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Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Prüfung von Maßnahmen zugunsten des spanischen Postbetreibers Correos ein

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob seit 2004 zugunsten des staatseigenen spanischen Postbetreibers Correos ergriffene staatliche Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob die öffentlichen Mittel, die Spanien Correos gewährt hat, einen überhöhten Ausgleich für die Erfüllung seiner Gemeinwohlverpflichtung für Postdienste darstellten und ob eine Reihe weiterer Maßnahmen zugunsten von Correos dem Unternehmen einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften und somit gegen EU-Beihilfevorschriften verstießen. Mit der Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens wird den Mitgliedstaaten und Beteiligten Gelegenheit gegeben, zu den untersuchten Maßnahme Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Spanien hat Correos mit dem „Universalpostdienst“ betraut, d. h. mit der landesweiten Erbringung grundlegender Postdienste zu erschwinglichen Preisen, die bestimmten Mindestanforderungen, beispielsweise in Bezug auf die Zahl der Lieferungen pro Woche, genügen muss.

Nach den 2011 erlassenen EU-Beihilfevorschriften über Ausgleichsleistungen für öffentliche Dienstleistungen können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich für die zusätzlichen Kosten erhalten, die ihnen durch die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen. Auf der Grundlage dieser Vorschriften können Mitgliedstaaten Beihilfen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewähren, sofern die mit diesen Dienstleistungen betrauten Unternehmen keinen übermäßig hohen Ausgleich erhalten. Dadurch ist gewährleistet, dass Wettbewerbsverfälschungen so gering wie möglich gehalten und öffentliche Mittel effizient genutzt werden.

Im Fall von Correos gingen bei der Kommission jedoch zwei Beschwerden ein, in denen der Vorwurf erhoben wurde, das Unternehmen habe mehrere rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen erhalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass Correos in den Jahren 2004 bis 2010 möglicherweise zu hohe Ausgleichszahlungen für die Erbringung des Universalpostdienstes erhalten hat. Sie ist vorläufig zu der Auffassung gelangt, dass Correos durch die öffentlichen Mittel Renditen erzielt hat, die offenbar über einen nach den EU-Beihilfevorschriften über Ausgleichsleistungen für öffentliche Dienstleistungen zulässigen angemessenen Gewinn hinausgehen und höher sind als die in vergleichbaren Kommissionsbeschlüssen genehmigten Gewinne von Postbetreibern.

Die Kommission wird darüber hinaus auch andere Maßnahmen prüfen, die Spanien seit 2004 zugunsten von Correos durchgeführt hat. Dabei handelt es sich um Steuerbefreiungen, Kapitalerhöhungen und den Ausgleich für die Zustellung von Wahlunterlagen.

Zwei weitere Maßnahmen zugunsten von Correos sind jedoch nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Die Sozialversicherungsregelung für die bei Correos tätigen Beamtinnen und Beamten ist, wie die Kommission feststellte, keine staatliche Beihilfe, da sie dem Unternehmen keinen finanziellen Vorteil verschafft. Die Pensionsregelung hingegen, die keinen Arbeitgeberbeitrag von Correos für die Finanzierung der Pensionen vorsieht, verschafft dem Unternehmen einen finanziellen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern und enthält somit eine staatliche Beihilfe. Da dies jedoch eine Maßnahme aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Spaniens ist, stellt sie eine bestehende Beihilfe dar, die nicht zurückgefordert werden muss.

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