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Gasversorgung: EU-Abgeordnete wollen strengere Regeln für Pipelines aus Drittstaaten

  • Die Regeln für den EU-Energiemarkt sollen für alle neuen und bereits existierenden Pipelines in die und aus der EU gelten
  • Ausnahmeregeln müssen zeitlich begrenzt werden
  • EU-Wirtschaftssanktionen gegen Drittstaaten bei Regelverstößen

Die Regeln des EU-Energie- und Gasmarktes müssen auch für Erdgas-Pipelines gelten, die in die oder aus der EU führen, forderten die Abgeordneten im Energieausschuss am Mittwoch in Brüssel.

Pipelines wie Nord Stream I und Nord Stream II, die Erdgas aus Drittstaaten wie Russland in die EU leiten, müssen den Vorschriften des europäischen Energiebinnenmarktes entsprechen. Dies forderten die Abgeordneten des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie im Europäischen Parlament in Brüssel am Mittwoch.

Die Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission, die EU-Gasrichtlinie von 2009 auch auf Pipelines anzuwenden, wurden mit 41 Ja-Stimmen bei 13 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen. Jegliche Ausnahmen von den EU-Vorschriften müssten demnach zeitlich begrenzt werden. Alle betroffenen EU-Staaten sowie die EU-Kommission müssen darüber hinaus bei Ausnahmeregelungen beteiligt werden.

Infrastruktur und Zulieferer trennen

Betroffen sind Erdgas-Pipelines aus Russland, Norwegen, Algerien, Libyen, Tunesien und Marokko. Die Vorschriften des dritten EU-Energiepakets regeln unter anderem Transparenzauflagen sowie die Preisgestaltung. Auch dürfen die Pipelines nicht in den Händen der Gasproduzenten liegen. Drittanbieter müssen außerdem Pipelines nutzen können. Unabhängige Aufsichtsbehörden sollen die Einhaltung dieser Regeln überwachen.

Strengere Regeln für Ausnahmen

Die Änderungen der EU-Abgeordneten am Kommissionsvorschlag beinhalten auch strengere Vorgaben für Ausnahmeregelungen. Neue Erdgas-Pipelines dürfen maximal fünf Jahre von den EU-Vorschriften ausgenommen werden. Bei Entscheidungen über Ausnahmen für bereits existierende Pipelines muss die EU-Kommission eingebunden werden. Ebenfalls angehört werden müssen alle betroffenen EU-Staaten. Bei Entscheidungen über Ausnahmen für neue Pipelines sollten auch wirtschaftliche Sanktionen gegen Drittstaaten berücksichtigt werden, forderte der Energieausschuss.

Zitat

Jerzy Buzek, Berichterstatter (EVP, PL): “Heute haben wir dafür Sorge getragen, dass unsere Gasmärkte rechtliche Klarheit haben und mit der existierenden Gesetzgebung konform gehen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur Vollendung der Energieunion. Die Einhaltung dieser Regeln ist Voraussetzung für unsere Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit. Das ist umso wichtiger, da die Abhängigkeit der EU von Gasimporten weiter steigt. Ich freue mich auf die nun anstehenden Verhandlungen mit der bulgarischen Ratspräsidentschaft, um bleibende Veränderungen im europäischen Gasmarkt anzustoßen.”

Nächste Schritte

Die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat beginnen, sobald das Plenum des Europäischen Parlaments dem Vorschlag des Ausschusses in seiner Sitzung vom 16. bis zum 19. April verabschiedet hat und sich die EU-Staaten im Rat auf eine Position geeinigt haben.

Hintergrund

Die EU ist zu mehr als zwei Dritteln (69,3 Prozent) auf Erdgasimporte aus Drittstaaten angewiesen. Aus Russland kamen 2016 rund 42 Prozent der Einfuhren, aus Norwegen 34 Prozent und 10 Prozent aus Algerien.

über red

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