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Mehr EU-Filme: Neue Regeln für audiovisuelle Mediendienste

Am Dienstag hat das Parlament eine neue Richtlinie für TV und Videos angenommen. Ziel ist ein besserer Schutz für Kinder und ein Anteil europäischer Inhalte von 30% bei Videoabrufdiensten.

Die neuen Rechtsvorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden aber auf Video-On-Demand- und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube, Facebook und Videoplattformen mit Live-Streaming ausgeweitet.

Die neuen Regeln sollen folgendes gewährleisten:

  • Besserer Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass, Terrorismus und schädlicher Werbung

Die Anbieter audiovisueller Mediendienste sollten über wirksame Mechanismen zur Bekämpfung von Inhalten verfügen, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus anstacheln. Pornografie und sinnlose Gewalt werden strengsten Regeln unterliegen. Die Verantwortung liegt nun bei den Video-Sharing-Plattformen, schnell zu reagieren, wenn Inhalte von Nutzern als schädlich gemeldet werden. Die Gesetzgebung sieht kein automatisches Filtern von hochgeladenen Inhalten vor – auf Wunsch des Parlaments jedoch müssen die Anbieter eine transparente und einfach zu handhabende Funktion schaffen, die es den Nutzern ermöglicht, problematische Inhalte zu melden oder zu kennzeichnen.

Das neue Gesetz verschärft die Vorschriften für Werbung, Produktplatzierung in Kinderprogrammen und Inhalte auf Video-on-Demand-Plattformen. Das Verhandlungsteam des Parlaments konnte auch einen Mechanismus zum Schutz personenbezogener Daten für Kinder durchsetzen. So muss gewährleistet werden, dass die von Anbietern audiovisueller Medien gesammelten Daten nicht für kommerzielle Zwecke wie etwa Profiling und auf das Nutzungsverhalten abgestimmte Werbung verwendet werden.

  • Neue Regeln für Werbezeiten

Nach den neuen Regeln kann die Werbung maximal 20% der täglichen Sendezeit zwischen 6.00 und 18.00 Uhr einnehmen. Die Länge der Werbeblöcke lässt sich freier gestalten. Außerdem wurde ein Prime-Time-Fenster zwischen 18:00 und 0:00 Uhr festgelegt, in dem die Werbung ebenfalls nur maximal 20% der Sendezeit einnehmen darf.

  • Mindestens 30% europäische Inhalte in Katalogen von Video-on-Demand-Plattformen

Um die kulturelle Vielfalt im europäischen audiovisuellen Sektor zu fördern, haben die Abgeordneten dafür gesorgt, dass 30% der Inhalte in den Katalogen der Video-on-Demand-Plattformen europäische Produktionen enthalten müssen.

Video-on-Demand-Plattformen werden auch aufgefordert, zur Entwicklung europäischer Produktionen beizutragen, entweder durch direkte Investitionen in Inhalte oder durch Beiträge zu nationalen Fonds. Die Höhe des Beitrags in jedem Land sollte im Verhältnis zu den entsprechenden Einnahmen dort stehen (in den Mitgliedstaaten, in denen sie ihren Firmensitz haben oder den Mitgliedstaaten, auf deren Gebiet sie ganz oder größtenteils ausgerichtet sind).

Die Rechtsvorschriften enthalten auch weitere Bestimmungen, z. B. über die Zugänglichkeit, die Integrität des Signals eines Fernsehveranstalters, die Stärkung der Regulierungsbehörden und die Förderung der Medienkompetenz.

Die nächsten Schritte

Die Vereinbarung muss noch vom Rat der EU-Minister formell angenommen werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben 21 Monate nach dem Inkrafttreten Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Der Text wurde mit 452 Stimmen angenommen, bei 132 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen.

über red

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