Startseite / AUTO/REISE / Internationaler Luftverkehr: Chancen für Wachstum und Beschäftigung im EU-Luftverkehrssektor

Internationaler Luftverkehr: Chancen für Wachstum und Beschäftigung im EU-Luftverkehrssektor

Die Europäische Kommission hat gestern ein ehrgeiziges Paket an Vorschlägen für die Aushandlung umfassender Luftverkehrsabkommen mit wichtigen Partnerländern auf EU-Ebene angenommen.

Die Europäische Kommission hat gestern ein ehrgeiziges Paket an Vorschlägen für die Aushandlung umfassender Luftverkehrsabkommen mit wichtigen Partnerländern auf EU-Ebene angenommen. Zu ihnen gehören der Verband südostasiatischer Staaten (ASEAN), die Staaten des Golf-Kooperationsrats (GCC), die Türkei, China, Mexiko und Armenien. Parallel dazu werden Mandate für die Aushandlung spezifischer Flugsicherheitsabkommen mit China und Japan angestrebt; außerdem werden derzeit Abkommen für One-Stop-Sicherheitssysteme mit Kanada und Montenegro abgeschlossen.

Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Luftfahrtindustrie zu fördern und qualitativ hochwertige Dienstleistungen für Fluggäste zu gewährleisten. Annähernd 75 % aller Fluggäste, die jedes Jahr nach oder aus der EU reisen (mehr als 240 Millionen Passagiere), wären von der Unterzeichnung solcher Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene betroffen. Diese Abkommen werden die globale Stellung der EU stärken, was eine der zentralen Prioritäten von Präsident Jean-Claude Juncker ist.

Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene

Bislang wird der internationale Luftverkehr durch bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen den Staaten geregelt, wodurch eine Vielzahl unterschiedlicher Marktzugangsregeln und Bestimmungen für die Fluggesellschaften entsteht. Aus diesem Grund betreibt die EU seit 2003 eine Luftfahrtaußenpolitik mit dem Ziel, weltweit umfassende Luftverkehrsabkommen und Flugsicherheitsabkommen mit wichtigen Partnerländern zum Nutzen der Verbraucher und Unternehmen abzuschließen.

Durch umfassende Luftverkehrsabkommen und Flugsicherheitsabkommen werden neue wirtschaftliche Möglichkeiten geschaffen, indem diese Abkommen den Marktzugang gewährleisten und Investitionsmöglichkeiten fördern. Außerdem gestalten sich Flugreisen einfacher und den Verbrauchern steht ein breiter gefächertes Angebot zur Verfügung. Mit den Abkommen sollen ferner hohe Standards in den Bereichen Flugsicherheit und Gefahrenabwehr, Flugverkehrsmanagement, Infrastruktur sowie Verbraucher-, Sozial- und Umweltschutz garantiert werden, insbesondere durch Dialog und Zusammenarbeit in Regulierungsfragen.

Die EU hat bereits mit den USA und Kanada umfassende Luftverkehrsabkommen geschlossen; ein Abkommen mit Brasilien wird derzeit fertiggestellt. Des Weiteren wurden Flugsicherheitsabkommen mit den USA, Kanada und Brasilien abgeschlossen. Außerdem bestehen umfassende Abkommen mit Nachbarstaaten, mit denen durch Angleichung der Rechtsvorschriften ein vollständig offener gemeinsamer Luftverkehrsraum geschaffen werden soll. Endgültiges Ziel dabei ist es, die EU-Rechtsvorschriften für den Luftverkehr vollständig umzusetzen sowie den Zugang zum EU-Markt, einschließlich der innereuropäischen Strecken, zu ermöglichen. Abkommen dieser Art wurden mit Georgien, Israel, Jordanien, Moldau, Marokko und den westlichen Balkanstaaten unterzeichnet. Die Unterzeichnung eines Abkommens über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum mit der Ukraine steht seit 2013 aus.

1. Verband südostasiatischer Staaten (ASEAN)

Der ASEAN ist eine regionale Organisation, die sich aus den Staaten Brunei, Kambodscha, Indonesien, der Demokratischen Volksrepublik Laos, Malaysia, Myanmar, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam zusammensetzt. Als Verband sind die ASEAN-Länder drittgrößter Handelspartner der EU außerhalb Europas. Mehr als 11 Mio. Fluggäste wurden auf Direktflügen zwischen der EU und der ASEAN-Region befördert. Der ASEAN ist ein schnell wachsender Luftverkehrsmarkt – derzeit entsteht in dieser Region mit einer Bevölkerung von mehr als 600 Mio. Menschen ein Luftverkehrsbinnenmarkt. Im Bereich der Luftfahrt besteht zwischen der EU und dem ASEAN bereits eine technische Zusammenarbeit, und 2014 fand ein erfolgreicher, gemeinsam organisierter Luftverkehrsgipfel auf Ministerebene statt. Ein umfassendes Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und dem ASEAN ist der nächste logische Schritt bei der Entwicklung einer engen Luftverkehrspartnerschaft mit einem vereinten Markt und einer Bevölkerung von 1,1 Mrd. Menschen. Neben verbessertem Marktzugang stellen die Förderung gemeinsamer luftfahrtpolitischer Interessen und der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen weitere Schlüsselaspekte des Abkommens dar. Ferner wäre es das erste Block/Block-Luftverkehrsabkommen der EU.

Mit dem Abkommen würden Geschäftsmöglichkeiten für ein besseres Direktflugangebot mit den ASEAN-Ländern geschaffen. Trotz des raschen Anstiegs der Nachfrage nach Flugreisen zwischen der EU und dem ASEAN entfällt nämlich derzeit fast das gesamte Wachstum auf Umsteigeverbindungen.

2. Staaten des Golf-Kooperationsrats (GCC)

Die GCC-Region, insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Katar, ist einer der dynamischsten und am schnellsten wachsenden Luftverkehrsmärkte der Welt. Durch die Fluggesellschaften und Drehkreuz-Flughäfen der Region wird der globale Wettbewerb in der Luftfahrt völlig neu gestaltet. Die günstige geografische Lage, die sehr liberalen bilateralen Luftverkehrsabkommen und die politischen Entscheidungen lokaler Regierungen, in die Luftfahrt als strategischen Wirtschaftssektor zu investieren, bringen zahlreiche Vorteile. Die eindrucksvollen Ergebnisse einer entschlossenen Luftfahrtaußenpolitik lassen sich am besten anhand eines Zahlenvergleichs belegen: Im letzten Jahr wurden mehr als 25 Mio. Fluggäste auf Direktflügen zwischen Destinationen in der EU und der GCC-Region befördert. Die Vereinigten Arabischen Emirate verfügen über mehr Direktverbindungen mit der EU als China, Indien und Japan zusammen. Die Gesamtzahl der verfügbaren Plätze auf Linienflügen zwischen der EU und den sechs GCC-Staaten ist im Vergleich zu 2005 von 12 Mio. auf 39 Mio. im Jahr 2015 gestiegen. In Bezug auf die Größe der Märkte bestehen jedoch beträchtliche Unterschiede zwischen der EU und den einzelnen GCC-Staaten: Der EU/VAE-Markt ist beispielsweise der sechstgrößte Markt außerhalb der EU, mit 18,2 Mio. Fluggästen jährlich, während der Markt EU-Katar nur 4,4 Mio. Fluggäste umfasst, der Markt EU-Saudi-Arabien 1,4 Mio. und die Märkte EU-Bahrain, EU-Kuwait und EU-Oman nur jeweils 0,5-0,6 Mio. Fluggäste.

Obgleich die zusätzlichen Verbindungen durch die Fluggesellschaften der Golfregion begrüßt werden, bestehen Bedenken im Hinblick auf ihre Betriebsbedingungen. Mit Bedingungen, die eine weitere Marktentwicklung und Wachstum auf der Grundlage gemeinsamer Vorschriften und der Transparenz ermöglichen, könnten umfassende Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den GCC-Staaten den Weg für ein Zusammenführen der beiderseitigen Interessen ebnen. Die Fluggesellschaften, Flughäfen und Fluggäste auf beiden Seiten würden von einer verstärkten Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und einer Angleichung in den Bereichen Flugsicherheit, Gefahrenabwehr und wirtschaftliche Regulierung profitieren.

3. Türkei

Die Türkei ist ein Bewerberland für einen EU-Beitritt und mit über 75 Mio. Einwohnern ein wichtiger regionaler Akteur in der Luftfahrt, insbesondere durch seine Stellung als einer der strategisch wichtigsten und am schnellsten wachsenden Märkte Europas. Nach den USA ist die Türkei mit fast 40 Mio. Fluggästen im Jahr 2014 das größte Zielgebiet im Passagierverkehr in die und aus der EU.

Der Abschluss eines weitreichenden Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und der Türkei würde beiden Seiten wichtige Vorteile bringen, zum Beispiel im Bereich Marktzugang, Regulierungskonvergenz an den EU-Besitzstand im Luftverkehr, aber auch eine erleichterte engere Zusammenarbeit sowie die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehrsmarkt EU-Türkei. Durch den Abschluss eines solchen Abkommens würden Möglichkeiten für die Wirtschaften beider Seiten geschaffen, u. a. durch die Erweiterung des Streckenangebots, der Flugfrequenzen und der Kapazitäten zwischen der EU und der Türkei. Auch die Angleichung in Regulierungsfragen wird gebietsübergreifend in Bereichen wie Marktzugang, Flugverkehrsmanagement, Flugsicherheit und Gefahrenabwehr, Umwelt, Soziales und Verbraucherschutz gefördert. Letztendliches Ziel der Regulierungskonvergenz ist die vollständige Umsetzung des EU-Besitzstandes im Luftverkehr durch die Türkei.

4. China

Mit etwa 1,4 Mrd. Einwohnern ist China einer der am schnellsten wachsenden Luftverkehrsmärkte der Welt und derzeit der elftgrößte Markt außerhalb der EU mit mehr als 7,2 Mio. Fluggästen jährlich. Das jahrzehntelange rasante Wirtschaftswachstum Chinas führte zu verstärktem Binnenkonsum und einer gesteigerten Reisenachfrage innerhalb und zunehmend auch außerhalb Chinas.

Die EU und China haben ihre Luftverkehrsbeziehungen seit 2013 erheblich verstärkt – eine Entwicklung, die sich vor allem an dem neuen Partnerschaftsprojekt „Luftfahrt“ erkennen lässt, das kürzlich angelaufen ist. Das angestrebte Luftverkehrsabkommen wäre ein nächster Schritt, um die Luftverkehrsbeziehungen zwischen dem zweit- und dem drittgrößten Binnenluftverkehrsmarkt der Welt noch weiter zu vertiefen. Ein verbesserter Marktzugang bietet großes Wachstumspotential für Fluggesellschaften, Flugzeughersteller und Dienstleister auf beiden Seiten. Ein Abkommen würde einen Rahmen für bessere und direktere Verbindungen bieten und könnte beträchtliche wirtschaftliche Vorteile sowie Erleichterungen im Handel und Fremdenverkehr auf beiden Seiten erbringen.

China und die EU sind beide an einer verstärkten Zusammenarbeit und Angleichung in Regulierungsfragen interessiert, um auf diese Weise Probleme wie die Überlastung in der Luft und am Boden, Fragen der Flugsicherheit und der Gefahrenabwehr sowie die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs anzugehen. Neben Fragen wie dem Slot-Management und dem Zugang zu Computerreservierungssystemen (CRS) wären dies deshalb weitere wichtige und zu diskutierende Bereiche. Abgesehen davon könnte ein umfassendes Abkommen ein wichtiger Baustein bei der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Fluggesellschaften am Markt EU-China sein und einen wirksamen Rahmen für die Ausübung der Geschäftstätigkeit („doing business“) bieten.

5. Mexiko

Mit einer Bevölkerung von mehr als 120 Mio. ist Lateinamerikas zweitgrößte Volkswirtschaft ein wichtiger regionaler und globaler Akteur. Mit einem externen Luftverkehrsmarkt von mehr als 3,3 Millionen Fluggästen im Jahr 2014 ist Mexiko außerdem der letzte wichtige Luftverkehrspartner in Nordamerika, mit dem die EU noch kein umfassendes Luftverkehrsabkommen unterzeichnet hat.

Kennzeichnend für den Luftverkehr zwischen der EU und Mexiko sind sowohl Flüge zu touristischen wie auch zu Geschäftszwecken. Die Stärkung der Luftverkehrsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko soll auch zu einer Erleichterung des Handels, der Investitionstätigkeit, des Fremdenverkehrs und des direkten persönlichen Austauschs führen. Mit dem angestrebtenMarktzugang lässt sich auch den Bedürfnissen der Flugreisenden und der Luftfrachtdienste Rechnung tragen und es entsteht ein erheblicher beiderseitiger Wirtschaftsnutzen, vornehmlich bei der Konsumentenrente, durch zusätzliche direkte Beschäftigung und Förderung des Fremdenverkehrs.

Ein umfassendes Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Mexiko würde die Regulierungskonvergenz mit dem Ziel fördern, hohe Standards in den Bereichen Flugsicherheit, Gefahrenabwehr sowie Umwelt- und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Sowohl die europäische wie auch die mexikanische Wirtschaft würden von einer engeren Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden profitieren.

6. Armenien

Im Jahr 2014 wurden auf den Strecken zwischen der EU und Armenien etwa 230 000 Fluggäste befördert. Um direkte Verbindungen auf der Basis gemeinsamer Vorschriften noch weiter zu verbessern, schlägt die Kommission die Aushandlung eines Abkommens über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum vor. Vorgesehen ist die Schaffung eines gegenseitigen Marktzugangs, der mit einem Prozess der Regulierungskonvergenz hin zu einer vollständigen Umsetzung des EU-Besitzstands im Luftverkehr einhergeht. Die angestrebte engere Zusammenarbeit steht im Einklang mit den vorhandenen Strategien im Luftfahrtbereich und auch mit der EU-Nachbarschaftspolitik.

Das Abkommen wäre eine Ergänzung zum gemeinsamen Luftverkehrsraum, den die EU derzeit mit ihren Nachbarländern aufbaut.

über helmut

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.