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Sicherstellung der Gasversorgung in der EU

Sicherstellung der Gasversorgung in der EU:
· Nachbarstaaten sollen einander helfen, Gaskrisen zu bewältigen

· Grenzübergreifende Solidarität: Gas bei Bedarf teilen

· Transparenz bei Gaslieferverträgen

Ein EU-Land mit dringendem Gasversorgungsengpass kann grenzübergreifende Unterstützung durch seine Nachbarn auslösen, nach neuen Regeln für die Zusammenarbeit, die das EP angenommen hat.

Priorität haben eine ausreichende Gasversorgung für Privathaushalte sowie grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser. Ein Mitgliedstaaten kann den Solidaritätsmechanismus auslösen und andere Mitgliedstaaten auffordern, bei der Bewältigung einer schweren Versorgungskrise zu helfen.

Regionale Zusammenarbeit zur Bewältigung von Gaskrisen

Die neuen Vorschriften sehen die Einrichtung von vier „Risikogruppen“ von Mitgliedstaaten vor, die an einer „risikobezogenen Zusammenarbeit“ teilnehmen und gemeinsame Risikobewertungen durchführen sowie gemeinsame Präventions- und Notfallmaßnahmen aufstellen.

Es werden drei Energieversorgungs-Krisenstufen eingeführt, nämlich Frühwarnung, Alarm und Notfall. Mitgliedstaaten können diese Krisenstufen ausrufen, indem sie die EU-Kommission und die zuständigen Behörden in ihrer Risikogruppe sowie in anderen Nachbarstaaten benachrichtigen.

Transparenz der Gaslieferverträge
Die EU-Kommission wird alle Gaslieferverträge einsehen dürfen, die für die Versorgungssicherheit wichtig sind (die mindestens 28% des nationalen Marktes ausmachen). Die Kommission wird ebenfalls Zugang zu anderen kommerziellen Vereinbarungen haben, die für die Durchführung des Gasliefervertrags von Bedeutung sind, einschließlich relevanter Vereinbarungen, die beispielsweise mit der Infrastruktur zusammenhängen.

Berichterstatter Jerzy Buzek (EVP, PL): „Wir dürfen unsere Bürger dürfen niemals ohne Gasversorgung lassen. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zu gegenseitiger Hilfe, wenn die Gaslieferungen unterbrochen werden. Die neue Verordnung wird die regionale Zusammenarbeit bei der Notfallplanung und Krisenprävention verstärken und die Gasverträge transparenter machen.“

Die nächsten Schritte
Die Verordnung wurde mit 567 Stimmen angenommen, bei 101 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen. Sobald sie auch vom Rat gebilligt ist, wird die überarbeitete Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Hintergrundinformationen
Diese neue Verordnung ist ein zentraler Bestandteil des von der Kommission im Februar 2016 vorgelegten Pakets zur nachhaltigen Sicherung der Energieversorgung. Gemeinsam mit den überarbeiteten Rechtsvorschriften über zwischenstaatliche Energieabkommen (im März 2017 verabschiedet) erhöht das Paket die Gesamttransparenz auf dem Gasmarkt und wappnet die EU besser gegen Störungen der Gasversorgung.

über helmut

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

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