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Hormonstörende Stoffe: Kritik an Kommission wegen Verzögerung bei Kriterien

Das Parlament hat am Mittwoch die Verzögerung der EU-Kommission bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Kriterien zur Definition „endokriner Disruptoren“ – hormonstörender Chemikalien – verurteilt. In der Entschließung weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Kommission damit EU-Recht verletzt hat und ein solcher Kriterienkatalog seit 2013 überfällig ist. Die Belastung durch endokrine Chemikalien wurde von UNEP und WHO als gesundheitsgefährdend und „weltweite Bedrohung“ eingestuft.

Die Abgeordneten missbilligen das Vorgehen der Kommission, da sie nicht nur ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, die Kriterien zu veröffentlichen, sondern überdies ihre institutionellen Verpflichtungen, die in den Verträgen selbst verankert sind, nicht erfüllt. Der Europäische Gerichtshof hat dies im Dezember 2015 bestätigt und geurteilt, dass die Kommission gegen Unionsrecht verstoße, weil sie unterlassen hat, wissenschaftliche Kriterien zur Definition solcher Stoffe zu veröffentlichen.

Die Entschließung wurde mit 593 Stimmen angenommen, bei 57 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen.

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die wissenschaftlichen Kriterien schon 2013 vorlagen, aber unveröffentlicht blieben, weil die EU-Kommission zunächst eine Folgenabschätzung einholen wollte – ein Schritt, der weder nach EU-Recht erforderlich ist, noch als Grundlage für Entscheidungen über wissenschaftliche Sachverhalte gelten kann, wie das Gericht entschied.

Jedoch nehmen die Abgeordneten die politische Verpflichtung der Kommission zur Kenntnis, die Kriterien noch vor dem Sommer vorzuschlagen.

Hintergrund
Ein Bericht des UNEP und der WHO bezeichnete Chemikalien mit endokriner Wirkung als „weltweite Bedrohung“, und bezieht sich unter anderem auf die steigende Tendenz von endokrin-bedingten Störungen bei Menschen und Wildtieren.
Es gibt Belege für schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung (Unfruchtbarkeit, Krebs, Fehlbildungen) bei Exposition gegenüber Chemikalien mit endokriner Wirkung, die sich auch auf die Funktion der Schilddrüse, des Gehirns, Fettleibigkeit, den Stoffwechsel und die Insulin-Glukose-Homöostase auswirken, heißt es.

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