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Ein europäischer Grenz- und Küstenschutz für die Außengrenzen Europas

Die Europäische Kommission verabschiedet gestern ein wichtiges Maßnahmenpaket zum Management der EU-Außengrenzen und zum Schutz unseres Schengen-Raums ohne Binnengrenzen. Die heutigen Vorschläge werden zur wirksameren Migrationssteuerung, Verbesserung der inneren Sicherheit der Europäischen Union und Wahrung des Grundsatzes der Freizügigkeit beitragen. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes vor, um ein starkes und gemeinsames Management der Außengrenzen der Europäischen Union zu gewährleisten. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Bürger Europas schlägt die Kommission ferner vor, für alle Personen, die in den Schengen-Raum einreisen oder aus diesem ausreisen, einen systematischen Abgleich mit einschlägigen Datenbanken einzuführen.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „In einem Raum der Freizügigkeit ohne Binnengrenzen müssen wir die Verantwortung für das Management der Außengrenzen Europas gemeinsam tragen. Die Krise hat eindeutige Schwachstellen und Lücken der bestehenden Mechanismen, mit denen die Einhaltung der EU-Normen sichergestellt werden soll, offengelegt. Daher ist es nun an der Zeit für den Übergang zu einem wirklich integrierten Grenzmanagementsystem. Der europäische Grenz- und Küstenschutz wird sich zusammensetzen aus einer gestärkten Agentur, die auf eine Reserve von Personen und Ausrüstung zurückgreifen kann, und den Behörden der Mitgliedstaaten, die weiterhin für das laufende Grenzmanagement zuständig sind. Das von uns vorgeschlagene System wird es ermöglichen, Schwachstellen in Echtzeit zu ermitteln, so dass sie rasch beseitigt werden können. Außerdem wird es unsere gemeinsame Fähigkeit verbessern, wirksam mit Krisensituationen umzugehen, in denen ein Abschnitt der Außengrenze stark unter Druck gerät.“

Kommissionsmitglied Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration, Inneres und Bürgerschaft, ergänzte: „Die derzeitigen Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit machen nicht an den Grenzen Halt und erfordern ein wahrhaft europäisches Konzept. Während Frontex beim Management der Außengrenzen auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten beschränkt war, wird die neue Grenzschutzagentur darüber hinaus gehen. Wir schaffen heute mehr Europa: um unsere Außengrenzen zu verwalten, die Rückführung irregulärer Migranten zu intensivieren, das reibungslose Funktionieren unseres Asylsystems für die Schutzbedürftigen zu gewährleisten und die Kontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union zu verstärken. Durch das heute vorgestellte Grenzschutzpaket werden mehr Sicherheit für unsere Bürger und ein hoher Grenzmanagement-Standard gewährleistet.“

Ein europäischer Grenz- und Küstenschutz

Der europäische Grenz- und Küstenschutz wird sich zusammensetzen aus einer (aus Frontex hervorgehenden) Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenschutz und den für das Grenzmanagement zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die weiterhin das laufende Management der Außengrenzen durchführen.

Der neue europäische Grenz- und Küstenschutz wird über Folgendes verfügen:

  • Eine rasch mobilisierbare Reserve von Grenzschutzbeamten und technischer Ausrüstung: Die Agentur kann auf mindestens 1500 Experten zurückgreifen, die in weniger als 3 Tagen eingesetzt werden können. Die Agentur wird erstmals in der Lage sein, selbst Ausrüstungen zu erwerben und auf eine von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Reserve von technischer Ausrüstung zurückzugreifen. In Zukunft wird es keinen Mangel an Personal oder Ausrüstung für europäische Grenzschutzeinsätze mehr geben. Bis 2020 wird sich die Zahl der ständigen Mitarbeiter der neuen Agentur auf 1000 erhöhen, darunter auch Außendienstmitarbeiter. Ihre Personalausstattung wird damit doppelt so hoch sein wie die von Frontex.
  • Eine Überwachungs- und Aufsichtsfunktion: Eine Zentralstelle für Überwachung und Risikoanalyse wird eingerichtet, um die Migrationsströme in die und innerhalb der Europäischen Union zu überwachen und Risikoanalysen sowie verbindliche Schwachstellenbewertungen durchzuführen, um Schwachstellen zu ermitteln und beseitigen. Verbindungsbeamte werden in die Mitgliedstaaten abgestellt, um Präsenz vor Ort zu gewährleisten, wo Grenzen gefährdet sind. Die Agentur wird in der Lage sein, die operative Leistungsfähigkeit, die technische Ausrüstung und die Ressourcen, die den Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Herausforderungen an ihren Außengrenzen zur Verfügung stehen, zu bewerten sowie die Mitgliedstaaten zum Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen aufzufordern, um Schwachstellen innerhalb einer bestimmten Frist abzuhelfen.
  • Das Recht, tätig zu werden: Die Mitgliedstaaten können gemeinsame Einsätze und Soforteinsätze für Grenzsicherungszwecke sowie den Einsatz der europäischen Grenzschutz- und Küstenwache-Teams zu deren Unterstützung fordern.Wenn Mängel fortbestehen oder ein Mitgliedstaat einem erheblichen Migrationsdruck ausgesetzt ist, wodurch der Schengen-Raum gefährdet wird, und auf nationaler Ebene keine oder nicht ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, kann die Kommission einen Durchführungsbeschluss erlassen, in dem sie feststellt, dass die Lage in einem bestimmten Abschnitt der Außengrenzen Sofortmaßnahmen auf europäischer Ebene erfordert.Dadurch wird es der Agentur ermöglicht, tätig zu werden und europäische Grenzschutz- und Küstenwache-Teams einzusetzen, um dafür zu sorgen, dass vor Ort auch dann gehandelt wird, wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  • Überwachung durch die Küstenwache: Die nationalen Küstenwachen werden Teil des Europäischen Grenz- und Küstenschutzes sein, soweit sie grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Die Mandate der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs werden an den neuen Europäischen Grenz- und Küstenschutz angepasst. Die drei Agenturen werden in der Lage sein, gemeinsame Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, zum Beispiel durch den gemeinsamen Betrieb ferngesteuerter Luftfahrtsysteme (Drohnen) im Mittelmeerraum.
  • Ein Mandat für die Arbeit in Drittländern: Die Agentur wird ein neues Mandat zur Entsendung von Verbindungsbeamten und zur Organisation gemeinsamer Einsätze mit benachbarten Drittländern, auch in deren Hoheitsgebiet, erhalten.
  • Eine stärkere Rolle bei der Rückführung: Eine europäische Rückführungsstelle wird innerhalb der Agentur eingerichtet, die es ermöglichen wird, europäische Einsatzteams für Rückführungen mit Begleitpersonen, Beobachtern und Rückführungsfachleuten bereitzustellen, die für die effektive Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sorgen werden. Um in Drittländern eine größere Bereitschaft zur Aufnahme von Rückkehrern zu erreichen, wird ein europäisches Standard-Reisedokument für die Rückführung eingeführt.
  • Innere Sicherheit gewährleisten: Die Agentur wird unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte in ihre Risikoanalysen auch die grenzüberschreitende Kriminalität und den Terrorismus einbeziehen und mit anderen EU-Agenturen und internationalen Organisationen bei der Terrorismusprävention zusammenarbeiten.

Systematische Kontrollen von EU-Bürgern an Außengrenzen

Zur Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum schlägt die Kommission eine gezielte Änderung des Schengener Grenzkodex vor, um obligatorische systematische Kontrollen von EU-Bürgern an den Land-, See- und Luftaußengrenzen einzuführen. Obligatorische Kontrollen von EU-Bürgern werden mit Hilfe von Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem, der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente und einschlägiger nationaler Systeme erfolgen, um sicherzugehen, dass die ankommenden Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit darstellen. Durch den Vorschlag wird auch die Notwendigkeit hervorgehoben, die biometrischen Identifikatoren in Reisepässen von EU-Bürgern zu überprüfen, wenn Zweifel an der Echtheit des Passes oder der Legitimität des Inhabers bestehen. Kontrollen werden von nun auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union verbindlich vorgeschrieben.

Da Kontrollen anhand von Dokumenten und Personen parallel durchgeführt werden können, dürfte die Abfrage einschlägiger Datenbanken generell nicht zu Verzögerungen an den Grenzübergängen führen. Die Vorschriften sehen Flexibilität für die Fälle vor, in denen systematische Kontrollen unverhältnismäßige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an den Grenzen haben könnten. In solchen Fällen können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Risikobewertung beschließen, gezielte Kontrollen an einigen Land- und Seegrenzübergangsstellen durchzuführen. Die Risikobewertung muss der Agentur mitgeteilt werden, die die Art und Weise, in der die Ausnahme angewendet wird, in ihrer Schwachstellenbewertung prüfen kann.

Ausweisdaten werden dann registriert, wenn ein Treffer in der Datenbank vorliegt. Das heißt, falls eine Person kein Risiko darstellt, wird der Abgleich nicht registriert und die Daten dieser Person werden nicht weiterverarbeitet. Ein derartiger Abgleich der Datenbanken wirkt sich nur minimal auf den Schutz personenbezogener Daten aus und lässt sich durch die Sicherheitsziele rechtfertigen.

Hintergrund

Die Errichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes entsprechend der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vom 9. September ist Teil der im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des Managements und der Sicherheit der EU-Außengrenzen. Mit der Europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 hat die Kommission deutlich gemacht, dass eine Gesamtstrategie für die Steuerung der Migration notwendig ist. Dieses Ziel wurde auch vom Europäischen Parlament hervorgehoben und in den klaren Leitlinien des Europäischen Rates vom 23. September und 15. Oktober gebilligt.

Als Reaktion auf die jüngsten tragischen Terroranschläge in Paris und die wachsende Bedrohung durch ausländische terroristische Kämpfer hat die Kommission rasch Maßnahmen ergriffen, um die Arbeit und die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda zu beschleunigen. Der heutige Vorschlag wird der Notwendigkeit einer Verstärkung der Sicherheitskontrollen an den EU-Außengrenzen, wie dies von den Innenministern am 20. November gefordert wurde, gerecht.

über dubi

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

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