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Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des Kran- und Containerumschlaggeschäfts von Terex durch Konecranes unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Kran- und Containerumschlaggeschäfts von Terex, MHPS, durch Konecranes nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Der Beschluss ist an die Veräußerung der Tochtergesellschaft von Konecranes, Stahl, gebunden, die Industriekrane, Krankomponenten und Ersatzteile liefert.

Konecranes ist ein weltweiter Lieferant von Hebezeugen mit Sitz in Finnland. Der US-amerikanische Geschäftsbereich Material Handling & Port Solutions (MHPS) von Terex liefert Industriekrane, Krankomponenten, Krandienstleistungen und Containerumschlagausrüstung. Die geplante Übernahme würde die Unternehmen Konecranes und Terex MHPS zusammenführen und somit den weltweit führenden Anbieter von Hebezeugen, Industriekranen und Umschlaglösungen schaffen.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass die Übernahme, so wie sie ursprünglich angemeldet worden war, zu erheblichen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von Konecranes und Terex im Bereich der Lieferung elektrischer Ketten- und Seilzüge führen würde, die für den Kranbau benötigt werden, sowie im Bereich Standardkrane und Containerumschlagausrüstung.

Die Untersuchung ergab ferner, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für elektrische Ketten- und Seilzüge im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), insbesondere in Deutschland und Frankreich, erheblich hätte behindern können.

Die Bedenken der Kommission gründeten sich auf die sehr großen gemeinsamen Marktanteile des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens, den intensiven Wettbewerb zwischen Konecranes- und Terex (MHPS)-Produkten vor der geplanten Übernahme und die Tatsache, dass Abus der einzige andere große alternative Anbieter im EWR ist. Darüber hinaus hatten Verbraucher Bedenken hinsichtlich möglicher Preiserhöhungen für elektrische Ketten- und Seilzüge im EWR, insbesondere in Deutschland und Frankreich.

Verpflichtungsangebote
Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, bot Konecranes den Verkauf der gesamten weltweiten Geschäftstätigkeit von Stahl im Bereich Hebezeuge, Krane und sonstige Umschlagsmaterialien, einschließlich der einschlägigen Produktionsanlagen in Deutschland, an.

Mit dieser Veräußerung werden die Überschneidung in Deutschland insgesamt und mehr als die Hälfte der Überschneidung in Frankreich sowohl in Bezug auf elektrische Ketten- als auch in Bezug auf Seilzüge beseitigt. Auf EWR-Ebene beseitigt die Veräußerung die Überschneidungen im Bereich Seilzüge vollständig und verringert die Überschneidung im Bereich elektrische Kettenzüge um die Hälfte.

Konecranes und Terex dürfen überdies diese Veräußerungen erst zum Abschluss bringen, wenn die Kommission den oder die Käufer der zum Verkauf angebotenen Vermögenswerte gebilligt hat.

Infolge der Verpflichtungsangebote von Konecranes würde die Intensität des Wettbewerbs auf den Märkten für elektrische Ketten- und Seilzüge auf europäischer und nationaler Ebene gewahrt werden. So stellen die Verpflichtungen insbesondere sicher, dass der Käufer von Stahl unmittelbar in diese Märkte eintritt und/oder auf diesen expandiert. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Zusammenschluss in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keinen Anlass mehr zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Internationale Zusammenarbeit
Angesichts der globalen Ausrichtung der Unternehmen hat die Kommission mit der Antitrust-Abteilung des US-amerikanischen Justizministeriums (DoJ) eng zusammengearbeitet. Wenngleich sich die europäischen und die US-amerikanischen Marktstrukturen für Krane und Krankomponenten unterscheiden, erfolgte im Rahmen der Zusammenarbeit ein regelmäßiger Meinungs- und Faktenaustausch in Bezug auf die wahrscheinlichen Auswirkungen der Übernahme auf die jeweiligen Märkte.

über helmut

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