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Haushaltsprioritäten 2017: Krisenbewältigung und rascherer Wirtschaftsaufschwung

Der EU-Haushalt 2017 sollte sich einerseits weiter auf die Bewältigung der Flüchtlingskrise konzentrieren, andererseits auf die Beschleunigung des langsamen Wirtschaftsaufschwungs durch mehr und bessere Investitionen. So steht es in einer Entschließung, die das Parlament am Mittwoch angenommen hat. Die Abgeordneten heben die aktuellen Probleme der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit sowie die Ungleichheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung in der gesamten EU hervor.

Sie betonen auch, dass Anstieg der Zahl der Flüchtlinge und Migranten nicht als vorübergehendes Phänomen betrachtet werden kann und warnen, dass der EU-Haushalt nur eine begrenzte Kapazität hat, diese Krisen zu bewältigen.
„Wir bereiten den vierten Haushalt im Rahmen des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens der EU [MFR] vor und auch in diesem Jahr wird deutlich werden, dass das Geld nicht reicht, wenn die EU die Aufgaben bewältigen soll, die ihr die Mitgliedstaaten zuweisen“, sagte der Berichterstatter Jens Geier (S&D, DE) während der Debatte, und fügte hinzu: „Nun haben wir eine Chance, auf die neue Lage zu reagieren, und das wäre die Revision des MFR, die am Ende des Jahres beginnen soll. Ich appelliere daher erneut an den Rat: Beenden Sie die Realitätsverweigerung und machen Sie den Europäischen Haushalt krisenfest!“

Die Entschließung wurde mit 425 Stimmen angenommen, bei 200 Gegenstimmen und 78 Enthaltungen.
EU-Haushalt: Keine “Anpassungsvariable” sondern Investitionsbudget              

Der leichte Aufschwung liegt „noch unter dem Wachstumspotenzial der EU“, so der Text der Entschließung. Die Abgeordneten betonen die andauernden Probleme der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit, die Ungleichheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen den europäischen Regionen und den Mitgliedstaaten und weisen auf die Kluft hin, „die zwischen den reichsten und den ärmsten Europäern besteht“. Aus diesem Grund fordern die Abgeordneten als Priorität des EU-Haushalts 2017 einen Investitionsschub „unter anderem durch eine besser koordinierte Steigerung der öffentlichen und privaten Investitionen, wobei der Schwerpunkt auf die Ziele der Strategie Europa 2020 gelegt wird.“
Die Abgeordneten bedauern „das doppelzüngige Verhalten der Mitgliedstaaten“, die ihre Beiträge zum Haushalt der Union als „Anpassungsvariable“ behandeln, die den makroökonomischen Bedingungen unterliegt, anstatt zu bestätigen, dass er „als ein Haushaltsplan für Investitionen einen besonders großen Mehrwert bieten kann, indem durch ihn in den Mitgliedstaaten Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden.“

Bewältigung von Krisen
Die Abgeordneten betonen, dass der EU-Haushalt eine sofortige Reaktion auf die Flüchtlingskrise ermöglichte, ein Ende der Krise aber nicht absehbar ist, und dass es „erheblicher zusätzlicher Finanzmittel bedarf“, um sie zu bewältigen. Sie sind zutiefst besorgt angesichts der niedrigen finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zu den beiden Krisen-Treuhandfonds (Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise; Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika) sowie beunruhigt darüber, „dass sich die Mitgliedstaaten in der Flüchtlingskrise nicht alle in gleichem Maße solidarisch zeigen.“

Hinsichtlich der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, für die 3 Milliarden Euro bereitgestellt werden sollen, erwartet das Parlament, dass die Kommission erläutert, wie der Beitrag aus dem EU-Haushalt von einer Milliarde innerhalb der jeweiligen Obergrenzen der Haushaltspläne für 2016 und 2017 geleistet werden soll und weist darauf hin, dass die Treuhandfonds sowie die Faziliät „der notwendigen Rechenschaftspflicht und des demokratischen Prozesses ermangeln“, da sie sich Die Abgeordneten
Hinweis für Medienvertreter

 Die Leitlinien für die Vorbereitung des EU-Haushalts sind das erste Dokument des Parlaments im Verlauf des jährlichen Haushaltsverfahrens. Sie enthalten die Position des Parlaments für den Haushalt des nächsten Jahres, und es wird erwartet, dass die Kommission diese bei der Aufstellung ihres Vorschlags berücksichtigt. Die Obergrenze für den EU-Haushalt 2017 innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 beträgt 154,397 Milliarden Euro an Verpflichtungen.

 

Die nächsten Schritte

 

Die Leitlinien werden am 14. März bei einem Treffen mit der Kommission und der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft erörtert. Die Kommission wird den Haushaltsentwurf für 2017 erwartungsgemäß Ende Mai vorstellen. Parlament und Rat müssen sich auf den EU-Haushalt des nächsten Jahres vor Ende dieses Jahres einigen.

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