlich sind, damit die Offenlegung von Systemen der Dividendenarbitrage, die auch die Erstattung von Dividenden- und Kapitalertragssteuern umfassen, ebenfalls verbindlich vorgeschrieben wird. Sie fordern die Kommission auf, die Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem zu überarbeiten, um gegen auf Dividendenarbitrage beruhende Praktiken vorzugehen.

Steuerüberwachung verbessern

 

In der Entschließung wird anerkannt, dass die Krise von 2008 zu allgemeinen Kürzungen auch bei den Steuerverwaltungen geführt hat. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten in die den Steuerbehörden zur Verfügung stehenden Instrumente investieren und sie modernisieren und angemessene personelle Ressourcen bereitstellen, damit die Überwachung verbessert wird und der Zeitaufwand und die Informationslücken verringert werden.

Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, einen europäischen Rahmen für grenzüberschreitende Steuerermittlungen, die Einrichtung einer europäischen Finanzpolizei und einen Frühwarnmechanismus vorzuschlagen.

 

Hintergrundinformationen

 

Der Cum-Ex-Skandal, der 2012 aufgedeckt wurde und zunächst nur Deutschland betraf, wird nun von einem Netzwerk von investigativen Journalisten auf mindestens zehnmal grösser geschätzt als ursprünglich angenommen, da er die Staatskassen in den folgenden 11 Ländern geschädigt hat: Deutschland, Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz.

Im Mittelpunkt des Betrugs standen Banken, die am Dividendenstichtag Aktien ausländischer Investoren kauften und dann weiterveräußerten. Da diese Transaktionen sehr schnell durchgeführt wurden und die Steuerbehörden sich nicht gegenseitig informierten, fiel es diesen äußerst schwer, die tatsächlichen Eigentümer der Aktien zu identifizieren. So konnten sich die Täter (beteiligte Banker, Anwälte und Investoren) eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer von den Finanzämtern mehrmals erstatten lassen.

über red

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