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Rasenmäher, Generatoren, Binnenschiffe: Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen

Am Dienstag hat das Parlament eine Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften und Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) gebilligt. Dazu gehören Rasenmäher, Bulldozer, Diesellokomotiven und Binnenschiffe. Die neuen Regeln wurden bereits mit dem niederländischen Ratsvorsitz vereinbart. NSBMMG-Maschinen machen ungefähr 15% aller Stickoxid- und 5% aller Partikelemissionen in der EU aus.

„Wir konnten eine sehr gute Vereinbarung erreichen: Eine wichtige Abwägung zwischen Umweltschutz und der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen“, sagte die Berichterstatterin Elisabetta Gardini (EVP, IT). Ihr Bericht wurde mit 623 Stimmen angenommen, bei 57 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen.

„Wir haben die Grenzwerte, die die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, noch strenger gemacht für viele Motorarten, aber wir haben uns für einen Ansatz entschieden, der der Industrie erlaubt, die neuen Anforderungen in kurzer Zeit zu erfüllten. Dies war das wichtigste Ziel“, fügte sie hinzu.

Die neuen Vorschriften legen Motorklassen fest, die wiederum in Unterklassen je nach Leistungsbereich unterteilt sind. Für jede Klasse wurden Umweltschutzanforderungen in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) festgelegt, sowie Fristen zur Umsetzung ab 2018.

Im Vergleich zur bestehenden Richtlinie betreffen die neuen Regeln mehr Motorarten, sie vereinfachen Verwaltungsverfahren und verbessern die Durchsetzung und Marktüberwachung.

Emissionen unter realen Fahrbedingungen
Die geplanten Vorschriften sehen ein System zur Leistungsüberwachung von Motoren während des Betriebs vor, um die Unterschiede zwischen den Messwerten im Labor und unter realen Fahrbedingungen auszugleichen.

Nachrüstung
Wie von den Abgeordneten gefordert, wird die EU-Kommission nun prüfen müssen, ob gemeinsame Regeln für die Nachrüstung von Vorrichtungen zur Begrenzung der Emissionen in Motoren notwendig sein werden. Ziel dabei ist, weitere Emissionssenkungen zu erreichen.

Hintergrundinformationen
Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat 2014 einen Bericht veröffentlicht, in dem steht, dass die EU noch weit davon entfernt ist, Luftqualitätsnormen zu erreichen, die nicht zu einem inakzeptablen Risiko für die Menschen und die Umwelt führen. Laut Schätzungen der EEA sind in der EU jedes Jahr 72 000 vorzeitige Todesfälle auf Stickstoffdioxid und 403 000 Todesfälle auf Partikelmasse (PM) zurückzuführen. Nach Aussagen der Kommission belaufen sich die durch Luftverschmutzung bedingten Gesundheitskosten in der EU jedes Jahr auf 330 bis 940 Milliarden Euro.

Im September 2014 hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, um die bestehende Richtlinie zu ersetzen, die nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik ist.

Die neue NSBMMG-Verordnung betrifft alle Arten von Verbrennungsmotoren, die beispielsweise in den folgenden Maschinen oder Geräten zum Einsatz kommen: Handgeführte Geräte, Generatorsätze, Maschinen für die Landwirtschaft, Erntemaschinen, Baumaschinen (z.B. Kräne), Triebwagen und Lokomotiven sowie Binnenschiffe. Diese Motoren müssen die gleichen Anforderungen erfüllen, unabhängig vom Treibstoff, um die Innovation in der Branche anzukurbeln.

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