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Europäische Kommission und UNHCR starten Mietkostenzuschuss- und Gastfamilienprogramm zur Bereitstellung von 20 000 Aufnahmeplätzen für Asylsuchende in Griechenland

Die Europäische Kommission und das UNHCR haben heute ein Mietkostenzuschuss- und Gastfamilienprogramm zur Bereitstellung von 20 000 zusätzlichen Aufnahmeplätzen für Asylsuchende und für eine Umverteilung in Frage kommende Personen in Griechenland gestartet. Die Kommission stellt hierfür 80 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt 2016 bereit. Dank dieser Erklärung kann eine von Griechenland und dem UNHCR bei dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zur Westbalkanroute vom 25. Oktober 2015 eingegangene Verpflichtung umgesetzt werden.

Die für Haushalt und Personal zuständige Vizepräsidentin Kristalina Georgieva unterzeichnete die Erklärung im Namen der Europäischen Kommission. Weitere Unterzeichner waren George Okoth-Obbo, der Beigeordnete Hochkommissar des UNHCR für „Humanitäre Einsätze“, und Ioannis Mouzalas, der für Migrationspolitik zuständige stellvertretende griechische Minister für innere Angelegenheiten und Verwaltungsreform.

Vizepräsident Georgieva äußerte sich folgendermaßen zu der Erklärung: Wir stehen heute Seite an Seite mit Griechenland und mit den in Europa Zuflucht suchenden Kindern, Frauen und Männern. Das Programm, das wir heute starten, wird vielen Familien finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt und angemessenen Schutz bieten. Zwar stellt die heutige Erklärung nur eine vorübergehende Lösung dar, aber die Kommission wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente vollumfänglich nutzen, um die Flüchtlingskrise in Europa dauerhaft zu bewältigen.“

Der Beigeordnete Hochkommissar des UNHCR Okoth-Obbo fügte hinzu: Seit der Annahme der Europäischen Migrationsagenda im Mai hat die Europäische Kommission eine Reihe von wichtigen Maßnahmen ergriffen, um die aktuelle Notlage zu bewältigen. Heute haben wir gemeinsam die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dringend benötigte Hilfe und Unterkünfte in Form von 20 000 Aufnahmeplätzen bereitgestellt werden können. Die zügige Umsetzung des „Hotspots“-Konzepts und die schnellere Umverteilung haben derzeit Priorität, aber dieses gesamte Programm kann nur dann erfolgreich sein, wenn gleichzeitig in den Ländern, in denen die meisten Flüchtlinge eintreffen, große Anstrengungen bei der Erstaufnahme, Hilfeleistung und Registrierung unternommen werden.“

Auf Grundlage dieser Erklärung stellt die Kommission dem UNHCR Gelder aus dem EU-Haushalt zur Verfügung, damit Griechenland bei der Erhöhung seiner Aufnahmekapazitäten für Asylsuchende unterstützt werden kann. Das UNHCR wird durch Mietkostenzuschüsse und Gastfamilienprogramme 20 000 Aufnahmeplätze schaffen. Die im Rahmen dieses Programms bereitgestellten Plätze sind ein wichtiger Teil der EU-Notfall-Umverteilungsregelung, der zufolge Flüchtlinge, die auf eine Umverteilung in einen anderen EU-Mitgliedstaat warten, vorübergehend in Griechenland unterzubringen sind.

Das UNHCR hat die griechische Regierung bereits bei der Umrüstung der bestehenden Einrichtungen auf einigen Inseln des Landes unterstützt. Während die Bauarbeiten in den Hotspots von den griechischen Behörden durchgeführt werden, wird das UNHCR auf der Grundlage dieser Erklärung auch bei der Einrichtung der Hotspots Hilfe leisten, indem Personal des UNHCR beratend zur Seite steht und je nach Bedarf Lieferungen oder Bauleistungen beschafft werden.

Insgesamt wird aus dem EU-Haushalt 2015 und 2016 ein Betrag von 10 Mrd. EUR für die Flüchtlingskrise bereitgestellt. Die 2016 für dieses Programm anfallenden Kosten werden im Rahmen eines Betrags von mehr als 4 Mrd. EUR gedeckt, der aus dem EU-Haushalt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise in den EU-Mitgliedstaaten und zur Bekämpfung der Ursachen in den Herkunfts- und Transitländern bereitgestellt wurde.

Hintergrund

Griechenland gehört zu den Mitgliedstaaten, die die Auswirkungen der beispiellosen Flüchtlingskrise, mit der Europa derzeit konfrontiert ist, am stärksten zu spüren bekommen. Im Jahr 2015 sind mehr als 750 000 Drittstaatsangehörige in Griechenland eingetroffen.

Die Kommission hatte das Hotspot-Konzept und die Notfall-Umverteilungsregelungen in der Europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 vorgeschlagen. Danach sollen insgesamt 160 000 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, von Griechenland und Italien aus auf andere Mitgliedstaaten umverteilt werden, in denen ihre Anträge bearbeitet werden. Der größte Teil dieser Personen soll in den Hotspots aufgenommen werden, in denen die zuständigen EU-Agenturen die nationalen Stellen bei der Registrierung und Bearbeitung von Anträgen unterstützen.

Am 25. Oktober berief der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, ein Treffen der Staats- und Regierungschefs ein, um über die Flüchtlingsströme entlang der Westbalkanroute und mögliche Lösungen für die dort entstehende Notsituation zu beraten. An dem Treffen nahmen die Staats- und Regierungschefs Albaniens, Bulgariens, Deutschlands, Griechenlands, Kroatiens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Österreichs, Rumäniens, Serbiens, Sloweniens und Ungarns teil. Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des EU-Rates und der Europäischen Kommission sowie der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und die zuständigen EU-Agenturen waren ebenfalls vertreten.

Am Ende des Treffens gaben die Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie sich verpflichteten, den Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen den Ländern entlang der Westbalkanroute so zu verbessern, dass der Flüchtlingsstrom schrittweise kontrolliert und reguliert werden kann. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich darauf, 50 000 zusätzliche Aufnahmeplätze für Asylsuchende entlang der Westbalkanroute und 50 000 Aufnahmeplätze in Griechenland bereitzustellen, von denen 20 000 Plätze im Rahmen eines gemeinsamen Programms mit dem UNHCR bereitgestellt werden sollen.

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