Startseite / POLITIK / EU-Justizbarometer 2016: gegenseitiges Lernen für wirksamere nationale Justizsysteme
hammer

EU-Justizbarometer 2016: gegenseitiges Lernen für wirksamere nationale Justizsysteme

EU-Justizbarometer 2016: gegenseitiges Lernen für wirksamere nationale Justizsysteme

Die Europäische Kommission hat heute das EU-Justizbarometer 2016 vorgestellt, das einen vergleichenden Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der Mitgliedstaaten gibt. Das Justizbarometer soll nationale Behörden in ihren Bemühungen zur Verbesserung der Justizsysteme unterstützen und zu diesem Zweck vergleichbare Daten zur Verfügung stellen.

Erstmals enthält das Justizbarometer die Ergebnisse der Eurobarometer-Erhebungen, mit denen eingehender untersucht wurde, wie die Unabhängigkeit der Justiz in der EU von Bürgern und Unternehmen wahrgenommen wird. Zudem wurden in diesem Jahr neue Indikatoren herangezogen, insbesondere zur justiziellen Aus- und Fortbildung, zu Benutzerumfragen in den Mitgliedstaaten, zur Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe und zum Bestehen von Qualitätsstandards.

„Das vierte EU-Justizbarometer zeigt, dass die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Justizsysteme weiter Früchte tragen. Den Justizsystemen kommt bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der Umsetzung von EU-Recht und der Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds eine tragende Rolle zu, deshalb sind diese Bemühungen gerechtfertigt“, soVĕra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. „Durch das Justizbarometer können wir voneinander lernen und so die europäischen Justizsysteme effektiver machen.“

Die wichtigsten Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2016 im Überblick:

  • Kürzere Verfahren in Zivil- und Handelssachen. Was anhängige Verfahren betrifft, ist die Entwicklung insgesamt stabil, wobei auch Verbesserungen in mehreren Mitgliedstaaten zu verzeichnen sind, die sich mit einer hohen Zahl anhängiger Fälle besonderen Herausforderungen gegenübergestellt sahen.
  • Eine bessere Zugänglichkeit der Justizsysteme insbesondere bei der elektronischen Einreichung von geringfügigen Forderungen oder der Förderung alternativer Streitbeilegungsverfahren. Dennoch gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Online-Verfügbarkeit von Urteilen oder der elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten und Parteien.
  • Darüber hinaus gilt es, das Fortbildungsangebot im Bereich richterliche Fähigkeiten und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Fallbearbeitungssysteme weiter zu verbessern.
  • Die Mehrheit der Mitgliedstaaten verfügt über Standards für ähnliche Aspekte ihrer Justizsysteme, wobei sie inhaltlich jedoch stark voneinander abweichen. So verfügt beispielsweise weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten über Standards für Maßnahmen zum Abbau vorhandener Rückstände, und noch weniger Mitgliedstaaten legen eine Höchstdauer für die Anhängigkeit von Verfahren fest.
  • In das Justizbarometer fließen Ergebnisse aus verschiedenen Erhebungen zur Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz ein.In einigen Mitgliedstaaten mit einer als sehr gering wahrgenommenen Unabhängigkeit werden als Gründe dafür insbesondere die Einflussnahme oder der Druck durch Regierungen und Politiker sowie durch wirtschaftliche und andere Interessenträger hervorgehoben.

Die nächsten Schritte

Die Ergebnisse des Justizbarometers 2016 werden bei den laufenden länderspezifischen Bewertungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2016 berücksichtigt. Die Länderberichte für 26 Mitgliedstaaten wurden am 26. Februar 2016 veröffentlicht und enthalten Erkenntnisse zu den Justizsystemen zahlreicher Mitgliedstaaten (BE, BG, HR, ES, HU, IE, IT, LV, MT, PL, PT, RO, SI und SK) (zu den jüngsten Berichten zum Europäischen Semester 2016 siehe IP/16/332 und MEMO/16/334).

Die Kommission wird die justiziellen Netze weiterhin auffordern, die Wirksamkeit rechtlicher Garantien zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz eingehender zu bewerten.

 

Hintergrund

Das EU-Justizbarometer wurde in diesem Jahr zum vierten Mal erstellt. Die Daten dafür stammen aus verschiedenen Quellen und wurden überwiegend von der Kommission des Europarats für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ), die Daten aus den Mitgliedstaaten erhebt, bereitgestellt. Weitere Daten für das Justizbarometer 2016 lieferten beispielsweise Eurostat, die Gruppe der Ansprechpartner für nationale Justizsysteme, die Europäischen Justiziellen Netze wie das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen (ENCJ), das Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union oder das Europäische Netz für justizielle Ausbildung.

Das Justizbarometer stützt sich auf drei entscheidende Parameter:

  • Effizienz der Justizsysteme: z. B. Indikatoren für die Effizienz der Verfahren: Verfahrensdauer, Verfahrensabschlussquote und Anzahl der anhängigen Verfahren.
  • Qualitätsindikatoren: z. B. Fortbildung, Beobachtung und Bewertung der Gerichtstätigkeit, Erhebungen zur Nutzerzufriedenheit sowie finanzielle und personelle Ausstattung.
  • Unabhängigkeit: z. B. enthält das EU-Justizbarometer Daten aus verschiedenen Umfragen zur Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die Öffentlichkeit und Unternehmen.

 

Es trägt dazu bei, justizbezogene Probleme aufzudecken, die behoben werden müssen, um ein investitions-, unternehmens-und bürgerfreundliches Umfeld zu schaffen, und leistet somit einen Beitrag zum Europäischen Semester. Der Schwerpunkt des Barometers liegt auf Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen.

Die Bewertung der Lage in den Mitgliedstaaten lieferte in Verbindung mit dem Justizbarometer 2015 die Grundlage dafür, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission länderspezifische Empfehlungen an vier Mitgliedstaaten (Kroatien, Italien, Lettland und Slowenien) gerichtet hat, damit diese ihr Justizsystem effektiver gestalten. Darüber hinaus beobachtete die Kommission die Fortschritte in diesem Bereich auch in anderen Mitgliedstaaten wie Belgien, Bulgarien, Zypern, Spanien, Irland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien und der Slowakei (siehe dazuFactsheet).

Die Ergebnisse des Justizbarometers werden in Bezug auf Justizreformen auch bei der Festlegung von Finanzierungsprioritäten im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) berücksichtigt.

Das Justizbarometer stellt keine allgemeine Rangliste auf, sondern gibt auf der Grundlage von verschiedenen Indikatoren, die für alle Mitgliedstaaten von Interesse sind, einen Überblick über die Funktionsweise der Justizsysteme. Es tritt nicht für ein bestimmtes Justizsystem ein, sondern behandelt alle Mitgliedstaaten gleich. Zügige Verfahren, Unabhängigkeit, Erschwinglichkeit und leichter Zugang gehören unabhängig vom jeweiligen nationalen Justizsystem oder von der Rechtstradition, in der dieses System verankert ist, zu den wesentlichen Parametern einer effektiveren Justiz.

über red

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.