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EU-Investitionsplan zur Bewältigung der Hauptursachen der Migration gebilligt

· 3,3 Milliarden Euro aus EU-Kassen als Hebel für 44 Milliarden Euro an Investitionen aus dem Privatsektor

· Armut verringern durch Investitionen in Jobs, KMU und Klimaschutzmaßnahmen

· Verschärfte Vorschriften in den Bereichen Arbeitnehmer- und Menschenrechte sowie Steuertransparenz

Am Donnerstag (6.7.2017) hat das Parlament das EU-Programm zur Mobilisierung von 44 Milliarden Euro an Investitionen aus dem Privatsektor für Afrika angenommen.

Der neue Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) ist Teil der Europäischen Investitionsoffensive für Drittländer und soll private Investoren ermuntern, bis zu 44 Milliarden Euro in fragilen Staaten anzulegen. Dafür soll der Fonds eine Kombination von Finanzhilfen mit Darlehen und finanziellen Garantien anbieten, die sich auf insgesamt 3,3 Milliarden Euro belaufen. So sollen Beschäftigung, Wachstum und Stabilität gefördert und letztendlich die Hauptursachen der Migration bewältigt werden.

Während der jüngsten Verhandlungen über die Regeln des EFSD konnten die Abgeordneten die Minister der EU-Mitglieder hinsichtlich der folgenden Schlüsselaspekte überzeugen:

· Schwerpunkte Armutsbekämpfung, Beschäftigung, kleine Unternehmen. Der EFSD wird den Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Armut durch die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze legen und besonders junge Menschen, Frauen und kleine Unternehmen unterstützen, und zwar im Einklang mit international vereinbarten Entwicklungsstandards.

· Mindestens 28% der Investitionen werden für den Klimaschutz verwendet, um zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens beizutragen.

· Verantwortungsbewusste Unternehmen. Die Begünstigten müssen die Menschenrechte, IAO-Standards und die internationalen Regeln verantwortungsvoller Investitionstätigkeit achten. Einheimische, die von Projekten betroffen sind, müssen Zugang zu einem Beschwerdeverfahren haben.

· Steuertransparenz. Strenge Vorschriften werden gewährleisten, dass Unternehmen in Gerichtsbarkeiten, die in Steuer- und Geldwäschefragen nicht kooperieren, nicht von dem Programm profitieren können.

· Demokratische Kontrolle. Das Parlament wird im Strategieausschuss des EFSD Beobachterstatus haben, und die EU-Kommission muss es informieren, bevor wichtige Investitionsentscheidungen getroffen werden.

Die EFSD-Verordnung wurde mit 503 Stimmen angenommen, bei 78 Gegenstimmen und 51 Enthaltungen.

Zitate
„Dieses neue innovative Instrument ist ein klares Signal dafür, dass die EU sich ernsthaft für nachhaltiges Wachstum und die Bewältigung der Hauptursachen der Migration einsetzt. Durch die Verbesserung des Geschäftsklimas und die Mobilisierung von privaten Investitionen dort, wo sie am meisten benötigt werden, tragen wir dazu bei, die Lebensbedingungen in unseren Partnerländern zu verbessern“, sagte der Berichterstatter Eduard Kukan (EVP, SK).

„Der EFSD wird unseren Kampf gegen die Armut stärken und die nachhaltige Entwicklung und Widerstandsfähigkeit unserer Partnerländer fördern, vor allem in den am wenigsten entwickelten Staaten. Dank der Beharrlichkeit des Parlaments wird das neue Instrument auch einen Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens leisten, und es enthält grundlegende Schutzklauseln zu Arbeitnehmer- und Menschenrechten“, sagte Doru-Claudian Frunzulica (S&D, RO).

„Durch die Verbesserung der Entwicklungsaspekte dieses Regelwerks und der Einbeziehung der EU-Werte bezüglich Arbeitnehmer-, Menschen- und Umweltrechten konnte das Parlament sicherstellen, dass wir einen großen Schritt in Richtung der Verbesserung des Alltags der Menschen in Afrika und in unserer Nachbarschaft gemacht haben“, sagte Eider Rubial Gardiazabal (S&D, ES).

Die nächsten Schritte
Die EFSD-Verordnung wird in Kraft treten, sobald der Rat sie formell angenommen hat und sie im Amtsblatt der EU erschienen ist.

Hintergrundinformationen
Der EFSD speist sich aus Mitteln, die durch die Halbzeitrevision des mehrjährigen Haushaltsplans 2014-2020 der EU freigegeben wurden, und aus der Reserve Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Der neue Fonds wird aus zwei regionalen Plattformen bestehen – eine für Afrika und eine für die EU-Nachbarländer im Süden und Osten. Er wird als „einzige Anlaufstelle“ („one stop shop“) funktionieren und so Zugang zur den bestehenden Mischfinanzierungsfazilitäten der EU bieten. Dies wird mit einer neuen zusätzlichen Garantie für öffentliche und private Geldgeber kombiniert. Die EFSD-Garantie soll 750 Millionen Euro in bar betragen, inklusive 350 Millionen aus dem EU-Haushalt und 400 Millionen aus dem EEF.

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