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Europäisches Parliament. Straßburg, Frankreich. PHOTO © European Union

Parlament erleichtert Studenten und Forschenden aus Drittländern EU-Aufenthalt

Am Mittwoch hat das Parlament neue EU-weite Regeln verabschiedet, um Studien- oder Forschungsaufenhalte an EU-Hochschulen für Angehörige aus Drittstaaten einfacher und attraktiver zu gestalten. Die Bestimmungen sollen auch die Bedingungen für Praktikanten, Freiwillige, Schüler und Au-Pairs aus Drittstaaten klarer machen und verbessern.

Mit den neuen Bestimmungen werden zwei bestehende Richtlinien (über Studierende bzw. über Forschende) zusammengeführt, damit sichergestellt wird, dass:

· Studierende und Forschende das Recht haben, sich nach Abschluss des Studiums bzw. der Forschungsarbeiten für weitere Monate (mindestens neun) im jeweiligen Mitgliedstaat aufzuhalten, um nach einem Arbeitsplatz zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Dies sollte dazu beitragen, dass die EU aus ihren Fähigkeiten Nutzen ziehen kann;

· Studierende und Forschende während Ihres Aufenthalts in der EU ein Recht auf freie Mobilität haben;

· Ein neuer Visumsantrag zukünftig nicht nötig sein wird und eine Mitteilung an den betreffenden Mitgliedsstaat ausreicht, wenn es beispielsweise um die Dauer eines Semesters im Rahmen eines Austauschs geht;

· Forschenden es auch möglich sein wird, für einen längeren Zeitraum, als es derzeit erlaubt ist, in ein anderes Land zu ziehen;

· Forschende das Recht haben, ihre Familie mitzubringen, und dass diese Familienangehörigen während ihres Aufenthalts in der EU auch das Recht haben, zu arbeiten, und

· Studenten das Recht haben, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten.

„Ich bin froh darüber, dass die EU erkennt, wie wertvoll es ist, hochqualifizierten Menschen Anreize zu verschaffen, in die EU zu kommen und durch die Schaffung gemeinsamer Regeln, die in allen Mitgliedstaaten anwendbar sind, auch zu bleiben“, sagte die Berichterstatterin Cecilia Wikström (ALDE, SE).

„Das bedeutet zweifellos, dass die europäischen Universitäten in die Lage versetzt werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit zu stärken und attraktiver als je zuvor für hochqualifizierte Menschen aus anderen Ländern zu werden, dank der neuen deutlich verbesserten Bestimmungen“, fügte sie hinzu.

Die neue Richtlinie sieht auch einheitliche Einreisebedingungen und einen besseren Schutz für Praktikanten und Freiwillige im Rahmen des Europäischen Freiwilligenprogramms während ihres Aufenthalts vor. Optionale Bestimmungen sollen für andere Freiwillige, Schüler und Au-Pairs aus Drittländern gelten, die dann erstmals durch ein EU-Gesetz abgedeckt werden.

Die nächsten Schritte

Die Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

über dieter

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