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EP Plenary session

Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Abgeordneten haben am Mittwoch neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung durch die Verhinderung von Geldwäsche und Verschärfung der Kontrolle über Kapitalströme gebilligt.

Die beiden Gesetze werden es Terroristen und Kriminellen erschweren, ihre Aktivitäten zu finanzieren, indem Lücken in den geltenden Vorschriften zur Geldwäsche geschlossen werden. Die Behörden sollen außerdem leichter verdächtige Finanzströme aufdecken und stoppen können.

Die neuen Vorschriften umfassen folgendes:

  • EU-weite Definitionen von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche;
  • Geldwäsche soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren geahndet werden;
  • neue zusätzliche Sanktionen für Personen, die wegen Geldwäsche verurteilt wurden, wie z.B. das Verbot, für ein öffentliches Amt zu kandidieren, Beamte zu werden, oder der Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Finanzmitteln.

Die neuen Bestimmungen über die Einstufung der Geldwäsche als Straftatbestand wurden mit 634 Stimmen bei 46 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen angenommen.

Die neuen Regeln für grenzüberschreitende Bargeldverbringung umfassen folgendes:

  • Die Definition für „Barmittel“ umfasst künftig auch andere Zahlungsarten wie Gold und Prepaidkarten;
  • Die Behörden sollen in die Lage versetzt werden, Informationen über Bargeldbewegungen auch unter der derzeitigen Schwelle von 10.000 Euro registrieren und Bargeld vorübergehend beschlagnahmen zu können, wenn sie Straftaten vermuten;
  • Die Offenlegung von unbegleitetem Bargeld, das per Fracht oder Post versandt wird.

Die neuen Vorschriften für die grenzüberschreitende Bargeldverbringung wurden mit 625 Stimmen bei 39 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen.

Zitate

Berichterstatter Ignazio Corrao (EFDD, IT): „Die neuen Regeln zur Kriminalisierung der Geldwäsche treffen Kriminelle dort, wo es weh tut: Beim Geld. Die Regeln verhindern, dass Kriminelle ihre Aktivitäten – legal oder illegal – mit Erträgen aus illegalen Handlungen finanzieren. Die Geldwäsche ist ein gefährliches Verbrechen, dessen schädliche Folgen oft unterschätzt werden. Diese Richtlinie fügt ein neues wichtiges Instrument zur Bekämpfung dieser Straftat hinzu.“

Berichterstatter Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES): „Um Wirtschaftsbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angemessen zu bekämpfen, muss die EU die Kontrolle über Bargeld, das in ihr Gebiet gelangt oder es verlässt, verstärken. Wir haben die besten Praktiken auf internationaler Ebene für die neuen Regeln übernommen und einige Mängel und Unzulänglichkeiten des derzeitigen Rechtsrahmens behoben.”

Berichterstatterin Mady Delvaux (S&D, LU): „Bargeld ist schwer auffindbar und leicht zu bewegen, weshalb es für Straftäter sehr nützlich ist. Mit dieser Verordnung stärken wir die Instrumente zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch einen besseren und schnelleren Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie durch die Annahme einer vollständigeren Definition für Barmittel.“

Die nächsten Schritte

Die neuen Maßnahmen wurden bereits von den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates vereinbart, bedürfen aber noch der formalen Zustimmung des Rates.

Die Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie über die Einstufung der Geldwäsche als Straftatbestand 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in Kraft zu setzen. Die Vorschriften für die Bargeldkontrolle werden 30 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam.

über red

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