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Patente auf Pflanzen: Gefahr für Innovation und Ernährungssicherheit

Ein Verbot von Patenten auf Pflanzenerzeugnissen, die aus konventionellen Zuchtverfahren hervorgegangen sind, wie beispielsweise die Kreuzung, ist für die Förderung von Innovation und die Entwicklung neuer Sorten unbedingt notwendig, sagen die Abgeordneten in einer am Donnerstag verabschiedeten nichtlegislativen Entschließung. Zudem werde damit weltweit für Ernährungssicherheit gesorgt. Auch KMU würde ein solches Verbot zugutekommen.

Die Abgeordneten sind besorgt über die vor kurzem getroffene Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA), Patente auf solche Pflanzen zuzulassen und fordern die EU-Kommission auf, für Klarheit bei den EU-Regelungen über Patente zu sorgen sowie dafür, dass Pflanzenzüchter weiterhin Zugang zu biologischem Material haben.

Das Parlament weist darauf hin, dass die Pflanzenzucht ein innovativer Prozess ist, der seit der Entstehung der Landwirtschaft von Landwirten und bäuerlichen Gemeinschaften in der Landwirtschaft angewandt wird. Der Zugang zu biologischem Pflanzenmaterial sei für die Förderung von Innovation und die Entwicklung neuer Sorten unbedingt notwendig, „damit weltweit für Ernährungssicherheit gesorgt, der Klimawandel eingedämmt und Monopolstellungen von Züchtungsunternehmen entgegengewirkt wird und gleichzeitig mehr Chancen für KMU geschaffen werden“.

Erzeugnisse, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen wurden, beispielsweise Pflanzen, Saatgut, arteigene Merkmale und Gene, sollten von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden, so die Abgeordneten in der Entschließung, die mit 413 Stimmen bei 86 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen angenommen wurde.

Das Parlament fordert die Kommission auf, den Geltungsbereich der entsprechenden EU-Vorschriften „dringend klarzustellen“ – insbesondere hinsichtlich der Biotechnologie-Richtlinie – und diese Klarstellung dem EPA mitzuteilen, um so zu gewährleisten, dass Erzeugnisse, die mittels im Wesentlichen biologischer Verfahren gewonnen werden, nicht patentiert werden können. Die Abgeordneten fordern zudem die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die EU auch künftig den Zugang zu und die Verwendung der betreffenden Erzeugnisse für die Pflanzenzucht garantiert.

 

Hintergrundinformationen

Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat am 25. März 2015 mit ihren Entscheidungen zur Tomate und zum Brokkoli festgelegt, dass grundsätzlich biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen, wie die Kreuzung, nicht EU-weit patentierbar sind, wohl aber die die daraus entstandenen Pflanzen oder das daraus entstandene Pflanzenmaterial, wie zum Beispiel Früchte.

Die Abgeordneten aber betonen, dass die Entscheidung des Europäischen Patentamts (EPA) in München eine sehr enge Auslegung bestehender EU-Gesetze darstellt. Sie fordern unverzügliche Klärung in dieser Frage, um negative Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit sowie die mögliche Bildung von Monopolen auf dem Lebensmittelmarkt zu vermeiden. Das Parlament hatte bereits in seiner Entschließung vom 10. Mai 2012 vom EPA verlangt, alle Erzeugnisse aus konventioneller Zucht und alle herkömmlichen Zuchtverfahren von der Patentierbarkeit auszuschließen.

über helmut

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