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Kommission schlägt neues Soforthilfeinstrument für schnellere Krisenreaktion innerhalb der EU vor

Angesichts des durch die Flüchtlingskrise wachsenden Drucks auf viele EU-Mitgliedstaaten unterbreitet die Kommission einen Vorschlag, wie bei weitreichenden humanitären Krisen in der EU rascher Unterstützung geleistet werden kann.

Am Mittwoch die Europäische Kommission hat ein Soforthilfeinstrument vorgeschlagen, das innerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen und eine raschere, zielgerichtetere Unterstützung bei größeren Krisen ermöglichen soll, wozu auch die Bewältigung eines großen Flüchtlingszustroms durch die Mitgliedstaaten zählt.

Die Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Flüchtlingskrise ein ungekanntes Ausmaß erreicht und in mehreren Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet sich große Mengen von Flüchtlingen aufhalten, Soforthilfe geleistet werden muss.

Die Kommission hat sich von Beginn an dazu verpflichtet, die Mitgliedstaaten mit allen erforderlichen Mitteln zu unterstützen. Der Vorschlag ist eine unmittelbare Folgemaßnahme zur Tagung des Europäischen Rates vom 18. und 19. Februar, auf der die Regierungen die Kommission aufgefordert haben, eine Kapazität für interne Nothilfe aufzubauen.

Der für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige EU-Kommissar Christos Stylianides erklärte:Dieser Vorschlag wird dazu beitragen, dass in Krisensituationen innerhalb der Europäischen Union Soforthilfe viel rascher geleistet werden kann als bislang. Im Augenblick wird diese zweifellos besonders dringend zur Unterstützung von Flüchtlingen benötigt. Wir dürfen keine Zeit verlieren bei der Bereitstellung aller erforderlichen Mittel, um humanitäres Leid innerhalb unserer Grenzen abzuwenden. Mit dem heutigen Vorschlag werden 700 Mio. EUR bereitgestellt, um dort zu helfen, wo es am dringendsten erforderlich ist. Es ist nun an den europäischen Regierungen und dem Europäischen Parlament, den Vorschlag rasch zu unterstützen.“

Dieses neue Instrument könnte den Mitgliedstaaten nutzen, deren eigene Hilfskapazitäten angesichts eines dringenden Bedarfs und außergewöhnlicher Umstände, wie durch den plötzlichen Flüchtlingszustrom oder andere ernsthafte Notfälle, überlastet sind. Die Bereitstellung von Soforthilfe erfolgt auf der Grundlage von Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. So kann – im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten – möglichst rasch und umfassend Unterstützung geleistet werden. Die Soforthilfe würde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und (unter anderem) UN-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen gewährt und die Grundversorgung der vielen derzeit in EU-Ländern ankommenden Kinder, Frauen und Männer mit Lebensmitteln, Unterkünften und medizinischen Hilfsgütern umfassen.

Die Kommission wird den Haushaltsbehörden – Europäisches Parlament und Rat – umgehend einen Nachtragshaushalt für 2016 für eine Budgetlinie für dieses Instrument vorschlagen. Der geschätzte Bedarf für 2016 beträgt 300 Mio. EUR, sowie weitere 200 Mio. EUR jährlich für jeweils 2017 und 2018.

Für die Finanzierung würden daher keine Mittel aus bestehenden EU-Programmen für externe humanitäre Hilfe abgezogen. Die EU ist entschlossen, weiterhin die Führungsrolle bei den internationalen humanitären Bemühungen zur Bewältigung der Folgen der Syrien-Krise zu übernehmen und wie in anderen Notsituationen in aller Welt mit ihrer humanitären Hilfe Leben zu retten.

Hintergrund

Die Kommission kündigte bereits am 10. Februar ihre Absicht an, die Kapazitäten der EU für humanitäre Hilfe auch intern zugänglich zu machen und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Februar haben dieses Vorhaben unterstützt. Gestützt auf die Erfahrung der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz soll die humanitäre Hilfe darauf ausgerichtet sein, den großen humanitären Bedarf von Flüchtlingen und Migranten in EU-Mitgliedstaaten zu decken.

Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise in der EU wurden bislang bereits von einer Reihe anderer Instrumente, beispielsweise dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD), erhebliche Finanzmittel für die Unterstützung innerhalb Europas bereitgestellt. Diese Instrumente haben sich als nützlich erwiesen, sind jedoch nicht für die Deckung von humanitärem Bedarf in großem Maßstab ausgelegt.

Mithilfe des EU-Katastrophenschutzverfahrens wurden materielle Unterstützung, beispielsweise Unterkünfte, Hygieneartikel und medizinische Hilfsgüter, sowie Fachkenntnisse mobilisiert, um Ungarn, Griechenland, Slowenien, Kroatien und Serbien bei der Bewältigung des wachsenden Zustroms von Personen zu unterstützen. Dieser Solidaritätsmechanismus ist jedoch für Notfallsituationen in einem Mitgliedstaat ausgelegt. In seinem Rahmen werden keine Finanzmittel bereitgestellt und er ist von freiwilligen Angeboten der Mitgliedstaaten abhängig, deren eigene Kapazitäten zur Unterstützung derzeit möglicherweise überbeansprucht sind.

Mit dem Vorschlag zur Soforthilfe soll daher eine Lücke geschlossen und auf Unionsebene ein Instrument geschaffen werden, das besser geeignet ist, den humanitären Bedarf auf dem Gebiet der EU zu decken.

über helmut

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …

Ein Kommentar

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