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Online-Übertragung von Rundfunkprogrammen: Verhandlungen können starten

Das Plenum gab grünes Licht für Gespräche mit den EU-Ländern über neue Regeln, die darauf abzielen, dem Verbraucher eine größere Auswahl an Online-Fernseh- und Radionachrichten zu bieten.

Die Abgeordneten billigten am Dienstag das vom Rechtsausschuss im November erarbeitete Verhandlungsmandat mit 344 Ja-Stimmen, 265 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen. Das Parlament kann nun die Verhandlungen mit dem Rat über die neuen Regeln aufnehmen, sobald die EU-Regierungen ihre eigene Verhandlungsposition vereinbart haben.

Mit den neuen Vorschriften soll der wachsenden Nachfrage nach Online-Fernsehen und -Radio Rechnung getragen werden: Den Rundfunkanstalten wird die Möglichkeit gegeben, ihre Online-Nachrichten oder sonstigen aktuellen Online-TV- und Radioprogramme auch in anderen EU-Ländern zur Verfügung zu stellen. Dafür soll das Verfahren zur Klärung des Urheberrechts vereinfacht werden.

Gegenwärtig müssen die Rundfunkanstalten das Urheberrecht sehr kurzfristig für jedes einzelne Land klären, in dem sie Nachrichten- und Nachrichtensendungen online zur Verfügung stellen. Wenn die neuen Vorschriften in Kraft treten, müssten sie nur noch die Rechte in ihrem eigenen Land klären. Auch für Betreiber, die Abonnement-Pakete anbieten, würde eine vereinfachte Rechteklärung gelten.

Die Abgeordneten betonen jedoch, dass es wichtig ist, „Geoblocking“ weiter zu erlauben, wenn Rechteinhaber und Sender dies vertraglich vereinbaren.

über helmut

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