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Energieeffizienz von Haushaltsgeräten: Abgeordnete für ehrgeizigere „A-G“-Skala

Eine neue wirkungsvollere „A-G“-Skala zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten sollte eingeführt werden, um mit dem technischen Fortschritt Schritt halten zu können, so die Abgeordneten, die am Mittwoch eine entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission gebilligt haben. Sie betonen, dass die meisten Geräte auf dem Markt die Anforderungen der „Klasse A“ erfüllen, die 2010 eingeführt wurde, weswegen immer mehr Plus-Zeichen hinzugekommen sind (A+, A++, A+++).

Nach Ansicht der Abgeordneten werden strengere Anforderungen dazu beitragen, die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten weiter zu verbessern. Die Position des Parlaments zu der vorgeschlagenen Überarbeitung wurde mit 580 zu 52 Stimmen und 79 Enthaltungen angenommen.

Die „neuskalierten Etiketten für bestehende Produktgruppen“ sollten in einem Zeitraum zwischen 21 Monaten und 6 Jahren (je nach Produkttyp) nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften eingeführt sein, damit „eine homogene Skala von A bis G entsteht“, heißt es im Text. Zukünftige Neuskalierungen sollten eine Gültigkeit von mindestens 10 Jahren anstreben und nur vorgenommen werden, wenn 25% der in der EU verkauften Produkte der höchsten Energieeffizienzklasse A entsprechen, oder wenn 50% der Produkte den ersten zwei Energieeffizienzklassen A und B zugeordnet werden können.

Bei der Einführung neuer Skalen und Kennzeichnungen sollte die Klasse A (und Klassen A und B im Fall von Produktgruppen, bei denen ein rascher technologischer Fortschritt erkennbar ist) zunächst leer bleiben, verlangen die Abgeordneten.

Wenn die in die Energieverbrauchsklassen F oder G eingestuften Modelle einer bestimmten Produktgruppe nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sollen diese in Grau dargestellt werden. Die Standardfarbskala des Etiketts von Dunkelgrün bis Rot sollte für die verbleibenden oberen Klassen A-E beibehalten werden.

Informationen zur Energieeffizienz auf Etiketten und in der Werbung
Die Etiketten sollten Informationen zur Energieeffizienzklasse des Produktes und den absoluten Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) enthalten, angegeben pro Jahr oder „einen anderen sinnvollen Zeitraum“, so der Text.

Reale Testbedingungen
Die Methoden und die Prüfumgebung „für die Lieferanten und die Machtüberwachungsbehörden sollten der normalen realen Verwendung eines bestimmten Produkts durch Durchschnittsverbraucher so gut wie möglich entsprechen“, sagen die Abgeordneten, und fordern die Europäische Kommission auf, „für diese produktspezifischen Anforderungen übergangsweise geltende Mess- und Berechnungsmethoden“ im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

Nachvollziehbare transparente Informationen über die Qualität für Verbraucher
Die Abgeordneten befürworten die Einrichtung einer „Produktdatenbank“, bestehend aus einer Webseite für Verbraucher mit Informationen zu allen Produkten und einer „Konformitätsschnittstelle“, eine elektronische Plattform, die die Tätigkeiten der nationalen Marktüberwachungsbehörden unterstützt, in den jeweiligen Landessprachen.

Die Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung gelten für energieverbrauchsrelevante Produkte, die wesentliche unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf den Verbrauch an Energie haben.

Gebrauchte Produkte und Transportmittel, deren Motor während des Betriebs am gleichen Ort verbleibt, wie etwa Aufzüge, Rolltreppen und Förderbänder, sind von der Verordnung ausgenommen.

Die nächsten Schritte
Die Verhandlungen mit dem Ministerrat werden in den nächsten Wochen beginnen.

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