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Europäisches Parliament. Straßburg, Frankreich. PHOTO © European Union

Fusionen: Kommission leitet eingehende Untersuchung des vorgeschlagenen Erwerbs von NXP durch Qualcomm ein

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung zur Würdigung des vorgeschlagenen Erwerbs von NXP durch Qualcomm nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingeleitet. Die Kommission hat Bedenken dahingehend, dass die Übernahme zu höheren Preisen, weniger Auswahl und geringerer Innovation in der Halbleiterindustrie führen könnte.

Das für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsmitglied Margrethe Vestager erklärte dazu: „Jeden Tag nutzen wir elektronische Geräte – Mobiltelefone oder Tablets. Da Halbleiter in praktisch jedem elektronischen Gerät vorkommen, sind wir von ihnen in diesen Geräten abhängig. Mit dieser Untersuchung möchten wir sicherstellen, dass Verbraucher auch weiterhin von sicheren und innovativen Produkten zu wettbewerbsfähigen Preisen profitieren werden.“

Die vorgeschlagene Transaktion umfasst die Übernahme des gesamten Unternehmens NXP durch Qualcomm und würde zwei der Marktführer in der Halbleiterbranche kombinieren. Qualcomm entwickelt und vertreibt insbesondere Basisband-Chipsets (sowohl eigenständig als auch integriert mit einem Anwendungs-Prozessor), die zellulare Telekommunikationsstandards wie UMTS und LTE möglich machen. NXP ist ein wichtiger Anbieter von Halbleitern, vor allem für die Automobilindustrie. Bei Mobiltelefonen ist NXP ein führender Anbieter von „Near-field communication-“(NFC) Chips und „Secure Elements“ („SE“).

Vorläufige Bedenken der Kommission
In der ursprünglichen Untersuchung der Kommission wurden mehrere Punkte vor allem in Bezug auf in Mobilgeräten wie Smartphones und der Automobilindustrie verwendete Halbleiter aufgeworfen. In Bezug auf die Transaktion hat die Kommission folgende Bedenken:
Das neue Unternehmen hätte eine starke Marktposition sowohl bei den Basisband-Chipsets als auch bei den NFC/SE-Chips und wäre in der Lage sowie versucht, seine konkurrierenden Anbieter von diesen Märkten mittels Praktiken wie Bündelung oder Koppelung auszugrenzen.
Das neue Unternehmen wäre in der Lage sowie versucht, die derzeitigen Lizenzpraktiken von NXP auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zu ändern, insbesondere in Bezug auf die NFC-Technologie, einschließlich der Bündelung des erworbenen geistigen Eigentums auf dem Gebiet der NFC mit dem Patent-Portfolio von Qualcomm. Die Kommission wird prüfen, ob ein solches Verhalten wettbewerbswidrige Auswirkungen wie erhöhte Lizenzgebühren für Kunden und/oder den Ausschluss von Wettbewerbern haben könnte.
Die Fusion würde den Wettbewerb zwischen Unternehmen auf den Märkten für Halbleiter ausschalten, die in der Automobilindustrie verwendet werden, wie insbesondere die neue „Vehicle-to-Everything-“(V2X)-Technologie, die bei der künftigen Entwicklung von vernetzten Fahrzeugen eine wichtige Rolle spielen wird.

Der Zusammenschluss wurde am 28. April 2017 bei der Kommission angemeldet. Die Kommission hat nun 90 Arbeitstage (d. h. bis zum 17. Oktober 2017) Zeit, um einen Beschluss zu erlassen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Unternehmen und Produkte
Qualcomm ist ein führender Halbleiterhersteller, der integrierte Schaltungen für Mobilgeräte, insbesondere zellulare Basisband-Chips entwickelt und anbietet. Qualcomm vergibt auch Lizenzen für die Rechte an seinem Portfolio des geistigen Eigentums, einschließlich Patentrechte, die für die Umsetzung innerhalb der drahtlosen Produktion zellularer Kommunikationsstandards von großer Bedeutung sind.

NXP Halbleiter produziert und verkauft verschiedene Kategorien von Halbleitern, einschließlich Halbleiter für die Automobilindustrie und Halbleiter für den Mobilgerätesektor, vor allem NFC-Lösungen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

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