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EU-Bündnisfall: Rechtliche Grundlagen und praktische Auswirkungen

Nach den Terroranschlägen in Paris im November hat Frankreich die EU-Mitgliedstaaten um Unterstützung gebeten und sich dabei auf eine Klausel zur „Hilfe und Unterstützung“ berufen, die in den Verträgen verankert ist, jedoch bisher nie aktiviert wurde. Die Zusammenarbeit solle dazu dienen, die Sicherheit und Verteidigung Europas zu stärken. So steht es in einer am 21.1. verabschiedeten Enschließung. Den EU-Institutionen solle dabei zudem eine bedeutendere Rolle zukommen.

Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union

Die Beistandsklausel wurde 2009 in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgeschrieben. Im Falle eines „bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ sind die anderen EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Mitgliedstaat zu unterstützen. Dabei bleiben die Verpflichtungen in diesem Bereich in Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) eingegangenen Verpflichtungen.

Für die Unterstützung wird kein formelles Verfahren vorgegeben. Die Klausel legt zudem nicht fest, dass eine militärische Unterstützung erfolgen sollte. EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Finnland, Irland und Schweden können somit unter Wahrung ihrer Neutralität kooperieren.

Zu welcher Form der Unterstützung erklären sich die EU-Mitgliedstaaten bereit?

Nachdem Frankreich seine Forderung nach Unterstützung am 17. November 2015 ausgesprochen hatte, führte das Land bilaterale Gespräche mit den anderen Mitgliedstaaten, um auszumachen, welche Art der Unterstützung zur Verfügung steht. Manche Mitgliedstaaten erklärten sich dazu bereit, Militäroperationen gegen Terroristen in Syrien und im Irak zu unterstützen. Andere gaben bekannt, ihre Beteiligung an anderen internationalen Missionen zu erhöhen. So können französische Truppen andernorts eingesetzt werden.

Rolle der EU

Die Mitgliedstaaten einigen sich über Art und Ausmaß der Unterstützung auf bilateraler Ebene. Die EU spielt in diesem Zusammenhang nur eine begrenzte Rolle. Die EU kann das Verfahren jedoch erleichtern, indem sie zur Koordination beiträgt.

Am 21. Januar verabschiedeten die EU-Abgeordneten eine Entschließung. Diese besagt, die Aktivierung der Klausel sei „eine Gelegenheit, um die Basis für eine starke und nachhaltige europäische Verteidigungsunion zu schaffen“. Zudem forderten die EU-Abgeordneten die EU-Außenbeauftragte dazu auf, praktische Maßnahmen und Richtlinien zur Beistandsklausel vorzuschlagen, die berücksichtigen, wie die EU-Institutionen deren Umsetzung erleichtern könnten.

infografik
EU-Bündnisfall. ERPS

über dieter

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Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

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