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Stabilitäts- und Wachstumspakt: Rat verabschiedet Empfehlungen für Spanien und Portugal

Die Europäische Kommission begrüßt die Beschlüsse (9.8.2016) des Rates zu Spanien und Portugal im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Die Beschlüsse stehen in vollem Einklang mit den Empfehlungen der Kommission vom 27. Juli. Nach dem Beschluss des Rates vom 12. Juli, dem zufolge Spanien und Portugal keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur ihrer übermäßigen Defizite ergriffen haben, hat der Rat nun auf Empfehlung der Kommission beschlossen, von Geldbußen abzusehen, und neue Konsolidierungspfade für beide Länder festgelegt.

Infolge des Beschlusses des Rates vom 12. Juli, mit dem dieser feststellte, dass keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, war die Kommission rechtlich verpflichtet, eine Geldbuße in Höhe von bis zu 0,2 % des BIP vorzuschlagen. Allerdings hat die Kommission in ihrer Empfehlung vom 27. Juli von der im Pakt vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Rat vorzuschlagen, auf eine Geldbuße zu verzichten; damit sollte den Ersuchen beider Mitgliedstaaten sowie dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, den Reformbemühungen beider Staaten und ihren Zusagen, den Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten, Rechnung getragen werden. Zwar war der Rat nicht an diesen Vorschlag gebunden, er hat jedoch beschlossen, ihm zu folgen.

Nach dem Beschluss des Rates über das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen muss die Kommission dem Rat nun auch einen Vorschlag über die Aussetzung eines Teils der Mittelzusagen im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für 2017 unterbreiten.

Dazu der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis: „Die EU-Finanzminister haben heute auf Empfehlung der Kommission beschlossen, keine Geldbußen über Spanien und Portugal zu verhängen. Zudem haben sie die neuen haushaltspolitischen Anpassungspfade für beide Länder bestätigt. Damit die Aussetzung von Mittelzusagen im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds aufgehoben werden kann, sind nun zwingend wirksame Maßnahmen durch Spanien und Portugal erforderlich.“

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: „Mit den heutigen Beschlüssen wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt intelligent angewandt. Spanien und Portugal erhalten mehr Zeit, um ihre öffentlichen Defizite unter 3 % zu senken, und der Rat legt neue glaubwürdige Haushaltspfade fest, die zur Stärkung sowohl der Volkswirtschaften beider Länder als auch des Euroraums beitragen werden. Eine Voraussetzung für Stabilität und Wachstum ist die feste Entschlossenheit, die öffentlichen Haushalte in Ordnung zu bringen. Ich vertraue darauf, dass Spanien und Portugal den gemeinsamen Beschlüssen der Kommission und des Rates Folge leisten werden.
Die Kommission wird die von Spanien und Portugal ergriffenen Maßnahmen in den kommenden Monaten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und der Analyse der Übersichten über die Haushaltsplanung für 2017 prüfen.“

Auf Empfehlung der Kommission fordert der Rat Portugal auf, sein übermäßiges Defizit bis 2016 zu beseitigen; Spanien ist aufgefordert, dies bis spätestens 2018 zu tun.

Ihren Vorschlag über die Aussetzung eines Teils der Mittelzusagen im Rahmen der ESI-Fonds für 2017 will die Kommission im Anschluss an Gespräche mit dem Europäischen Parlament unterbreiten, die kurz nach der Sommerpause des Parlaments stattfinden sollen. Damit eine Aussetzung der Mittel aus den ESI-Fonds aufgehoben werden kann, müssen Spanien und Portugal laut den heute angenommenen Empfehlungen des Rates eine lückenlose Einhaltung des Pakts nachweisen. Beide Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen und bis zum 15. Oktober 2016 darüber Bericht zu erstatten; gleichzeitig sind im Herbst dieses Jahres auch die Übersichten über die Haushaltsplanung vorzulegen.

Hintergrund
Der Rat fordert Spanien auf, sein gesamtstaatliches Defizit auf 4,6 % des BIP im Jahr 2016, 3,1 % des BIP im Jahr 2017 und 2,2 % des BIP im Jahr 2018 zu verringern; damit einher geht eine Verschlechterung des strukturellen Saldos um 0,4 % des BIP im Jahr 2016 und eine Verbesserung um jeweils 0,5 % des BIP in den Jahren 2017 und 2018. Der Anpassungspfad sieht außerdem vor, dass Spanien Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 0,5 % des BIP in den Jahren 2017 und 2018 verabschiedet und vollständig umsetzt.

Der Rat fordert Portugal auf, sein gesamtstaatliches Defizit auf 2,5 % des BIP im Jahr 2016 zu verringern. Dazu soll Portugal Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 0,25 % des BIP im Jahr 2016 verabschieden und vollständig umsetzen. Portugal soll dazu insbesondere die im Haushalt 2016 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen sowie die im Stabilitätsprogramm verzeichnete zusätzliche Ausgabenkontrolle im Beschaffungswesen vollständig umsetzen.

Des Weiteren fordert der Rat Spanien und Portugal auf, sich darauf einzustellen, dass die Verabschiedung weiterer Maßnahmen erforderlich werden könnte.

über helmut

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