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Europäische Kommission nimmt Stellungnahme zur portugiesischen Haushaltsplanung 2016 an

Kommission fordert Behörden zu notwendigen haushaltspolitischen Maßnahmen auf

Die Europäische Kommission ist der Meinung, dass bei der von der portugiesischen Regierung vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung 2016 das Risiko der Nichterfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts besteht. In ihrer Freitag verabschiedeten Stellungnahme fordert die Kommission die portugiesischen Behörden daher auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Haushalt 2016 mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Einklang steht.

Vor dem Hintergrund der Wahlen vom 4. Oktober 2015 hatte Portugal seine Haushaltsplanung nicht fristgerecht zum 15. Oktober, sondern erst am 22. Januar 2016 übermittelt. Bei einer ersten Analyse wurde eine ernsthafte Gefahr eines Verstoßes gegen die haushaltspolitischen Verpflichtungen festgestellt, woraufhin die Kommission die portugiesische Regierung nach den geltenden Regeln aufforderte, die noch offenen Fragen zu klären.

Unter Berücksichtigung a) der Übersicht über die Haushaltplanung, b) der von Portugal am 5. Februar angekündigten weiteren strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen und c) zusätzlicher Informationen über das Basisjahr 2015, beläuft sich die von den portugiesischen Behörden für 2016 geplante strukturelle Anstrengung nunmehr auf schätzungsweise 0,1 % bis 0,2 % des BIP.

Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog, erklärte dazu: Dank intensiver fachlicher und politischer Gespräche brauchte die Kommission keine überarbeitete Haushaltsplanung von den portugiesischen Behörden zu verlangen. Gleichwohl besteht die Gefahr, dass die Pläne der Regierung gegen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts verstoßen. Die portugiesische Regierung ist aufgerufen, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um die Regelkonformität des Haushalts 2016 sicherzustellen. Im Frühjahr wird die Kommission erneut prüfen, ob Portugal seinen Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, insbesondere auch im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, nachkommt.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte dazu: Dies ist ein gutes Ergebnis für alle Beteiligten: für Portugal, für die Kommission und für den Euroraum. Konstruktiver Dialog führte zu zusätzlichen Maßnahmen im Umfang von bis zu 845 Mio. EUR – ohne dass eine geänderte Haushaltsplanung hätte angefordert werden müssen. Diese Massnahmen werden dazu beitragen, die Solidität der öffentlichen Finanzen Portugals zu bewahren. Die beruhigende Botschaft an die Anleger lautet heute: Der haushaltspolitische Rahmen der EU ist robust, und die Kommission begrüßt, dass Portugal seine Verpflichtung auf diesen Rahmen bekräftigt hat. Zugleich ist die Gefahr einer Nichteinhaltung des Pakts nicht gänzlich gebannt. Daher werden wir die Entwicklungen in den kommenden Monaten im Rahmen des laufenden Defizitverfahrens weiterhin im Auge behalten.“

Portugal ist seit Dezember 2009 Gegenstand der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und wurde aufgefordert, sein übermäßiges Defizit spätestens 2015 zu korrigieren, d. h. bis 2015 unter 3 % des BIP zu senken. Für 2016 empfahl der Rat Portugal eine Konsolidierungsanstrengung von 0,6 % des BIP zur Annäherung an das mittelfristige Haushaltsziel. Nach der Übersicht über die Haushaltsplanung Portugals und der Winterprognose der Kommission dürfte sich das gesamtstaatliche Defizit 2015 auf 4,2 % des BIP belaufen haben.

Hintergrund

Nach den EU-Regeln für die haushaltspolitische Koordinierung (sogenannter „Twopack) müssen die Mitgliedstaaten des Euroraums, die kein Wirtschaftsanpassungsprogramm durchlaufen, alljählich bis zum 15. Oktober eine Übersicht über ihre Haushaltsplanung übermitteln (Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013). Die Kommission gibt bis Ende November Stellungnahmen zu den Planungen der Mitlgiedstaaten ab.

Vor dem Hintergrund der Wahlen vom 4. Oktober 2015 wurde von den portugiesischen Behörden bis zum 15. Oktober keine Übersicht über die Haushaltsplanung für 2016 übermittelt. Dem Drängen der Kommission, die Haushaltsplanung so bald wie möglich vorzulegen, kam die portugiesische Regierung am 22. Januar 2016 nach.

Portugal unterliegt derzeit der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktsseit Dezember 2009) und sollte sein übermäßiges Defizit der Empfehlung des Rates entsprechend bis 2015 korrigieren. Im Anschluss daran wären für das Land ab 2016 die präventive Komponente des Pakts und die Übergangsregelung für den Schuldenabbau zur Anwendung gekommen. Deshalb empfahl der Rat Portugal für 2016 eine strukturelle Anpassung um 0,6 % des BIP. Dies ist die haushaltspolitische Verpflichtung, anhand deren die Übersicht über die Haushaltsplanung bewertet wurde.

über helmut

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